BITKOM erzielt Teil-Einigung zu Urheber-Abgaben für USB-Sticks
Teileinigung zu Urheber-Abgaben für USB-Sticks
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Der Branchenverband BITKOM hat sich nach eigenen
Angaben mit den Verwertungsgesellschaften ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), VG Wort und VG Bild Kunst
für einen begrenzten Zeitraum auf die Höhe von
Urheberrechtsabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. "Wir
haben für einen begrenzten Zeitraum eine pragmatische Lösung
gefunden", sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Der
bestehende Dissens zwischen Verwertern und Herstellern sei damit aber
nicht ausgeräumt. Beide Parteien können sich seit geraumer Zeit nicht
auf eine Lösung einigen.
Teileinigung zu Urheber-Abgaben für USB-Sticks
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Dem BITKOM zufolge zahlen die Mitgliedsfirmen des Verbands für
den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2012 nun eine Abgabe von
8 Cent pro Stick beziehungsweise Karte. Der Tarif liege sonst
bei 10 Cent, teilte der BITKOM heute mit. Der alte Vertrag war wegen
auseinandergehender Vorstellungen von den Verwertungsgesellschaften
zum Ende des Jahres 2011 gekündigt worden, um höhere Zahlungen der
Anbieter zu erreichen. Mit den Abgaben auf Geräte und Speichermedien
sollen legale Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten
abgegolten werden.
BITKOM: Die neuen Forderungen seien zu hoch angesetzt
Der BITKOM hält die neuen Forderungen für deutlich zu hoch angesetzt. Für USB-Sticks und Speicherkarten sollen die Hersteller seit Juli 2012 je nach Speicherkapazität zwischen 91 Cent bis 1,95 Euro für Speichermedien mit mehr als vier Gigabyte zahlen. Diese Abgabe zahlen die Verbraucher über den Verkaufspreis. Bei aktuellen Verkaufspreisen ab rund fünf Euro für USB-Sticks mit vier Gigabyte Speichervolumen seien die Forderungen "absolut unverhältnismäßig", sagte Rohleder. Die geforderte Höhe der Zahlungen, mit denen die Nutzung von Privatkopien abgegolten werden sollen, soll von einer Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt geprüft werden.