Frequenz-Vergabe

BNetzA: GSM-Frequenzen müssen nach E+-/o2-Fusion vorzeitig neu vergeben werden

Die Nutzungsrechte an den GSM-Frequenzen sollen schon vorzeitig neu vergeben werden. Das geht aus einem Eckpunktepapier der BNetzA hervor. Grund ist die Fusion von E-Plus und o2 und ein entstehendes Frequenz-Ungleichgewicht. Möglich ist eine Neuvergabe noch in diesem Jahr, spätestens Anfang 2015.
Von Thorsten Neuhetzki

Einmal Frequenzen rücken bitte: Die GSM-Frequenzen sollen schnellstmöglich neu vergeben werden. Einmal Frequenzen rücken bitte: Die GSM-Frequenzen sollen schnellstmöglich neu vergeben werden.
Foto: dpa
Die Bundesnetzagentur hat ein Eckpunkte-Papier vorgelegt, dass sich mit der Bewertung der anstehenden Fusion von E-Plus und o2 beschäftigt. Dabei geht es vor allem um die Folgen der Fusion in Bezug auf die Frequenzausstattung der Mobilfunker. Die Bundesnetzagentur kommt zu dem Schluss, dass nach derzeitiger Einschätzung kurzfristiger frequenzregulatorischer Handlungsbedarf bei 900- und 1800-MHz-Frequenzen besteht. Im Klartext: Die eigentlich erst Ende 2016 auslaufenden Nutzungsrechte für die GSM-Frequenzen sollen möglichst noch dieses Jahr unter den Hammer (spätestens aber Anfang 2015) und die Ergebnisse der Auktion sollen im Gegensatz zu Telekom und Vodafone dann umgehend umgesetzt werden, die Nutzungsrechte laufen bei E-Plus und o2 also vorzeitig aus.

Die beiden Frequenzbereiche sind derzeit für alle Anbieter wesentlich, um ein GSM-Netz anbieten zu können, das auch in Zeiten von UMTS und LTE noch immer als Basisnetz für die Telefonie gilt und nach wie vor die beste Netzabdeckung aller Netztechnologien bietet. Gleichzeitig lassen sich die Frequenzen jedoch - bei entsprechender Ausstattung mit Spektrum - auch für Technologien wie LTE nutzen. Hier setzt die Argumentation der Bundesnetzagentur an: Nach einer Fusion hätte die Telekom in diesem Spektrum insgesamt 32,5 MHz Spektrum, Vodafone 18 MHz Spektrum und das fusionierte Unternehmen 55 MHz. Insbesondere im 1800er-Bereich würde der Anteil am Gesamtspektrum 63,8 Prozent betragen. Es wäre ein Leichtes, hier neben GSM und/oder UMTS auch LTE aufzubauen, während die beiden anderen Netzbetreibern nicht genug Spektrum haben, um den Ausbau umzusetzen.

Nutzungsrechte für GSM sollen vorzeitig auslaufen.

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Die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur strebt daher nun an, das ohnehin geplante Frequenzvergabeverfahren "Projekt 2016" noch im Jahr 2014 zu eröffnen, um allen Wettbewerbern "unmittelbar nach der Freigabe der Fusion die Möglichkeit zum Erwerb nichtdiskriminierender Frequenzausstattung für einen Breitbandausbau zu geben", wie es im Eckpunktepapier heißt. Dieses Vergabeverfahren sollte es ohnehin geben, da die Nutzungsrechte für einen Großteil der Frequenzen wie berichtet ohnehin Ende Dezember 2016 ausgelaufen wären. Die Nutzungsrechte dieser Frequenzen würden mit der Vergabe jedoch vorzeitig aberkannt und neu vergeben.

Bis zum 11. April läuft nun die Kommentierung des Eckpunktepapiers, am 5. Mai soll es die mündliche Verhandlung der Präsidentenkammer geben. Es können sich also auch noch Änderungen an den Plänen der Aufsichtsbehörde ergeben. Im Laufe des dritten Quartals sollen genauen Rahmenbedingungen für die Vergabe festgelegt werden und denn Ende des Jahres oder spätestens Anfang 2015 die Vergabe erfolgen. Wahrscheinlich, so war aus Kreisen der Bundesnetzagentur zu hören, ist eine Auktion.

Details zu dem Verfahren, den Voraussetzungen und den Folgen haben wir in einer weiteren Meldung zusammengestellt.

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