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Kundenrechte bei Onlineshops: So klappt die Rückzahlung

Nicht alle Händler nehmen es mit der Rückzahlung so genau
Von Marleen Frontzeck-Hornke mit Material von dpa

Kundenkonto oder Bankkonto - das ist hier die Frage. Nach einer normalen Retoure beim Onlinekauf reicht es nicht aus, wenn der Betrag dem Kundenkonto für den näcchsten Kauf gutgeschrieben wird. Das Geld muss ausgezahlt werden. Eine Gutschrift ist nur okay, wenn der Händler die Ware aus Kulanz zurückgenommen hat. Dann sollte man das Guthaben aber nicht zu lange liegen lassen.

Bei einer Erstattung muss man unterscheiden, ob der Händler einen Artikel freiwillig und aus Kulanz zurückgenommen hat, oder ob er dazu rechtlich verpflichtet war. "Es ist grundsätzlich so, dass der Händler bei allen freiwilligen Erstattungen eine Gutschrift auf dem Kundenkonto buchen darf", erklärt Thomas Bradler, Jurist bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Rückgabefrist: Danach kein Anspruch auf Auszahlung des Geldes

Kundenrechte bei Onlineshops Kundenrechte bei Onlineshops
Bild: Frog 974 - Fotolia.com
In diesen Fällen hat der Kunde also keinen Anspruch darauf, das Geld ausbezahlt zu bekommen. Das gilt etwa dann, wenn die zweiwöchige Rückgabefrist bereits abgelaufen war und ein Händler einen fehlerfreien Artikel dennoch zurücknimmt. "Wenn es sich um eine reine Kulanz handelt, dann kann er natürlich sagen: Kauf wieder bei mir ein", erklärt Hannelore Brecht-Kaul, Beraterin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Allzu lange sollte man eine solche Gutschrift nicht auf dem Kundenkonto liegen lassen. "Da gilt die gesetzliche Verjährung", erklärt Brecht-Kaul. Und die beträgt drei Jahre zum Ende des Kalenderjahrs. Danach hat der Kunde keinen Anspruch mehr darauf.

Anders ist die Situation, wenn man einen Rechtsanspruch hat, den Vertrag rückgängig zu machen. So kann man etwa bei Bestellungen im Netz von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Innerhalb von zwei Wochen darf man den Artikel ohne Angabe von Gründen zurücksenden - und erhält sein Geld zurück. Ein Parken auf dem Kundenkonto ist hier nicht zulässig.

Das Gleiche gilt auch, wenn man vom Gewährleistungsrecht Gebrauch macht. Bei einem fehlerhaften Produkt muss man dem Händler zunächst das Recht einräumen, den Artikel zu reparieren oder umzutauschen. Ist diese sogenannte Nacherfüllung gescheitert, hat man Anspruch darauf, sein Geld zurückzubekommen. "Dann kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten", erklärt der auf Onlinerecht spezialisierte Rechtsanwalt Rolf Becker aus Köln.

Lesen Sie auf der zweiten Seite, warum ab dem 13. Juni 2014 Händler künftig bei einer Rückzahlung nicht mehr einen Scheck schicken dürfen, wenn der Kunde ursprünglich per Überweisung gezahlt hat. Außerdem erfahren Sie, warum sich Verkäufer bei der Rückzahlung nicht beliebig Zeit lassen dürfen.

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