Straßen im Netz

Streetside: Widerspruchsfrist für Mieter und Eigentümer läuft ab

Nur bis 30. September kann eine Veröffentlichung verhindert werden
Von Thorsten Neuhetzki

Die Widerspruchsfrist für Streetside läuft ab Die Widerspruchsfrist für Streetside läuft ab
Foto: dpa
Nur noch etwas mehr als eine Woche können Hauseigentümer und Mieter sich bei Microsoft melden um eine Veröffentlichung ihrer Häuserfassaden im Internet zu vermeiden. Die entsprechende Frist für einen Vorabwiderspruch verstreicht am Freitag kommender Woche. Danach wird Microsoft damit beginnen, die Daten für das Internet aufzubereiten und bis dahin eingegangene Verpixelungswünsche umzusetzen. Veröffentlicht werden sollen die Bilder dann bei Bing Maps Streetside.

Die Widerspruchsfrist für Streetside läuft ab Die Widerspruchsfrist für Streetside läuft ab
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Streetside ist der zweite Dienst dieser Art in Deutschland. Im November vergangenen Jahres startete Google mit viel Medienecho und zahlreichen Protesten von Datenschützern im Vorfeld seinen Dienst Street View, der inzwischen in der öffentlichen Wahrnehmung kaum noch eine Rolle spielt, sondern von den Google-Nutzern bewusst oder auch unbewusst genutzt wird.

Street View und Streetside ermöglichen den Nutzern, sich von Straßenzügen ein Bild zu machen, ohne wirklich vor Ort zu sein. So ist es beispielsweise möglich, vom Schreibtisch aus schon zu schauen, wie das Hotel für die nächste Business-Reise gelegen ist, ob eine Straße gut zu Fuß begehbar ist oder ob ein Restaurant an einer lauten Straße oder auf einem ruhigen Platz gelegen ist. Aus konventionellem Kartenmaterial lassen sich diese Informationen oftmals nicht entnehmen.

Formular online und offline verfügbar

Mieter und Hauseigentümer, die die Streetside-Frist verstreichen lassen, können auch danach noch einer Veröffentlichung widersprechen. Allerdings werden diese Widersprüche dann erst später berücksichtigt, so dass die Hausfassaden nach dem Start von Streetside zunächst zu sehen sein werden. Wer seine Hausfassade - aus welchem Grund auch immer - nicht im Internet sehen möchte, sollte dabei allerdings nicht denken, dass ein bereits abgegeber Widerspruch bei Google ausreicht: Die entsprechenden Daten werden nicht übernommen.

Den entsprechenden Antrag auf "Unkenntlichmachung von Bildern vor der Veröffentlichung" können interessierte online stellen [Link entfernt] . Auch eine postalische Bestellung des Forumulars (Microsoft Deutschland GmbH, Widerspruch Bing Maps Streetside, Postfach 101033, 80084 München) ist möglich.

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