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Beschwerde an rufnummernmissbrauch@bnetza.de - seien Sie dabei! - Eine Vorlage:


01.07.2020 16:58 - Gestartet von cbc123
2x geändert, zuletzt am 01.07.2020 17:39
Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Kephas Stiftung gemeinnützige GmbH in Opfenbach betreibt unter der Ortsnetzrufnummer 08385-7689689 einen "Spendendienst", welcher im katholischen Privat-Fernsehprogramm K-TV beworben wird. Die Rufnummer ist nur aus dem deutschen Festnetz zu erreichen. Nach einem Anruf ertönt eine kurze Ansage, dass nach einem Signalton 5 EUR über die Telefonrechnung abgebucht werden würden.

Die Nutzung von Ortsnetzrufnummern zur Abbuchung von "Spenden" über die Telefonrechnung ist meines Erachtens nicht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen und somit unzulässig. Für derartige "Mehrwertdienste" sollte ausschließlich die Rufnummerngasse 0900 genutzt werden, über welche Einmalbeträge von bis zu 30 EUR problemlos über die Telefonrechnung abgebucht werden können.

Möglicherweise befürchtet K-TV, dass Anrufer eine gewisse Hemmschwelle haben könnten, eine kostenpflichtige 0900-Rufnummer anzuwählen. K-TV scheint in unlauterer Absicht versuchen zu wollen, den Charakter des "Spendendienstes" hinter einer gewöhnlichen Ortsnetz-Rufnummer zu kaschieren.

Damit umgeht K-TV eine eventuell gesetzte Sperre von 0900-Rufnummern aufseiten des Anrufers und sorgt auf diese Weise für eine Aushebelung grundlegenden Verbraucherschutzes. Als besonders perfide gegenüber den meist älteren Konsumenten religiöser Fernsehkanäle ist zu erwähnen, dass eine explizite Bestätigung der Spendenbereitschaft (z. B. durch Drücken bestimmter Tasten auf dem Telefon) nicht eingeholt wird. Durch nicht rechtzeitiges Auflegen entsteht automatisch der vermeintliche "Spendenanspruch" der Kephas Stiftung GmbH.

https://www.teltarif.de/spenden-telefon-...

Da dieser Fall mittlerweile über die Presse an die Öffentlichkeit gelangt ist (siehe den soeben verlinkten Artikel auf teltarif.de), ist eine Nachahmung durch andere "findige Geschäftsleute" nicht unwahrscheinlich. Um einer Ausweitung des Phänomens "Mehrwertdienste über Ortsnetzrufnummern" zuvorzukommen, ist meines Erachtens ein umgehendes Eingreifen der Bundesnetzagentur geboten. Idealerweise sollte neben der Abschaltung der betreffenden Rufnummer ein Inkassierungs- und Rechnungslegungsverbot gegenüber der Kephas Stiftung gemeinnützige GmbH ergehen, um der Missbilligung des vorliegenden Angebotes einen besonderen Ausdruck zu verleihen.

Mit freundlichen Grüßen
*** IHR NAME ***
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[1] justii antwortet auf cbc123
09.07.2020 10:41
Benutzer cbc123 schrieb:
RE: Beschwerde an rufnummernmissbrauch@bnetza.de - seien Sie dabei! - Eine Vorlage:


Bin dabei