Reform

ARD & ZDF: Nur noch 5 Programme pro Region?

Die Minis­ter­prä­sidenten haben sich nach Angaben der Staats­kanzlei Rhein­land-Pfalz auf einen neuen Medi­enstaats­ver­trag geei­nigt. Er soll zum 1. Juli 2023 in Kraft treten und könnte zu einer Redu­zie­rung öffent­lich-recht­licher Programme im linearen Fern­sehen führen.
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ARD/ZDF-Spartenkanäle können ins Internet abwandern ARD/ZDF-Spartenkanäle können ins Internet abwandern
Logos: ARD/ZDF, Foto/Montage: teltarif.de
Wie seit längerem geplant, sollen Auftrag und Struktur des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks, also von ARD, ZDF und dem Deutsch­land­radio, refor­miert werden. Die Minis­ter­prä­sidenten haben sich nach Angaben der Staats­kanzlei Rhein­land-Pfalz jetzt auf einen entspre­chenden, neuen Medi­enstaats­ver­trag geei­nigt.

Pro Region nur noch fünf öffent­lich-recht­liche Programme linear

ARD/ZDF-Spartenkanäle können ins Internet abwandern ARD/ZDF-Spartenkanäle können ins Internet abwandern
Logos: ARD/ZDF, Foto/Montage: teltarif.de
Geplant ist demnach, dass künftig pro Region nur noch fünf Programme im linearen Fern­sehen ange­boten werden müssen: Das Erste, das ZDF, das jewei­lige Dritte Programm sowie die Kultur­kanäle 3sat und Arte. Spar­ten­kanäle wie One, ZDFneo oder tages­schau24 dürfen komplett ins Internet verla­gert werden. Dazu zählen auch die ARD/ZDF-Gemein­schafts­kanäle KiKa und Phoenix.

Nicht einmal mehr ein Live-Programm ist hier vorge­schrieben. Vor allem die nicht tages­aktu­ellen undf fiktio­nalen Sender wie One oder ZDFneo könnten - wie bereits das öffent­lich-recht­liche Jugend­angebot funk oder das Strea­ming­portal ZDF Kultur - ausschließ­lich mit Sendungen auf Abruf in Media­theken ange­boten werden.

Kontroll­gre­mien stärken

Zudem soll die Arbeit der Kontroll­gre­mien in den öffent­lich-recht­lichen Sende­anstalten gestärkt werden. Dabei geht es etwa um die Schär­fung des Auftrags der Sender. Unter­hal­tung soll weiterhin dazu gehören. Die Finan­zie­rung des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks werde in einem späteren zweiten Schritt refor­miert, hieß es.

Der Medi­enstaats­ver­trag muss von allen Bundes­län­dern gebil­ligt werden. Er soll zum 1. Juli 2023 in Kraft treten.

SWR darf News-App nicht weiter anbieten

Dass mit dem neuen Medi­enstaats­ver­trag die Diskus­sion um den Auftrag der Öffent­lich-Recht­lichen nicht vorbei ist, zeigt ein aktu­elles Gerichts­urteil: Am 21. Oktober hat das Land­gericht Stutt­gart entschieden, dass die SWR-Nach­rich­tenapp "News­zone", die in erster Linie jüngere Menschen anspre­chen soll, in der Fassung vom 14. April nicht mehr verbreitet werden darf.

"Wir bedauern diese Entschei­dung", so Kai Gniffke, Inten­dant des SWR. "Wir werden sie nun sorg­fältig prüfen und über weitere Schritte entscheiden". Durch den gesetz­lichen Auftrag sei man wir verpflichtet, alle Menschen mit Infor­mationen und Nach­richten zu versorgen - auch junge Menschen. "Daher werden wir weiterhin an Ange­boten arbeiten, die im Nach­rich­ten­bereich die Gene­ration versorgen, die in den kommenden Jahren Verant­wor­tung für unser Land über­nehmen wird. Unge­achtet des Rechts­streits zur Test­ver­sion von News­zone ist der SWR weiterhin bestrebt, mit den Verlagen zu koope­rieren und gemeinsam für eine quali­tativ hoch­wer­tige und viel­fäl­tige Medi­enland­schaft im Südwesten zu sorgen."

Mehrere Zeitungs­ver­lage aus dem Südwesten hatten gegen die Test­ver­sion der App einen Unter­las­sungs­antrag im einst­wei­ligen Rechts­schutz­ver­fahren gestellt, da sie dem SWR mit Blick auf die Nach­richten-App unzu­läs­sige Pres­seähn­lich­keit vorge­worfen haben. Es ist nicht das erste Mal, dass Print­medien gegen Apps oder Webseiten der öffent­lich-recht­lichen vorge­gangen sind.

Ein Dauer­thema ist auch, ob ARD und ZDF künftig eine gemein­same Media­thek anbieten sollen.

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