Datenschutz

Google: Lauschangriff bei Android

Der IT-Konzern räumt sich bei Android die Möglichkeit ein, Protokolle von Telefonaten anzufertigen und diese zu speichern. Diese Informationen werden konkret erfasst.
Von Daniel Rottinger

Googles Datenschutzbestimmungen sind aufschlussreich Googles Datenschutzbestimmungen sind aufschlussreich
Bild: dpa
Mit wem habe ich zuletzt wie lange telefoniert? Diese Information möchten die meisten Nutzer wohl nur ungern mit Dritten teilen. Doch bei Android müssen Anwender damit rechnen, dass genau diese Informationen von Google erfasst und gespeichert werden.

Googles Datenschutzbestimmungen sind aufschlussreich Googles Datenschutzbestimmungen sind aufschlussreich
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Die Initiative für Sicherheit NIFIS informiert darüber, dass bei Telefonaten unter Android zahlreiche Metadaten erhoben werden können, wie ein Blick in die Datenschutzerklärung von Google zeigt. Dort erklärt der IT-Konzern, dass bei der Nutzung von Google-Diensten Protokolldaten erhoben und gespeichert würden.

Davon betroffen ist auch die Telefonie. So würden etwa "Ihre Telefonnummer, Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe" in den "Telefonie­protokoll­informationen" erfasst.

Der Inhalt des Gesprächs soll nach Erkenntnissen von NIFIS wohl nicht gespeichert werden.

NIFIS warnt vor Gefahr durch Verknüpfung von Daten

Durch die Verknüpfung dieser Metadaten mit anderen Informationen über den Nutzer ließen sich Rückschlüsse über dessen aktuelle Lebenslage ziehen, gibt der NIFIS-Vorsitzende Dr. Thomas Lapp zu bedenken. Der Initiative für Sicherheit zu Folge, dürfte die Datenschutzerklärung von Google nach deutschem Recht ungültig sein. Schließlich könne nicht angenommen werden, dass die meisten Android-Nutzer davon ausgehen würden, dass Google Gesprächs-Metadaten speichert. Allerdings werde sich NIFIS dennoch nicht in eine rechtliche Auseinandersetzung mit Google begeben, wie uns telefonisch auf Anfrage mitgeteilt wurde.

Standorterfassung: So können Sie das potenzielle Datenschutz-Problem abstellen

Nutzer können Standortverlauf festlegen Nutzer können Standortverlauf festlegen
Bild: teltarif/Screenshot
Ein weiteres Themenfeld, welches den meisten Android-Nutzer bereits einmal begegnet sein dürfte, ist der Standortverlauf. Sofern der Anwender die Option aktiviert hat, wird eine Art Bewegungsprofil des Nutzers erstellt. Laut Google soll dies einen echten Mehrwert bringen. So würde darüber versucht "nützliche Informationen bereitzustellen, darunter Verkehrs­hinweise für häufig genutzte Pendelstrecken und bessere Such­ergebnisse" darzustellen. Die erhobenen Daten könnten laut Google allerdings auch für personalisierte Anzeigen genutzt werden.

In wenigen Schritten lässt sich die Funktion deaktivieren, unabhängig von dem genutzten Smartphone. Dazu loggt sich der Anwender mit seinem Google-Konto auf dieser Seite ein. Anschließend kann unter dem Standortverlauf gewählt werden, ob dieser vorübergehend pausiert werden soll. Tatsächlich bleiben auch bei deaktiviertem Standortverlauf frühere Geo-Daten erhalten und müssen dann zusätzlich in einem separaten Menü gelöscht werden.

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