Gebühr

Kabel-TV: Nur wenige kennen das "Nebenkostenprivileg"

Für viele Haus­halte könnte der Kabel­anschluss bald teurer werden, da das Neben­kos­ten­pri­vileg wegfallen soll. Eine Umfrage zeigt jedoch, dass nur ganz wenige über­haupt etwas mit diesem Begriff anfangen können.
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Das soge­nannte Neben­kos­ten­pri­vileg ermög­lichte bisher dem Vermieter, die Kosten für den TV-Kabel­anschluss in die Miet-Neben­kosten umzu­legen – egal, ob der Mieter den Kabel-Anschluss nutzt oder nicht. Wer ihn nutzt, hat aller­dings im Moment deut­liche Vergüns­tigungen im Vergleich zu einem Einzel­anschluss. Dennoch sah der Gesetz­geber diese Rege­lung als verbrau­cher­unfreund­lich an. Sie fällt ab Mitte 2024 weg. Für TV-Kunden bedeutet das, dass sie künftig frei wählen können, über welchen Verbrei­tungsweg sie fern­sehen, also anstelle von Kabel auch über Satellit, Antenne oder das Internet, und damit von der Zahlungs-Verpflich­tung für das Kabel befreit sind.

Nur 5 Prozent wissen, was Neben­kos­ten­pri­vileg bedeutet

Umfrage von waipu.tv: Kaum jemand kennt das Nebenkostenprivileg Umfrage von waipu.tv: Kaum jemand kennt das Nebenkostenprivileg
Bild: waipu.tv
Die aktu­elle Rege­lung ist jedoch offenbar kaum einem Mieter bewusst. Der Online-TV-Anbieter waipu.tv befragte insge­samt 1004 Haus­halte in einer bundes­weiten Online-Befra­gung und kommt zu einem über­raschenden Ergebnis: Nur fünf Prozent aller Befragten wissen um das Neben­kos­ten­pri­vileg. Selbst in Haus­halten mit TV-Kabel­anschluss kennen nur 8 Prozent diese Rege­lung. waipu.tv sieht - frei­lich auch aus Eigen­inter­esse - höchste Zeit, die immerhin über 12 Millionen betrof­fenen Haus­halte über diese Möglich­keit aufzu­klären.

Nach der Verab­schie­dung der entspre­chenden Novel­lie­rung des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes im Jahr 2021 wurde über den Wegfall des Neben­kos­ten­pri­vilegs in den Medien berichtet. Damals hatte eine Umfrage von waipu.tv ergeben, dass immerhin 20 Prozent der Kunden, die ihren Kabel­anschluss über die Neben­kosten bezahlen, Kenntnis über das Neben­kos­ten­pri­vileg hatten.

waipu.tv sieht Alarm­zei­chen

Dass die Zahlen in der aktu­ellen Umfrage deut­lich rück­läufig sind, sollte laut dem Online-TV-Anbieter ein Alarm­zei­chen sein. "Wir sehen hier ganz klar Verbrau­cher­schutz und berich­tende Medien in der Verant­wor­tung, entspre­chend aufzu­klären. Denn der TV-Empfang der betrof­fenen Haus­halte über Kabel fällt weg, wenn die Nutzer nicht aktiv werden", sagt Bettina Bellmer, Vorständin der Exaring AG, Betrei­berin von waipu.tv über das Ergebnis der Studie. "Die Nutzer sollten sich recht­zeitig über die Möglich­keiten für ihren TV-Empfang infor­mieren, damit sie das perfekte TV-Produkt recht­zeitig auswählen und buchen können. Die neue Wahl­frei­heit ermög­licht dem Verbrau­cher den Umstieg von der veral­teten Kabel­tech­nologie auf die erheb­lich leis­tungs­fähi­geren neuen IPTV-Platt­formen zu wett­bewerbs­fähigen Preisen."

Den betrof­fenen Haus­halten steht es künftig frei, für welchen Empfangsweg sie sich entscheiden. Daher sollten sich diese recht­zeitig infor­mieren, welcher TV-Anbieter und Über­tra­gungsweg den jewei­ligen Bedürf­nissen entspricht. Neben den herkömm­lichen Wegen Satel­liten-Empfang und DVB-T2 HD (Terre­strik) stehen Strea­ming­lösungen über IPTV zur Verfü­gung. Diese bieten Komfort­funk­tionen wie zum Beispiel die paral­lele Nutzung auf unter­schied­lichsten Geräten, eine Aufnah­mefunk­tion in der Cloud und umfas­sende Pay-TV-Ange­bote sowie Media­theken.

Zur Methodik

Die befragten Haus­halte empfingen wie folgt ihr TV-Signal: 28 Prozent Satel­liten­anschluss, 28 Prozent Kabel­anschluss, 21 Prozent Strea­ming­dienste/Media­theken, 16 Prozent IPTV, 4 Prozent hatten keinen TV-Anschluss, 2 Prozent nutzen sons­tige Wege wie die Antenne, 1 Prozent konnte keine Auskunft über den Empfangsweg geben. Erhe­bungs­zeit­raum war der Februar 2023, das Alter der Befragten lag zwischen 18 und 80 Jahren, Bevöl­kerungs-reprä­sen­tativ nach den soge­nannten Nielsen-Regionen.

Auch Inter­net­nutzer von Wegfall des Neben­kos­ten­pri­vilegs betroffen

Was Internet-TV-Anbieter oft nicht bedenken ist, dass der Wegfall des Neben­kos­ten­pri­vilegs nicht nur das Fern­sehen betrifft, sondern auch den Inter­net­zugang per Kabel. Daher ist das Thema auch für Mieter rele­vant, die zwar keinen Fern­seh­emp­fang nutzen, dafür aber den Inter­net­zugang des Kabel­netz­betrei­bers. Und das betrifft dann indi­rekt auch Anbieter wie waipu.tv, denn für deren Nutzung ist ein Inter­net­anschluss frei­lich obli­gato­risch.

Für Kabel­netz­betreiber bedeutet der Wegfall des Neben­kos­ten­pri­vilegs erheb­liche Einschnitte, da sie Inves­titionen nicht mehr amor­tisieren können. Das Unter­nehmen willy.tel geht daher mit einer Verfassungs­beschwerde gegen die Neure­gelung im Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz vor.

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