Bis zu 9 Euro Abgabe pro externer Festplatte: BITKOM wehrt sich
Die Industrie wehrt sich gegen hohe Verwertungsabgaben für externe Festplatten
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Die Hersteller externer Festplatten wehren sich gemeinsam mit dem Branchenverband BITKOM gegen die Forderung von
(Urheberrechts-) Abgaben für externe Festplatten. Pro externer Platte sollen nach den Vorstellungen der Zentralstelle für private
Überspielungsrechte (ZPÜ) und
den Verwertungsgemeinschaften VG WORT und VG Bild-Kunst rückwirkend zum 1. Januar 2008 je nach Kapazität zwischen 7 Euro und 9 Euro (ab
1 Terabyte Kapazität) fällig werden.
Dagegen wehren sich der BITKOM und der Herstellerverband Informationskreis Aufnahmemedien (IM) und untermauern ihre Argumente mit einer eigens erstellten Studie.
BITKOM: Abgabenhöhe steht in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung
Die Industrie wehrt sich gegen hohe Verwertungsabgaben für externe Festplatten
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Nach dieser von der GfK erstellten, repräsentativen Nutzungs-Studie würden "weniger als 3 Prozent einer externen Festplatte (...) für vergütungsrelevante Privatkopien
verwandt", heißt es. "Für diese durchschnittlich 3 Prozent des Speicherplatzes externer Festplatten sollen nun 7 beziehungsweise 9 Euro Abgaben pro Stück
erhoben werden", kritisiert BITKOM-Präsident Dieter Kempf. "Die Forderungen der Verwertungsgesellschaften für Abgaben auf externe Festplatten stehen in keinem
Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung."
Laut der Studie besitze jeder dritte Deutsche (32 Prozent) mindestens eine externe Festplatte, die durchschnittliche Speicherkapazität liege bei 607 Gigabyte. 55 Prozent entfielen dabei auf ungenutzten, freien Speicherplatz, 24 Prozent der Kapazität würden durch Sicherungskopien belegt. 8 Prozent würden für berufliche Zwecke genutzt und rund 7 Prozent entfielen auf selbst erstellte Dateien wie Fotos, Videos oder Briefe.
Die Rechnung des BITKOM
Um die restlichen 6 Prozent geht es nun dem BITKOM und den Herstellern: "Damit bleiben nur etwa 6 Prozent Speicherplatz für Privatdateien wie Musikalben oder Videofilme. Etwas mehr als die Hälfte davon hält die Industrie für nicht vergütungspflichtig, da es sich z.B. um bereits lizenzierte Kopien von Musik-Downloads handelt. Die andere Hälfte, also weniger als 3 Prozent einer durchschnittlichen Festplatte, werden nach Auffassung der Industrie für vergütungsrelevante Privatkopien genutzt."