Internet-TV

Bundeskartellamt: Keine Videoplattform von RTL & ProSiebenSat.1

Sendergruppen konnten wettbewerbliche Bedenken der Behörde nicht ausräumen
Von mit Material von dpa

RTL-Now-Portal RTL Now:
Das Videoportal von RTL
Screenshot: teltarif.de
Das Bundeskartellamt hat die geplante Online-Videoplattform der privaten TV-Konzerne ProSiebenSat.1 und RTL, die auch als "deutsches Hulu" bezeichnet wurde, untersagt. In ihren jüngsten Stellungnahmen hätten die Sendergruppen die wettbewerblichen Bedenken der Behörde nicht ausräumen können, teilte das Kartellamt mit.

So hätten sich die Unternehmen nicht bereit gezeigt, an der geplanten Konzeption grundlegende Änderungen vorzunehmen. Es sei nicht angeboten worden, die Plattform in technischer Hinsicht sowie für andere Anbieter weitergehend zu öffnen. "Die Gründung der gemeinsamen Plattform würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter stärken", betonte Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt.

Im Vergleich zu Hulu keinerlei Vermarktungsaktivitäten

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Enttäuscht auf die Entscheidung reagiert die Mediengruppe RTL: Die Behörde verhindere aus der Sicht des Medienkonzerns einen insbesondere aus Nutzersicht neuen praktischen Service zum kostenlosen zeitversetzten Abruf von TV-Inhalten auf einer zentralen Plattform. Die Entscheidung schwäche darüber hinaus die Position der deutschen Marktteilnehmer im internationalen Wettbewerb.

Das Bundeskartellamt stelle die These auf, dass die Unternehmung Auswirkung auf den Werbemarkt gehabt hätte. Das Amt verkenne laut RTL dabei, dass das geplante Joint Venture als rein technischer Dienstleister im Gegensatz zu der amerikanischen Plattform Hulu keinerlei Vermarktungsaktivitäten ausgeübt hätte. Damit wäre kein Werbemarkt betroffen. Jegliche Vermarktung hätte ausschließlich der jeweils teilnehmende Sender durchgeführt.

Die Mediengruppe RTL Deutschland widerspreche darüber hinaus der These des Bundeskartellamtes vom wettbewerbslosen Duopol im TV-Markt. Die Sender befinden sich seit jeher in intensivem Wettbewerb um Zuschauer und Werbekunden. Noch viel weniger sei die von der Behörde vorgenommene Einbeziehung des Mediums Internet in diese Theorie nachvollziehbar. Das Internet werde in erster Linie von internationalen Playern dominiert und biete eine grenzenlose Bewegtbild-Vielfalt von professionell produzierten und nutzergenerierten Inhalten.

RTL erwägt gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen

Auch das Vorgehen des Amtes werfe aus Sicht der Mediengruppe RTL Deutschland Fragen auf: Bis zuletzt habe es konstruktive Gespräche mit dem Bundeskartellamt gegeben, im Rahmen derer weit reichende Auflagenvorschläge von Seiten der Mediengruppe RTL Deutschland und ProSiebenSat.1 unterbreitet worden seien, um etwaige Bedenken auszuräumen. Umso mehr überrasche es, dass sich die Untersagung der Internetplattform nun am Ende vor allem darauf stützte, dass sich das geplante technische Dienstleistungsunternehmen nur an TV-Sender gerichtet hätte. Dieses zentrale Produktmerkmal der Videoplattform habe bis zuletzt keinen Anlass zu Diskussion oder zu Kritik geboten, obwohl es seit August 2010 sowohl dem Bundeskartellamt als auch der Öffentlichkeit bekannt war.

Mit der noch nicht bestandskräftigen Untersagung stelle sich das Bundeskartellamt einem ersten übergreifenden Ansatz entgegen, eine zentrale TV-Videoplattform für die Internetnutzer über Sendergrenzen hinweg zu etablieren. Die Behörde nehme damit laut RTL in Kauf, dass trotz starker internationaler Wettbewerber ein solches Projekt zum jetzigen Zeitpunkt aus dem hiesigen Markt heraus möglicherweise nicht realisierbar sei. Die Mediengruppe RTL Deutschland erwäge daher, gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen.