TV-Programm

Ende einer Posse: TV-Sender ohne Lizenz stellt Betrieb ein

Seit 2017 war er ohne Lizenz auf Sendung, verstieß derweil gegen Kennzeichnungs­pflichten und legte Beschwerde nach Beschwerde ein. Die Rede ist vom Fernsehprogramm tm3 und Livestream tm3+. Jetzt hat das Amtsgericht Augsburg der Posse ein Ende gesetzt.
Von Marc Hankmann

tm3 Screenshot Sendebetrieb eingestellt Am 31. März 2019 ist nach über eineinhalb Jahren Senden ohne Lizenz Schluss. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte den Veranstalter des Programms zu mehrjähriger Haft auf Bewährung. Der Name tm3 ist in der TV-Landschaft kein unbekannter: Erst Frauen-, dann Fußball- und zum Schluss Call-in-Sender unter dem Namen 9Live. Storost ließ tm3 Anfang 2018 wieder aufleben, als er sein Programm Family TV sowie den dazuge­hörigen Livestream blizz umbenannte. Zu dem Zeitpunkt hatte er sich bereits einigen Ärger mit den Landesmedienanstalten eingebrockt.

Ende Juli 2017 entzogen die Bayerische Landesanstalt für neue Medien (BLM) und die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) beiden Programmen die Sendelizenz. Der Grund: Verstöße gegen das Urheberrecht. Ein „nicht unerheblicher Teil“ des blizz-Programms wurde laut BLM mit Inhalten bestritten, für die Storost keine Rechte erwor­ben hatte. Die LFK sprach von „wiederholten Urheberrechtsverletzungen“ und „Ver­stößen gegen medienrechtliche Bestimmungen“. Sie forderte Storost auf, den Sende­betrieb von Family TV „umgehend einzustellen“. tm3 Screenshot Sendebetrieb eingestellt Am 31. März 2019 ist nach über eineinhalb Jahren Senden ohne Lizenz Schluss. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte den Veranstalter des Programms zu mehrjähriger Haft auf Bewährung.

Beschwerde auf Beschwerde

Storost dachte aber nicht daran, die Programme einzustellen und legte gegen den Lizenzentzug Beschwerde ein. Und das nicht nur einmal. Auf jeden Schritt, den die Medienanstalten fortan gegen Storost unternahmen, folgte sein Einspruch. Das Spiel ging so weit, dass die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht von Teleshopping-Fenster im Pro­gramm von blizz feststellte, jedoch keine rechtlichen Schritte einleitete, denn jede Maßnahme „ginge rechtlich ins Leere, da der Anbieter das Programm blizz ohnehin nicht mehr ausstrahlen darf“, erklärte die ZAK in einer Pressemitteilung.

tm3 Screenshot Teleshopping Nach dem Lizenzentzug stellten die Medienwächter Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht von Teleshopping-Fenstern fest. Maßnahmen ergriffen sie nicht, denn wegen der fehlenden Lizenz wären sie ins Leere gegangen. Stattdessen stritt er sich mit der BLM in Bayern und der LFK in Baden-Württemberg vor den hiesigen Gerichten. Mitte Februar 2019 hob das Verwaltungsgericht Stuttgart den Rechtsschutz des Widerspruchs gegen den Lizenzentzug auf. Heißt im Klartext: Storosts Beschwerde gegen den Lizenzentzug war null und nichtig. Die LFK wähnte sich auf der Siegerstraße und schlussfolgerte aus dem Beschluss des Verwaltungs­gerichts, dass die Verbreitung von tm3 „sofort zu beenden ist“. Doch weit gefehlt: Storost wandte sich Ende Februar 2019 mit einer Beschwerde vor dem Verwaltungs­gerichtshof in Mannheim gegen den Stuttgarter Beschluss.

Kein Interesse an Lizenzen?

In Augsburg gab Storost dann aber doch klein bei. Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, ging es nicht nur um die Verbreitung eines TV-Programms ohne Lizenz, sondern auch um Schulden in Millionenhöhe. Außerdem wurde Storost mehrmals beim Fahren eines Autos ohne Führerschein erwischt. Augenscheinlich hält der 29-Jährige wenig vom Erwerb gültiger Lizenzen.

Der Richter verhängte eine Freiheitsstrafe von insgesamt drei Jahren und vier Monaten auf Bewährung plus Wertersatz über 194 000 Euro und 200 Sozialstunden. Inzwischen wird auf der Webseite von tm3 das Ende des Sendebetriebs zum 31. März 2019 angekündigt - 19 Monate nach dem Lizenzentzug durch die Landesmedienan­stalten, die sich am Ende durchgesetzt haben. Die Mühlen der Bürokratie mahlen zwar langsam, aber sie mahlen.

Mehr zum Thema Fernsehen