Speichermedien

BITKOM erzielt Teil-Einigung zu Urheber-Abgaben für USB-Sticks

Verwertungsgesellschaften fordern weiterhin höhere Abgaben
Von Paulina Gesikowski / dpa

USB-Stick im Laptop Teileinigung zu Urheber-Abgaben für USB-Sticks
Bild: HLPhoto - Fotolia.com
Der Branchenverband BITKOM hat sich nach eigenen Angaben mit den Verwertungs­gesell­schaften ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), VG Wort und VG Bild Kunst für einen begrenzten Zeitraum auf die Höhe von Urheber­rechtsabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. "Wir haben für einen begrenzten Zeitraum eine pragmatische Lösung gefunden", sagte BITKOM-Haupt­geschäftsführer Bernhard Rohleder. Der bestehende Dissens zwischen Verwertern und Herstellern sei damit aber nicht ausgeräumt. Beide Parteien können sich seit geraumer Zeit nicht auf eine Lösung einigen.

USB-Stick im Laptop Teileinigung zu Urheber-Abgaben für USB-Sticks
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Dem BITKOM zufolge zahlen die Mitgliedsfirmen des Verbands für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2012 nun eine Abgabe von 8 Cent pro Stick beziehungsweise Karte. Der Tarif liege sonst bei 10 Cent, teilte der BITKOM heute mit. Der alte Vertrag war wegen auseinandergehender Vorstellungen von den Verwertungs­gesellschaften zum Ende des Jahres 2011 gekündigt worden, um höhere Zahlungen der Anbieter zu erreichen. Mit den Abgaben auf Geräte und Speichermedien sollen legale Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgegolten werden.

BITKOM: Die neuen Forderungen seien zu hoch angesetzt

Der BITKOM hält die neuen Forderungen für deutlich zu hoch angesetzt. Für USB-Sticks und Speicherkarten sollen die Hersteller seit Juli 2012 je nach Speicher­kapazität zwischen 91 Cent bis 1,95 Euro für Speichermedien mit mehr als vier Gigabyte zahlen. Diese Abgabe zahlen die Verbraucher über den Verkaufspreis. Bei aktuellen Verkaufspreisen ab rund fünf Euro für USB-Sticks mit vier Gigabyte Speichervolumen seien die Forderungen "absolut unverhältnismäßig", sagte Rohleder. Die geforderte Höhe der Zahlungen, mit denen die Nutzung von Privatkopien abgegolten werden sollen, soll von einer Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt geprüft werden.

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