Verwaltungsverfahren

Spenden-Telefon per Festnetz-Nummer: Erlaubt oder nicht?

Eine Seniorin ruft eine Fest­netz­nummer an - und schwupps werden auf der Tele­fon­rech­nung 5 Euro dafür berechnet. Ist ein derar­tiger "Spen­den­ser­vice" legal? teltarif.de hat nach­ge­forscht.
Von

Hinter der Spendennummer steckt der katholische Privat-TV-Sender K-TV. Hinter der Spendennummer steckt der katholische Privat-TV-Sender K-TV.
Logo: K-TV / Kephas Stiftung gemeinnützige GmbH
Dass die Anwahl diverser Sonder­ruf­num­mern mehr kostet als ein Anruf bei einer regu­lären Fest­netz­nummer, wissen die meisten Verbrau­cher inzwi­schen. Dass 1&1 Anrufe bei Tele­fon­kon­fe­renz-Diensten mit Fest­netz-Nummer trotz Fest­netz- oder Allnet-Flat auch in Corona-Zeiten extra berechnet, hatten wir Ende Mai zum wieder­holten Mal gemeldet.

Nun hat teltarif.de einen weiteren Fall aufge­deckt, bei dem einem Kunden bei der Anwahl einer Fest­netz­nummer über­ra­schende Zusatz­kosten entstanden sind. Es handelt sich dabei um eine Spenden-Rufnummer.

Leser entdeckt merk­wür­digen Posten auf Rech­nung

Hinter der Spendennummer steckt der katholische Privat-TV-Sender K-TV. Hinter der Spendennummer steckt der katholische Privat-TV-Sender K-TV.
Logo: K-TV / Kephas Stiftung gemeinnützige GmbH
Im April meldete sich ein Leser bei teltarif.de mit folgendem Anliegen:

Meine verstor­bene Oma hatte auf der letzten Tele­fon­rech­nung einen Posten der Rufnummer 08385-7689689. Für diese Rufnummer wurden Ihr einmalig 5 Euro abge­bucht - ich habe die Nummer ange­rufen: "Nach dem Signalton werden Ihnen 5 Euro berechnet". Wie kann es sein, dass eine "normale" Fest­netz­nummer, diesen Dienst beinhaltet? Das heißt, ich könnte irgendwo, wo ein Telefon ist, die Nummer anrufen und bekomme 5 Euro (wenn ich mir sowas einrichte)? Die Nummer kann ja auch nicht im Büro z.B. gesperrt werden, da es z. B. keine 0900-Nummer ist. Die BNetzA hat auf meine Anfrage vor zwei Wochen leider nicht reagiert. Mich inter­es­siert dieses Thema jedoch ziem­lich! Die Rufnummer kann nicht vom Handy ange­rufen werden - jedoch z.B. vom NetCologne-Anschluss.
Da uns die Recht­mä­ßig­keit dieser Sache auch inter­es­sierte, haben wir die Anfrage eben­falls an die Bundes­netz­agentur weiter­ge­geben. Offenbar werden bei nicht recht­zei­tigem Auflegen nach der geschil­derten Ansage auf der Fest­netz-Tele­fon­rech­nung des Anru­fers 5 Euro abge­bucht. In einer ersten Reak­tion schrieb uns die Bundes­netz­agentur:
Vielen Dank für Ihre Anfrage [...]. Zu der von Ihnen genannten Rufnummer liegt der Bundes­netz­agentur eine Beschwerde aus dem Jahr 2018 vor. Der Beschwer­de­führer teilte mit, dass die Rufnummer von seinem Anschluss aus fünf Mal ange­wählt wurde. Der Beschwer­de­führer wurde gebeten, einen Einzel­ver­bin­dungs­nach­weis einzu­rei­chen, damit der Sach­ver­halt nach­voll­zogen werden kann. Da der Beschwer­de­führer dieser Bitte nicht nachkam, wurde der Fall geschlossen.

Wir haben den von Ihnen geschil­derten Fall zum Anlass genommen, die Rufnummer zu über­prüfen. Anhalts­punkte für Verstöße gegen die Preis­an­gabe- bzw. Preis­an­sa­ge­vor­schriften haben sich aller­dings nicht ergeben. Die Bundes­netz­agentur prüft nun, ob mögli­cher­weise ein Verstoß gegen Nutzungs­be­din­gungen für Orts­netz­ruf­num­mern vorliegt und wird gege­be­nen­falls in dieser Sache ein Verwal­tungs­ver­fahren eröffnen. Sobald weitere Ergeb­nisse vorliegen, werde ich Sie entspre­chend infor­mieren.

Wer steckt hinter der Nummer?

