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Vodafone LTE Zuhause: Router muss mitbestellt und bezahlt werden

Gelten die neuen gesetzlichen Regelungen zur Routerfreiheit nur für kabelgebundene Internet-Zugänge oder auch für LTE-Zuhause-Tarife? Vodafone-Kunden müssen weiterhin für einen LTE-Router zahlen, diesen aber nicht nutzen.
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Die aktuelle LTE-Homebox von Vodafone Die aktuelle LTE-Homebox von Vodafone
Bild: Vodafone
Dass die Routerfreiheit nicht in allen Belangen zur Zufriedenheit der Kunden umgesetzt wird, haben wir in den vergangenen Wochen anhand einiger Beispiele gezeigt: Bei Telekom-Kabelanschlüssen gibt es Kompatibilitätsprobleme, Unitymedia-Kunden kämpften mit einem zu geringen Downstream und Vodafone-Kabelkunden haben keinen Preisvorteil.

Nun gibt es auch noch abweichende Auffassungen darüber, ob die gesetzlichen Vorgaben zur Routerfreiheit nur für kabelgebundene Zugänge gelten oder auch für DSL-Ersatz-Techniken wie LTE. Die Telekom bietet derartige Tarife als "Call & Surf via Funk" an, bei Vodafone heißen sie "LTE Zuhause" und o2 offeriert diese Zugangstechnik nur noch auf Anfrage bei der Hotline. Darüber hinaus betreibt die Telekom ihr Hybrid-Angebot aus DSL und LTE, bei dem ein Hybrid-Router zum Einsatz kommt.

Das schreibt der Gesetzgeber vor

Die aktuelle LTE-Homebox von Vodafone Die aktuelle LTE-Homebox von Vodafone
Bild: Vodafone
In den Gesetzestexten zur Routerfreiheit ist die Sache etwas missverständlich formuliert. Durch das Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten vom 23. Januar 2016 wird § 2 Nummer 2 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen wie folgt gefasst:

[...] ist „Telekommunikationsendeinrichtung“ eine direkt oder indirekt an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossene Einrichtung zum Aussenden, Verarbeiten oder Empfangen von Nachrichten; sowohl bei direkten als auch bei indirekten Anschlüssen kann die Verbindung über elektrisch leitenden Draht, über optische Faser oder elektromagnetisch hergestellt werden; bei einem indirekten Anschluss ist zwischen der Endeinrichtung und der Schnittstelle des öffentlichen Netzes ein Gerät geschaltet.

Explizit erwähnt werden hier also kabelgebundene Zugänge sowie nicht näher spezifizierte "indirekte Anschlüsse". In § 11 Absatz 3 heißt es dann, dass die Anbieter den Anschluss von selbst besorgten Telekommunikationsendeinrichtungen nicht verweigern dürfen und dass dem Teilnehmer notwendige Zugangsdaten unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss in Textform zur Verfügung zu stellen sind. Das Gesetz basiert auf der EU-Richtlinie 2008/63/EG, die ähnliche Formulierungen enthält. Zu den Endeinrichtungen zählt die EU-Richtlinie auch Satellitenfunkanlagen, genauer gesagt: "Sendeanlagen, Sende- und Empfangsanlagen oder reine Empfangsanlagen für Funksignale, die über Satelliten oder andere Raumsysteme laufen." Auch hier wird der Zugang per LTE nicht explizit erwähnt. Wir wollten von Rechtsanwalt Matthias Böse von der Kanzlei Husemann & Partner wissen, wie diese gesetzlichen Vorgaben zu interpretieren sind. Der Rechtsexperte erläutert seine Auffassung wie folgt:

Die Norm des § 11 FTEG wendet sich an Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze. Ein Telekommunikationsnetz ist in § 3 Nr. 27 TKG definiert und umfasst auch mobile terrestrische Systeme. Sollte keine weitere Ausnahmeregelung bestehen, gehe ich davon aus, dass auch Vodafone Fremdgeräte zulassen muss.

So handhaben Telekom und Vodafone die Routerfreiheit bei LTE-Zuhause-Tarifen

In einem kurzen Test konnten wir herausfinden, dass es im Online-Shop der Telekom möglich ist, einen Call-&-Surf-via-Funk-Tarif und einen Hybrid-Tarif ohne Hardware in den Warenkorb zu legen und zu bestellen. Die Telekom zwingt ihren Kunden für den DSL-Ersatzanschluss also keine kostenpflichtige Hardware auf. Von der Telekom wurden für Modem-Einwahl, ISDN, DSL, LTE und Hybrid schon immer bei Vertragsabschluss die notwendigen Einwahldaten bereitgestellt.

Möchte man bei Vodafone einen LTE-Zuhause-Tarif bestellen, muss man zwingend die von Astoria Networks gefertigte Vodafone EasyBox 904 LTE mitbestellen. Diese ist in den ersten 12 Monaten der zweijährigen Mindestvertragslaufzeit in der Grundgebühr enthalten und kostet anschließend monatlich 5 Euro extra. Wir wollten von Vodafone wissen, warum ein LTE-Zuhause-Tarif nicht ohne Leihrouter bestellt werden kann. Außerdem fragten wir an, ob ein Kunde von sich aus zugunsten eines selbst gekauften Routers auf die LTE-Homebox verzichten und damit ab dem 13. Monat 5 Euro monatlich sparen könne. Darauf antwortete Vodafone zunächst:

Die Regelungen im neuen TK-Endgeräte-Gesetz legen für alle herkömmlichen Festnetzanschlüsse einen passiven Netzabschlusspunkt fest. Vodafone hat diese Anforderung umgesetzt und bietet allen Festnetzkunden die Möglichkeit, an diesem Netzabschlusspunkt eigene, geeignete Endgeräte (z.B. Router) zu betreiben. Obwohl der Gesetzgeber die Routerfreiheit nur für Neukunden vorsieht, setzen wir [...] in unserer Festnetzsparte (Kabel, DSL) die Routerfreiheit auch für Bestandskunden um.
Das LTE-Zuhause-Angebot ist kein klassisches Festnetzangebot mit passivem Netzabschlusspunkt. Trotzdem plant Vodafone auch hier zukünftig dem Kunden die Möglichkeit zu bieten, geeignete kundeneigene Geräte einzusetzen. So vertreibt AVM bereits passende LTE-Router auch unabhängig von unseren Tarifen im Fachhandel (Media, Saturn,....). Wir werden in naher Zukunft auch für LTE Zuhause die SIP Zugangsdaten in den Willkommensbrief einfügen.

Den letzten Satz der Stellungnahme konkretisierte Vodafone dann einen Tag später nochmals und schrieb:

Wir fügen bereits ab heute die SIP-Zugangsdaten in den Willkommensbrief an LTE-Zuhause-Kunden [ein].

Im Prinzip zeigt sich bei den LTE-Zuhause-Tarifen von Vodafone also ein ähnliches Bild wie bei den Kabel-Tarifen: Der mitgelieferte und zusätzlich zu bezahlende LTE-Router muss zwar nicht genutzt werden, es gibt aber auch keine Möglichkeit, ihn abzubestellen und dadurch Geld zu sparen. Nach wie vor bleibt dabei die Frage offen, ob das im Sinne des Gesetzgebers ist.

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