Unterlassungserklärung: Telekom kommuniziert LTE-Drosselung klarer
Die Telekom gibt eine Unterlassungserklärung wegen LTE-Tarifen ab.
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Die Telekom hat eine Unterlassungserklärung gegenüber der Verbraucherzentrale Sachsen abgegeben. Die Verbraucherschützer hatten von der Telekom gefordert, Drosselungsbestimmungen in den LTE-Tarifen Call and Surf Comfort via Funk transparenter zu formulieren.
"In diesen Punkten hat die Telekom uns gegenüber eine Unterlassungserklärung abgegeben und stellt nun in der Präsentation des Tarifs auf der Homepage die Drosselung nach Verbrauch des Inklusivvolumens deutlich dar", sagt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Gegenüber teltarif.de hatte die Telekom bereits angekündigt, auf die Abmahnung reagieren zu wollen.
Verbraucherzentrale spricht sich gegen drastische Drosselung aus
Die Telekom gibt eine Unterlassungserklärung wegen LTE-Tarifen ab.
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Die abgegebene Unterlassungserklärung reicht der Verbraucherzentrale jedoch noch nicht. Die Telekom vermarkte die Tarife immerhin als Festnetz-Ersatz. Bei einer Drosselung der Geschwindigkeit auf 384 kBit/s sei es den Kunden nicht mehr möglich, die Rechte aus dem LTE-Vertrag wahrzunehmen. Dies sei der Fall, wenn nach der Drosselung weniger als 10 Prozent der ursprünglichen Geschwindigkeit zur Verfügung steht - dies hatte das LG Köln in einem Urteil vom 30. Oktober geäußert (Az. 26 O 211/13, rechtskräftig). Das Gericht habe dies ausdrücklich auch für ein breites Publikum angenommen, nicht nur für Power-User.
"An diesem grundsätzlichen juristischen Maßstab muss sich die Deutsche Telekom in Bezug auf Ihre LTE-Tarife messen lassen und darf die Nutzer von Internet via Funk, die vom schnellen DSL abgekoppelt sind, nicht von der LTE-Datenautobahn direkt aufs Abstellgleis befördern", findet Henschler.
Offenkundig hat sich die Telekom in der Unterlassungserklärung nicht zur Geschwindigkeit nach der Drosselung geäußert. Deswegen hat die Verbraucherzentrale der Telekom eine weitere Frist gesetzt. Diese läuft bis zum 8. Januar 2014. Bis dahin soll sich die Telekom zur Drosselungsgeschwindigkeit äußern.
Hintergrund: LG Köln urteilt zu Flatrates
Das erwähnte Urteil des LG Köln hat die Telekom bereits dazu bewogen, vorerst auf die Drosselung von DSL-Anschlüssen zu verzichten. Allerdings erklärte das Gericht nur die Bezeichnung der gedrosselten Festnetz-Tarife als Flatrate für unzulässig. Auch die LTE-Drosselung selbst dürfte bleiben. Aufgrund des Urteils hatte sich die Verbraucherzentrale Sachsen hatte mit den LTE-Tarifen der Telekom auseinander gesetzt. Auch andere Anbieter könnten bald ins Visier der Verbraucherschützer geraten.