Abschaltung

Smart Home: Gigaset schaltet bald Server ab

Wenn ein Produkt­her­steller seine Internet-Dienste abschalten will oder muss, bleibt am Ende viel Elek­tro­schrott übrig. Eine unbe­frie­digende Situa­tion.
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Wer sich mit Smart Home beschäf­tigt, ist auf die Internet-Dienste eines Anbie­ters ange­wiesen. Wenn dieser Anbieter nun den Betrieb einstellt, bleibt beim Käufer der Produkte mögli­cher­weise ein Haufen Elek­tro­schrott übrig.

Insol­venz: Nur Teile gerettet

Wie bereits gemeldet, wurde über das Vermögen der "Gigaset Commu­nica­tions GmbH" am 29. Januar 2024 das Insol­venz­ver­fahren in Eigen­ver­wal­tung eröffnet. Im Rahmen der Insol­venz­ver­wal­tung war es gelungen, eine Käuferin (nämlich Vtech/snom) für die Tele­kom­muni­kati­ons­pro­dukte zu finden. Vtech/snom wollte jedoch das Smart-Home/Home-Care-Geschäft nicht über­nehmen, und ein anderer Käufer sei "trotz inten­siver Bemü­hungen" nicht gefunden worden. Einst hieß das Unternehmen Siemens, dann Gigaset. Gerettet wurden nur die Telefone, aber für Smart Home werden die Server abgeschaltet Einst hieß das Unternehmen Siemens, dann Gigaset. Gerettet wurden nur die Telefone, aber für Smart Home werden die Server abgeschaltet
Foto: Picture Alliance/dpa

Abschal­tung bald

Also zieht der Insol­venz­ver­walter an 29. März 2024 (Karfreitag) den Stecker, ein Weiter­betrieb sei insol­venz­recht­lich nicht möglich. Das bedeutet: Die Apps für die Smart Home/Care-Produkte und die vernetzten Sensoren und Geräte werden nicht mehr nutzbar sein. Wer ein Kamera-Service-Paket gebucht haben sollte: Dieses endet eben­falls spätes­tens zum 29. März 2024.

Hinsicht­lich sämt­licher ggf. bestehender Vertrags­ver­hält­nisse wird "Nicht­erfül­lung" gewählt, teilt das Unter­nehmen mit und bedauert die Unan­nehm­lich­keiten.

Ansprüche an den Insol­venz­ver­walter richten

Soweit aus der Einstel­lung der Smart-Home-Produkte Ansprüche gegen die Gigaset Commu­nica­tions GmbH entstehen sollten, handelt es sich bei diesen um "Insol­venz­for­derungen". Diese können beim gericht­lich bestellten Sach­walter unter Beifü­gung der Nach­weise für das Bestehen der "Forde­rung zur Tabelle" ange­meldet werden.

Diese sind ausge­füllt an White & Case LLP, Dr. Chris­toph Schulte-Kaubrügger, Königs­wall 21, 44137 Dort­mund, zu schi­cken. Eine Rück­sen­dung der Geräte und etwaige Rück­erstat­tung der Kauf­preise sei aber leider nicht möglich.

Anfragen an die neuen Käufer der Gigaset Tele­kom­muni­kati­ons­abtei­lung zum Thema Smart Home sollten unter­lassen werden, weil diese sich nicht dazu äußern dürften.

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Ob bei Smart Home oder Web-Digital-Radios - die Abschal­tung von Internet-Diensten wegen Miss­erfolg, Insol­venz oder Geschäfts­auf­gabe bedeutet eine zutiefst unbe­frie­digende Situa­tion. Da vermut­lich in der Insol­venz­masse von Gigaset Smart Home nicht mehr genü­gend Geld da ist, dürfte die Rück­erstat­tungs­quote für den Fehl­kauf der Kunden eher gering sein. Wer aber den Aufwand nicht scheut, sollte das tun.

Inwie­weit die von Gigaset vertrie­benen Produkte mit den Smart-Home-Systemen anderer Hersteller "kompa­tibel" sind oder kompa­tibel gemacht werden können, ist uns nicht bekannt.

Der Tele­kom­muni­kati­ons­teil von Gigaset geht nach Hong­kong. Viel wird in Deutsch­land wohl nicht übrig bleiben.

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