Digitale Filmkopie: Mit Ultraviolet Filme aus der Cloud sehen
Mit Ultraviolet legal digitale Filmkopien in die Cloud laden
Bild: ultraviolet
Wer sich einen Film auf DVD oder Blu-ray kauft,
hatte bisher ein Problem: Im Player zu Hause läuft der Streifen, auf
Smartphone oder Tablet lässt er sich legal aber nicht anschauen.
Abhilfe soll die Digital Copy schaffen. Dieses System
erlaubt es, den Inhalt einer Disc einmalig auf einen PC und von da
auf iOS- und Android-Geräte zu übertragen oder den Film zum Beispiel
bei iTunes oder im Playstation Network herunterzuladen.
Dafür müssen Verbraucher nur den Code eingeben, der Digital-Copy-Filmen beiliegt.
Mit Ultraviolet Filme aus der Cloud sehen
Mit Ultraviolet legal digitale Filmkopien in die Cloud laden
Bild: ultraviolet
Ähnlich und doch anders funktioniert Ultraviolet. In den USA gibt es
das System schon länger, in Deutschland steckt es noch in den
Kinderschuhen. Statt den Film von der Disc auf die Festplatte zu
übertragen, bekommt der Nutzer hier Zugriff auf eine Kopie in der
Cloud. "Die Idee dahinter ist, dass ein auf DVD oder Blu-ray
erworbener Film jederzeit als Online-Stream oder Download zur
Verfügung steht", erklärt Michael Schidlack vom IT-Verband Bitkom.
Um Ultraviolet nutzen zu können, müssen sich Filmfans auf der Anbieter-Seite [Link entfernt] mit Name, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum registrieren. Den beliegenden Code geben sie anschließend nicht direkt bei Ultraviolet, sondern auf der Plattform der teilnehmenden Firmen ein - zurzeit sind das der Sony Pictures Store und das zu Warner gehörende Flixster. Nervig ist, dass sich der Nutzer auch dort immer mit einem eigenen Account registrieren muss, der sich anschließend mit dem Ultraviolet-Konto verknüpfen lässt. Die online aktivierten Filme können dann über Ultraviolet mit bis zu fünf Freunden oder Familienmitgliedern geteilt werden.
"Ganz so schön wie das scharfe Bild der Blu-ray ist die Digitalkopie allerdings selten", erklärt Wolfgang Tunze. Sie sei stärker komprimiert und weniger hoch aufgelöst. Auch gebe es kein Bonusmaterial, so der Fachjournalist, der auch als Experte für die Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik (gfu) tätig ist. Eine Unterstützung für HD-Videos sei aber in Planung, sagt Bitkom-Experte Schidlack.
Was tun, bei defekten Digitalkopien?
Was aber, wenn die Kopie nicht funktioniert? Generell gelte die gesetzliche Gewährleistung, so Schidlack. Beachten müssen Verbraucher aber, dass der Einlöse-Code einer digitalen Filmversion immer nur einmal aktiviert werden darf. Die damit freigeschaltete Kopie können der Nutzer und seine bis zu fünf Freunde aber beliebig oft anschauen.
Gibt es Ärger, kann der Kunde außerdem auf seine Verbraucherrechte pochen: "Die digitale Kopie ist nicht mit allen Systemen kompatibel", sagt Joachim Geburtig von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Ohne ausreichende Hinweise könnte deshalb die Sachmängelhaftung des Händlers eintreten. "Das bedeutet, dass der Verbraucher Anspruch auf eine Ersatzlieferung hat oder sein Geld zurückbekommen muss." Das gelte auch, wenn der Download auf bestimmte Länder oder Zeiträume beschränkt werde.
Grundsätzlich sollte sich eine Ultraviolet-Kopie aber künftig auf vielen Computern, Smartphones, Tablets und Fernsehern mit Internetzugang laden und abspielen lassen. Für Smartphones und Tablet-Computer gibt es bereits erste Apps. Michael Schidlack rechnet damit, dass in Zukunft noch weitere Geräte und Plattformen hinzukommen: "Das Angebot wird sich erweitern, wie es derzeit bereits in den USA der Fall ist."
Ultraviolet-Version des Filmes auch direkt kaufen
Das ist auch bitter nötig. Denn obwohl Ultraviolet nach eigenen Angaben schon jetzt von den meisten Anbietern unterstützt wird, darunter Warner, Universal Pictures, Twentieth Century Fox und Sony Pictures, ist das Angebot an Filmen noch mager: Anfang Februar waren nur 14 Discs mit Ultraviolet im Handel. Deutlich länger ist die Liste an Filmen, die die reguläre Digital Copy unterstützen.
Schon bald soll der Code in der Hülle aber Standard werden. Michael Schidlack erwartet sogar noch mehr Fortschritte: "In Zukunft kann die Ultraviolet-Version des Filmes auch direkt online gekauft werden." Außerdem soll es möglich werden, bereits erworbene DVDs zuhause oder in einem Geschäft gegen eine Gebühr für die Online-Nutzung freizuschalten, ohne sie selbst hochladen zu müssen.
Computernutzer können den Inhalt einer DVD oder Blu-ray für ihre eigenen Zwecke natürlich auch einfach so auf den PC übertragen. Theoretisch ist das sogenannte Rippen sogar erlaubt, weil es vom Recht auf Privatkopie abgedeckt wird. Das gilt aber nicht, wenn der Nutzer dabei einen Kopierschutz knackt oder umgeht. "Da der sogenannte CSS-Kopierschutz vor allem von den großen Filmstudios mittlerweile fast standardmäßig verwendet wird, entfällt oft das Recht auf die Privatkopie", sagt Joachim Geburtig.
Auch mit der Digitalkopie sind aber noch nicht alle Rechtsfragen geklärt. Uneinig sind die Experten zum Beispiel darüber, ob man nur die Kopie behalten und die Original-Disc verkaufen darf: "Der Ultraviolet-Code für die digitale Version ist unabhängig von der physischen Disc zu betrachten", lautet die knappe Antwort von Verbandsexperte Schidlack. Verbraucherschützer und Jurist Geburtig ist da strenger: "Wenn ich nicht mehr Eigentümer bin, kann ich auch keine Privatkopie mehr haben."