Urheberrecht

Urheberpauschale auf Computer: Verwerter und Bitkom einig

Bitkom und Ver­wertungs­gesell­schaften einigen sich auf Pauschal­beträge für private und ge­werb­liche PCs. Mit der Abgabe soll das legale Kopieren von ur­heber­recht­lich ge­schützten Inhalten für den privaten Gebrauch ab­ge­golten werden.
Von Jennifer Buchholz

Bitkom und Verwertungsgesellschaft einigen sich auf Pauschalabgabe Bitkom und Verwertungsgesellschaft einigen sich auf Pauschalabgabe
Bild: dpa
Der Branchenverband Bitkom hat sich mit den Ver­wertungs­gesell­schaften auf die Höhe der ur­heber­rechtlichen Abgaben für Computer geeinigt. Demnach zahlen Hersteller und Importeure stationärer PCs und Notebooks, die privat genutzt werden, 13,19 Euro pro Gerät. Für Netbooks müssen 10,63 Euro gezahlt werden. Für gewerblich genutzte Computer liegt die Höhe der Abgaben bei 4 Euro pro Gerät. Von dieser Regelung nicht betroffen sind Tablets.

Mitglieder des Verbandes erhalten auf alle Tarife einen Rabatt von 20 Prozent. Dennoch sieht Bitkom die Übereinkunft eher kritisch an: "Auch wenn wir die Abgaben grundsätzlich nicht für gerechtfertigt halten: Mit diesem Kompromiss haben Unternehmen und Verbraucher für die kommenden Jahre Rechtssicherheit", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Der aktuelle Vertrag gilt rückwirkend ab dem Jahr 2011 und läuft mindestens bis Ende 2016. Nach Bitkom-Schätzungen fließen den Urhebern damit für die Jahre 2011 bis 2013 rund 240 Millionen Euro von den IT-Unternehmen zu. Ab 2014 ist mit jährlichen Zahlungen in Höhe von rund 70 Millionen Euro zu rechnen.

Umsetzung eines Urteils vom Europäischen Gerichtshof

Bitkom und Verwertungsgesellschaft einigen sich auf Pauschalabgabe Bitkom und Verwertungsgesellschaft einigen sich auf Pauschalabgabe
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Mit den Abgaben soll das legale Kopieren von ur­heber­recht­lich ge­schützten Inhalten für den privaten Gebrauch ab­ge­golten werden. Die Pauschal­abgaben sind für Computer, Kopierer, Drucker und weiteren technischen Geräten sowie Speichermedien wie USB-Sticks oder CD-Rohlinge fällig. Für die Erhebung und Aus­schüttung an die Ur­heber sind die nationalen Ver­wertungs­gesell­schaften zuständig.

In dem Vertrag wird erstmals ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt (Padawan-Urteil). Der EuGH hatte höchst­richter­lich bestätigt, dass zwischen Consumer- und Business-Geräten differenziert werden muss. Dies liegt daran, dass mit Business-Geräten deutlich weniger Privatkopien angefertigt werden als mit privat genutzten PCs.

Aus diesem Grund gibt es jetzt erstmalig unterschiedliche Tarife für privat und gewerblich eingesetzte Geräte. "Wir haben zwar eine bestmögliche Verständigung zur Umsetzung der EuGH-Entscheidung erreicht. Dennoch ist damit ein enormer administrativer Aufwand für alle Beteiligten verbunden", sagte Rohleder. "Das bestehende System der Geräte­abgabe ist letztlich ein anachronistisches Modell, das für die digitale Welt vollständig ungeeignet ist."

Bereits bei der Teileinigung vor wenigen Tagen hatte der Branchenverband moniert, dass die Abgaben zu hoch angesetzt seien.

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