Fliegengitter-Bewertung auf Amazon: Gericht weist Klage ab
Die Bewertung eines Fliegengitters hat das Landgericht Augsburg auf Trab gehalten.
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Ein Onlinehändler kann von einem Kunden nach
einem Urteil nicht rund 40 000 Euro Schadenersatz wegen einer
schlechten Bewertung im Internet verlangen. Das Landgericht Augsburg
wies eine Klage des Händlers komplett ab. Die Klage sei
bereits in einem frühen Stadium abgelehnt worden, weil der Händler
nicht ausreichend Beweise vorgelegt habe, erklärte Gerichtssprecher
Hermann Wagner.
Streit um Fliegengitter eskaliert
Die Bewertung eines Fliegengitters hat das Landgericht Augsburg auf Trab gehalten.
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Hintergrund ist, dass Amazon über seine Internetseite nicht nur
selbst Produkte verkauft. Die Seite steht auch anderen als
Handelsplattform zur Verfügung, Amazon kassiert dafür dann eine
Provision. In dem Fall hatte der Kläger ein Fliegenschutzgitter im
Wert von etwa 20 Euro verkauft. Der Käufer war nicht zufrieden und
hinterließ eine schlechte Bewertung. Darin ging es auch um eine nach
Ansicht des Kunden falsche Anleitung.
Später sperrte Amazon das Konto des Verkäufers. Deswegen verlangte dieser in dem Verfahren von seinem Kunden den angeblich entgangenen Profit. Der Verkäufer behauptete, die negative Bewertung habe zu der Sperrung geführt. Den bisherigen Schaden berechnete der Händler mit fast 40 000 Euro. Er wollte aber auch den noch nicht bezifferten künftigen Schaden ersetzt haben, weswegen das Gericht von einem Streitwert von 70 000 Euro ausging.
Klage wegen Formfehler abgewiesen
Letztlich hatte die Klage keinen Erfolg. Der Kläger hätte nachweisen müssen, dass die Internet-Bewertung unrichtig war, betonte Wagner - konkret also, "dass die Montageanleitung nicht fehlerhaft, sondern richtig ist". Ob Amazon tatsächlich nur wegen einer einzigen Bewertung einen Händler ausschließt, blieb dabei offen. So weit habe die Kammer den Fall gar nicht geprüft, erklärte Wagner.
Rechtsanwalt Christian Solmecke schreibt [Link entfernt] , die Kammer habe die Klage wegen eines Formfehlers abgewiesen. Demnach habe der Kläger einen Beweisantrag zu spät eingereicht. Laut Solmecke gebe die Urteils-Begründung "keinen Aufschluss zu der grundsätzlichen Frage der möglichen Haftung eines Kunden für negative Kommentare auf Bewertungsportalen". Laut Solmecke ist das Urteil nicht rechtskräftig, da der Gang zum Oberlandesgericht offen steht.
Negative Bewertungen sind im Internet nicht selten. Doch stellen sie ein Haftungsrisiko dar - wie der Verkäufer im Fliegengitter-Fall meint? In unserer Einschätzung des Falls zeigen wir, dass nicht nur die rechtliche Seite des Falls zu berücksichtigen ist.