LTE-Zuhause-Drosselung: Telekom bietet 30 GB pro Monat zusätzlich kostenfrei
Telekom hält an Drosselung fest
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Um eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen abzuwehren, hat die Telekom heute
wegen der nicht rechtskonformen Gestaltung ihrer LTE-Zuhause-Tarife eine Lösung für ihre Kunden
mit einem bestehenden Call & Surf via Funk-Vertrag vorgestellt.
"Die Verbraucherzentrale Sachsen hat im Ergebnis ihrer Abmahnung der Telekom Deutschland GmbH in den meisten Punkten obsiegt", erklärte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Datenvolumen wird kurzzeitig angehoben
Der Vorschlag der Telekom sieht vor, dass alle Verbraucher mit einem bestehenden Call & Surf Comfort via Funk-Vertrag ab 2014 die Möglichkeit haben, pro Monat jeweils drei Mal 10 GB Internet in LTE-Geschwindigkeit kostenfrei hinzu zu buchen - in Summe also 30 GB pro Monat. In einer ersten Version dieses Artikel hieß es fälschlicherweise, es handele sich um drei Monate mit jeweils 10 GB. Des Weiteren hat der Mobilfunkanbieter angeboten, ab März 2014 das Nutzungsverhalten in den LTE-Bestandsverträgen in diesem Zusammenhang transparenter zu gestalten. Hier wird den Telekom-Kunden nun angezeigt, ob diese zubuchbare Option für ihr Nutzungsverhalten angemessen ist.
Weiterhin beinhaltet der Vorschlag der Telekom, dass die Häufigkeit der Inanspruchnahme der dritten Zubuchungsmöglichkeit ermittelt wird. Infolgedessen kann dann die Begrenzung von drei Zubuchungen gegebenenfalls noch einmal bei Bedarf angepasst werden.
Telekom hält an Drosselung fest
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Bereits wenige Tage nach der Abmahnung der Verbraucherzentrale
im November 2013 hatte die
Telekom die Gestaltung der LTE-Zuhause-Tarife auf ihrer Homepage geändert. Entsprechend den Forderungen aus Sachsen wurden die Tarife für den Verbraucher
klarer und transparenter gestaltet. Nun wird laut Verbraucherzentrale
deutlicher dargestellt, dass man zum Monatstarif schnelles Internet für ein bestimmtes
Volumen erhält und nach dessen Verbrauch nur noch mit 384 kBit/s weitersurfen kann, es sei denn,
man bucht kostenpflichtig weiteres schnelles Volumen hinzu.
Gesetzgeber soll Anbietern Pflichten auferlegen
Weitere Zugeständnisse gab es auch zu der Höhe der Drosselgeschwindigkeit. Die Verbraucherzentrale hatte der Telekom eine Frist gesetzt, sich bis zum 8. Januar 2014 zu diesem Punkt zu äußern.
Laut Urteil des LG Köln sei es bei einer Drosselung der Surfgeschwindigkeit auf 384 kBit/s für den Kunden nicht mehr möglich, die Rechte aus ihrem LTE-Zuhause-Vertrag wahrzunehmen. In dem vor wenigen Tagen stattgefundenen Gesprächstermin mit der Verbraucherzentrale Sachsen hatte die Telekom sich über die Aufhebung der Beschränkung jedoch ablehnend geäußert. "Die Telekom ist den Verbrauchern und Verbraucherinnen hier leider gar nicht entgegengekommen. Sie bremst die LTE-Nutzer auch weiterhin auf Schneckentempo ab und verweist alle diejenigen, die ihren Vertrag ab dem 5. Dezember 2013 abgeschlossen haben, auf die Möglichkeit der kostenpflichtigen Hinzubuchung", bedauert Henschler.
Die Telekom wird also ihrer Tarife weiterhin auf 384 kBit/s drosseln. In diesem Zusammenhang will sich die Verbraucherzentrale nun mit dem Gesetzgeber in Verbindung setzten. Grund für das Vorgehen der Verbraucherzentrale ist, dass die Telekom neben Vodafone der einzige Wettbewerber auf dem LTE-Zuhause-Markt ist. Der Verbraucher habe demnach keine wirklichen Alternativen, teilte Henschler mit. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale muss der Gesetzgeber den Anbietern auf Grund der marktbeherrschenden Stellung bestimmte Pflichten auferlegen, wenn es um die Grundversorgung mit dem Internet geht.
Update: Telekom bittet Kunden, mit Buchung noch zu warten
In einem Blog-Eintrag hat sich nun auch die Telekom geäußert: "Wie die kostenfreie Buchung der dreimal 10 GB vonstatten geht, wird momentan ausgearbeitet. Wir bitten Sie, im Moment noch mit derBuchung von SpeedOn zu warten, bis die schriftliche Information zur genauen Vorgehensweise bei Ihnen vorliegt."