Das Verwal­tungs­ver­fahren hinsicht­lich mögli­cher Verstöße gegen Nutzungs­be­din­gungen für Orts­netz­ruf­num­mern der Bundes­netz­agentur dauerte dann schließ­lich mehrere Wochen. Heute konnte uns die Bundes­netz­agentur das Ergebnis mitteilen. Zunächst wurde einmal der Inhaber der Rufnummer ermit­telt:

Die Rufnummer 08385-7689689 ist für die Kephas Stif­tung gemein­nüt­zige GmbH, Opfen­bach, geschaltet. Die Art der Nummern­nut­zung als "Spen­den­dienst" ist der Bundes­netz­agentur seit dem Jahr 2012 bekannt.

Der "Spen­den­dienst" wird im Wesent­li­chen unver­än­dert seit 2012 betrieben. In dieser Zeit hat es bei der Bundes­netz­agentur zwei Beschwerden zu dem Dienst gegeben. Im ersten Fall wurde die Beschwerde nicht weiter­ver­folgt, da der Beschwer­de­führer auf eine Rück­frage nicht geant­wortet hat. Der zweite Fall ist der von Ihnen vorge­tra­gene Fall, bei dem sich nicht der Spender selbst, sondern ein Erbe der zwischen­zeit­lich verstor­benen Spen­derin gemeldet hat.

Wer sich entweder in der kirch­li­chen Szene oder im Bereich des deut­schen Privat­fern­se­hens etwas auskennt, weiß: Die Kephas Stif­tung gemein­nüt­zige GmbH ist die Betrei­berin des privaten TV-Senders K-TV/KathTV. Haupt­zweck dieses Vereins ist die Verbrei­tung von reli­giösen Inhalten durch den Betrieb eines Fern­seh­sen­ders sowie zusätz­lich über das Internet. Die Inhalte orien­tieren sich dabei an der Lehre der römisch-katho­li­schen Kirche. Zur Frage, ob eine derar­tige Spen­den­nummer in Deutsch­land zulässig ist, schreibt die Bundes­netz­agentur:
Unbe­nommen davon wurde der Netz­be­treiber, in dessen Netz die "Spen­den­nummer" geschaltet ist und der die Abrech­nung vornimmt, wegen einem mögli­chen Verstoß des Dienstes gegen die Rege­lungen zu Orts­netz­ruf­num­mern ange­hört. Der bishe­rige Schrift­wechsel mit dem Netz­be­treiber hat ergeben, dass es sich bei der "Zuläs­sig­keit der Nutzung einer Orts­netz­ruf­nummer für einen Spen­den­dienst" um eine Rechts­frage handelt, deren Klärung voraus­sicht­lich ein umfang­rei­ches Verfahren erfor­dert. Weiterhin hat sich ergeben, dass nur eine Orts­netz­ruf­nummer für einen "Spen­den­dienst" bei dem Netz­be­treiber geschaltet ist. Eine Schal­tung von Orts­netz­ruf­num­mern für "Spen­den­dienste" bei anderen Netz­be­trei­bern ist der Bundes­netz­agentur nicht bekannt.

Ange­sichts dieser Umstände hat die Bundes­netz­agentur entschieden, das Verwal­tungs­ver­fahren aus Oppor­tu­ni­täts­gründen ohne Klärung der Rechts­frage einzu­stellen. Der Hinweis auf etwaige Ping-Anrufe, die von der Spen­den­nummer aus getä­tigt worden sein sollen, konnte nicht nach­voll­zogen werden.

Ein Betrieb eines "Spen­den­te­le­fons" über eine (0)900-Rufnummer wäre zulässig; bei Betrieb eines "Spen­den­te­le­fons" über eine (0)137-Rufnummer wäre zu beachten, dass nur zuläs­sige Tarife verlangt werden dürfen, die max. 1 Euro pro Anruf betragen können und eine (0)137-Rufnummer nur bei Gene­rie­rung von Massen­ver­kehr verwendet werden kann.

Erstes Fazit

Die Aussagen der BNetzA zu diesem Fall lassen den Schluss zu, dass die Behörde die Anzahl der Beschwerden zum Anlass nimmt, darüber zu entscheiden, ob sich der Aufwand für die juris­ti­sche Klärung der Recht­mä­ßig­keit einer derar­tigen Kosten­falle lohnt oder nicht. Da es offenbar in acht Jahren nur zwei Beschwerden gab, erachtet die Bundes­netz­agentur den Fall wohl für zu unbe­deu­tend.

Dies könnte sich natür­lich dadurch ändern, wenn sich deut­lich mehr Tele­fon­kunden über die Sache beschweren würden. Ande­rer­seits ist aber auch davon auszu­gehen, dass Anrufer, die die Nummer anwählen, tatsäch­lich ein Inter­esse daran haben, an die Stif­tung zu spenden. Bekannt sein dürfte die Nummer wohl auch nur regel­mä­ßigen K-TV-Zuschauern.

Inzwi­schen hat K-TV sich nun gegen­über teltarif.de zur Praxis mit der Spen­den­nummer geäu­ßert: K-TV - Fest­netz­nummer-Spende muss nicht bezahlt werden.

Auf einer Über­sichts­seite finden Sie die wich­tigsten Media­theken der öffent­lich-recht­li­chen und privaten TV-Sender.

Mehr zum Thema Telefonieren