Internetradio

Sony und Warner gehen gegen Internetradio-Aggregator TuneIn vor

Die Konzerne Sony Music Entertainment und Warner Music Group haben den Internetradio-Aggregator TuneIn in Großbritannien vor Gericht gezerrt. Der Vorwurf: TuneIn verbreite auf seiner Plattform illegale Radiostreams.
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In Großbritannien gibt es Ärger um TuneIn In Großbritannien gibt es Ärger um TuneIn
Foto: TuneIn
Im Bereich Entertainment droht ein neuer juristischer Streit zwischen Plattenfirmen auf der einen und Inhalteanbietern auf der anderen Seite: Die Konzerne Sony Music Entertainment und Warner Music Group haben den Internetradio-Aggregator TuneIn in Großbritannien vor Gericht gezerrt. Der Vorwurf: TuneIn verbreite auf seiner Plattform illegal Radiosender, für die Sony und Warner keine Lizenzgebühren bekommen.

Stichprobe: 800 illegale Streams alleine in Großbritannien

In Großbritannien gibt es Ärger um TuneIn In Großbritannien gibt es Ärger um TuneIn
Foto: TuneIn
Ein juristisches Dokument, das dem Fachmagazin "MusicBusinessWorldwide" vorliegt, lege nahe, dass die Konzerne eine Stichprobe von 800 nicht lizenzierten TuneIn-Musikstreams in Großbritannien als Beweise vorgelegt hätten. Weiter heißt es, dass sich der internationale Musikindustrie-Verband IFPI der Klage anschließen könnte.

TuneIn bietet auf seiner Plattform keine Inhalte selbst an, sondern verweist als Aggregator nur auf Angebote, die auf anderen Servern platziert sind. Bei TuneIn kann jedermann Webradio-Stationen vorschlagen. In der Regel nimmt TuneIn diese in sein Verzeichnis auf, wenn nur eine Voraussetzung erfüllt ist: Der Stream ist aktiv. Eine Prüfung, ob der jeweilige Inhalteanbieter auch Verträge mit den Rechteinhabern abgeschlossen hat, erfolgt in der Regel nicht.

Radio-Futurologe: TuneIn macht sich möglicherweise strafbar

Der Radio-Futurologe James Cridland sieht hierin aber ein Problem, wie er in seiner Kolumne auf der Website radioszene.de schreibt: Ein Radio-Verzeichnis im Internet zeigt eine Reihe von redaktionellen Entscheidungen auf über das, was zu veröffentlichen ist. "Wann immer Sie eine redaktionelle Entscheidung hinzufügen, kommt Haftung für diese hinzu. Dadurch, dass Sie nicht jede einzelne Radiostation für einen Eintrag akzeptieren, haben Sie bewiesen, dass Sie die redaktionelle Kontrolle über die Einträge haben", so Cridland.

In Deutschland gehen die Rechteverwerter GEMA und GVL seit Jahren gegen Webradio-Betreiber vor, die keine Lizenzgebühren zahlen. Bisher betraf dieses Vorgehen aber nur die Sender selbst, und nicht die Aggregatoren, die sie im Netz verbreiten. Je nach Ausgang des Gerichtsverfahrens könnte das Geschäftsmodell der Webradio-Aggregatoren, die sich aus Werbe-Vorschaltungen beim Stream und Bannern auf Homepage und App finanzieren, gefährdet sein. Wie in vorangegangenen Verfahren, etwa beim Streit zwischen der GEMA und YouTube, dürfte es letztlich wieder um Geld gehen, dass die Plattenfirmen für die Verbreitung ihrer Inhalte von den Internetradio-Aggregatoren sehen wollen.

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