Mobilfunk-Versorgung: Auflagen von 2015 sind erfüllt
Die Bundesnetzagentur stellt fest, dass die Netzbetreiber ihre Ausbauauflagen von 2015 erfüllt haben. Jetzt geht es in die nächste Runde.
Bild/Montage: teltarif.de
Die Bundesnetzagentur hat die Überprüfung der Versorgungsauflagen der 2015 versteigerten Frequenzen abgeschlossen. Und das Ergebnis: Alle drei Mobilfunknetzbetreiber haben die Auflagen erfüllt.
Ja, schreibt die oberste Fernmelderegulierungsbehörde auf ihrer Webseite: "Bereits im letzten Jahr wurden die Auflagen zur Versorgung der Haushalte erfüllt. Insgesamt waren in jedem Bundesland 97 Prozent der Haushalte und 98 Prozent bundesweit von jedem der drei Mobilfunknetzbetreiber mit mobilem Breitband zu versorgen. Nunmehr sind auch die Hauptverkehrswege vollständig mit LTE versorgt."
Der Netzausbau werde aktiv von allen drei Mobilfunknetzbetreibern weiter vorangetrieben. Die 3G-Netze wurden bereits zum Teil für eine bessere 4G- und 5G-Abdeckung umgerüstet. "Die 2019 ersteigerten Frequenzen werden sukzessive aufgeschaltet, um der steigenden Nachfrage nach mobilen Breitbanddiensten nachzukommen."
Versorgungsauflagen 2019
Die Bundesnetzagentur stellt fest, dass die Netzbetreiber ihre Ausbauauflagen von 2015 erfüllt haben. Jetzt geht es in die nächste Runde.
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Wer nun denkt, damit sei alles im grünen Bereich und ein weiterer Ausbau nicht notwendig, der irrt. "Nach Erfüllung der Auflagen aus der Zuteilung 2015 sind nun die Auflagen aus dem Jahr 2019 umzusetzen. Die in der Frequenzauktion 2019 erfolgreichen Bieter müssen bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte je Bundesland und alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 MBit/s versorgen."
Nächstes Ziel: Alle Verkehrswege
Die BNetzA gibt die nächsten Ziele vor: "Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 MBit/s, alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen und alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 MBit/s versorgt werden."
Das kann eine echte Herausforderung werden, den viele Straßen verlaufen durch unbewohntes Gebiet.
Hintergrund: Versorgungsauflage 2015
Die Bundesnetzagentur hatte in den Zuteilungen der im Jahr 2015 versteigerten Frequenzen den Mobilfunknetzbetreibern auferlegt, dass diese ab dem 1. Januar 2020 bundesweit 98 Prozent der Haushalte und je Bundesland 97 Prozent der Haushalte mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Überdies seien die Hauptverkehrswege (Bundesautobahn und ICE-Strecken) vollständig zu versorgen.
Die Versorgungsauflagen waren zunächst zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht vollständig erfüllt worden. Die Bundesnetzagentur hatte daraufhin unter Androhung von Sanktionen den Mobilfunknetzbetreibern eine Nachfrist gewährt. "Nunmehr sind die Auflagen jedoch vollständig erfüllt, so dass es keiner Sanktionsmaßnahmen bedarf", schreibt die Agentur.
Eine Einschätzung (von Henning Gajek)
Noch ist der vierte Netzbetreiber nicht gestartet, da bescheinigt die Bundesnetzagentur den "großen Drei", dass die Auflagen von 2015 erfüllt wurden.
Als nächstes müssen diese die Hauptverkehrswege "vollständig" versorgen. Das ist eine echte Herausforderung, weil manche Straßen durch unbewohnte Flächen (z.B. dichter Wald) führen und jede Station dort den Kostenrechnern eine Träne über das Gesicht rinnen lässt. Und dann ist da noch der vierte Netzbetreiber, der früher oder später die gleiche Abdeckung erreichen soll.
Die Kunden sollten genau hinschauen: Welcher Anbieter baut meine Region wirklich aus und welcher nicht? Auf www.breitbandmessung.de kann man auch Funklöcher direkt an die Bundesnetzagentur melden.
Keine Frage: Es hat sich schon viel getan, aber es ist noch viel zu tun.
Beim Breitband-Ausbau im Festnetz gibt es weitgehend unbekannte Alternativen.