700-MHz-Band europaweit für mobiles Internet
Europaweit einheitliche Frequenznutzung wird vorbereitet
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Bereits im Mai gab es Diskussionen und Absichtserklärungen innerhalb der EU zur möglichst europaweiten Nutzung des 700-MHz-Bandes für mobile Breitbanddienste. Führende EU-Institutionen sind in dieser Sache heute nun einen Schritt weiter gekommen: Die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der EU haben heute einen Beschluss veröffentlicht, dass europaweit das 700-MHz-Band bis 2020 für mobile Breitbanddienste freigemacht werden soll.
Im Prinzip geht es bei dieser Entscheidung um die flächendeckende Einführung des LTE-Nachfolge-Standards 5G. Im heutigen Beschluss ist zu lesen, dass für 5G dringend neue Frequenzbereiche benötigt werden, um den wachsenden Bedarf an mobilen Breitbanddiensten adäquat befriedigen zu können. Doch auf manche Mitgliedsstaaten kommt nun einiges an Organisation zu.
Das ist der Plan für die Einführung von 700 MHz europaweit
Europaweit einheitliche Frequenznutzung wird vorbereitet
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In den Staaten Europas besteht nämlich das Problem, dass das 700-MHz-Band aktuell für ganz unterschiedliche Dienste genutzt wird. In Deutschland wird darauf beispielsweise momentan noch das terrestrische Antennenfernsehen DVB-T realisiert. Am 29. März 2017 beginnt allerdings die Abschaltung von DVB-T in Deutschland mit gleichzeitigem Umstieg auf DVB-T2. Die deutschen Mobilfunk-Netzbetreiber können auf dem bereits per Versteigerung zugeteilten Frequenzband dann bis 2020 mobile Breitbanddienste bereitstellen. Zum Teil wird das anvisierte Spektrum momentan in einigen Staaten auch für kabellose Funkmikrofone im Event-Bereich genutzt.
Laut Einschätzung der EU wird sich bis 2020 der mobile Internet-Traffic verachtfachen. Die EU weist in ihrem heutigen Papier darauf hin, dass Funkfrequenzen keine Staatsgrenzen kennen: Um Interferenzen in den Grenzgebieten zu vermeiden, sei es notwendig, die Nutzung des 700-MHz-Bandes europaweit zu harmonisieren. Konkret soll in Zukunft das UHF-Band (470-790 MHz) einschließlich des 700-MHz-Bandes (694-790 MHz) europaweit für mobiles Breitband zur Verfügung stehen.
Beim 700-MHz-Band sollen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass dieses spätestens ab dem 30. Juni 2020 für 5G genutzt werden kann. In Ausnahmefällen, die vorher begründet werden müssen, kann die Frist bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden. Etwas mehr Zeit bleibt allerdings für das Freischaufeln des Bandes zwischen 470 und 694 MHz - dieses soll noch bis 2030 für TV-Dienste genutzt werden dürfen.
Die heute getroffene Einigung muss noch vom Europa-Parlament und den EU-Mitgliedstaaten formell bestätigt werden. Es handelt sich im Übrigen um den ersten formellen Beschluss im Rahmen der Digital-Single-Market-Strategie, die die EU-Kommission im Mai 2015 verkündet hatte.