Drosselung

Unterlassungserklärung: Telekom kommuniziert LTE-Drosselung klarer

Die Telekom hat gegenüber der Verbraucherzentrale Sachsen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Bei bestimmten LTE-Tarifen soll die Drosselung genauer beschrieben werden. Doch das reicht den Verbraucherschützern nicht. Sie wollen mehr.
Von Hans-Georg Kluge

Die Telekom gibt eine Unterlassungserklärung wegen LTE-Tarifen ab. Die Telekom gibt eine Unterlassungserklärung wegen LTE-Tarifen ab.
Bild: dpa
Die Telekom hat eine Unterlassungs­erklärung gegenüber der Ver­braucher­zentrale Sachsen abgegeben. Die Ver­braucher­schützer hatten von der Telekom gefordert, Drosselungs­be­stimmungen in den LTE-Tarifen Call and Surf Comfort via Funk transparenter zu formulieren.

"In diesen Punkten hat die Telekom uns gegenüber eine Unterlassungs­erklärung abgegeben und stellt nun in der Präsentation des Tarifs auf der Homepage die Drosselung nach Verbrauch des Inklusivvolumens deutlich dar", sagt Katja Henschler von der Ver­braucher­zentrale Sachsen.

Gegenüber teltarif.de hatte die Telekom bereits angekündigt, auf die Abmahnung reagieren zu wollen.

Verbraucherzentrale spricht sich gegen drastische Drosselung aus

Die Telekom gibt eine Unterlassungserklärung wegen LTE-Tarifen ab. Die Telekom gibt eine Unterlassungserklärung wegen LTE-Tarifen ab.
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Die abgegebene Unterlassungserklärung reicht der Ver­braucher­zentrale jedoch noch nicht. Die Telekom vermarkte die Tarife immerhin als Festnetz-Ersatz. Bei einer Drosselung der Ge­schwin­dig­keit auf 384 kBit/s sei es den Kunden nicht mehr möglich, die Rechte aus dem LTE-Vertrag wahrzunehmen. Dies sei der Fall, wenn nach der Drosselung weniger als 10 Prozent der ursprünglichen Ge­schwin­dig­keit zur Verfügung steht - dies hatte das LG Köln in einem Urteil vom 30. Oktober geäußert (Az. 26 O 211/13, rechtskräftig). Das Gericht habe dies ausdrücklich auch für ein breites Publikum angenommen, nicht nur für Power-User.

"An diesem grundsätzlichen juristischen Maßstab muss sich die Deutsche Telekom in Bezug auf Ihre LTE-Tarife messen lassen und darf die Nutzer von Internet via Funk, die vom schnellen DSL abgekoppelt sind, nicht von der LTE-Datenautobahn direkt aufs Abstellgleis befördern", findet Henschler.

Offenkundig hat sich die Telekom in der Unterlassungserklärung nicht zur Ge­schwin­dig­keit nach der Drosselung geäußert. Deswegen hat die Ver­braucher­zentrale der Telekom eine weitere Frist gesetzt. Diese läuft bis zum 8. Januar 2014. Bis dahin soll sich die Telekom zur Drosselungsgeschwindigkeit äußern.

Hintergrund: LG Köln urteilt zu Flatrates

Das erwähnte Urteil des LG Köln hat die Telekom bereits dazu bewogen, vorerst auf die Drosselung von DSL-Anschlüssen zu verzichten. Allerdings erklärte das Gericht nur die Bezeichnung der gedrosselten Festnetz-Tarife als Flatrate für unzulässig. Auch die LTE-Drosselung selbst dürfte bleiben. Aufgrund des Urteils hatte sich die Ver­braucher­zentrale Sachsen hatte mit den LTE-Tarifen der Telekom auseinander gesetzt. Auch andere Anbieter könnten bald ins Visier der Ver­braucher­schützer geraten.

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