Themenspezial: Verbraucher & Service Urteil

Fliegengitter-Bewertung auf Amazon: Gericht weist Klage ab

Vor dem Landgericht Augsburg hat ein Verkäufer eines Fliegengitters eine Niederlage einstecken müssen. Seine Klage wurde abgewiesen. Er hatte auf Schadensersatz geklagt, weil er eine negative Bewertung des Kunden dafür verantwortlich machte, dass Amazon sein Verkäufer-Konto sperrte. Das Gericht wies jetzt die Klage ab. Warum?
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Die Bewertung eines Fliegengitters hat das Landgericht Augsburg auf Trab gehalten. Die Bewertung eines Fliegengitters hat das Landgericht Augsburg auf Trab gehalten.
Bild: dpa
Ein Onlinehändler kann von einem Kunden nach einem Urteil nicht rund 40 000 Euro Schadenersatz wegen einer schlechten Bewertung im Internet verlangen. Das Landgericht Augsburg wies eine Klage des Händlers komplett ab. Die Klage sei bereits in einem frühen Stadium abgelehnt worden, weil der Händler nicht ausreichend Beweise vorgelegt habe, erklärte Gerichtssprecher Hermann Wagner.

Streit um Fliegengitter eskaliert

Die Bewertung eines Fliegengitters hat das Landgericht Augsburg auf Trab gehalten. Die Bewertung eines Fliegengitters hat das Landgericht Augsburg auf Trab gehalten.
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Hintergrund ist, dass Amazon über seine Internetseite nicht nur selbst Produkte verkauft. Die Seite steht auch anderen als Handelsplattform zur Verfügung, Amazon kassiert dafür dann eine Provision. In dem Fall hatte der Kläger ein Fliegenschutzgitter im Wert von etwa 20 Euro verkauft. Der Käufer war nicht zufrieden und hinterließ eine schlechte Bewertung. Darin ging es auch um eine nach Ansicht des Kunden falsche Anleitung.

Später sperrte Amazon das Konto des Verkäufers. Deswegen verlangte dieser in dem Verfahren von seinem Kunden den angeblich entgangenen Profit. Der Verkäufer behauptete, die negative Bewertung habe zu der Sperrung geführt. Den bisherigen Schaden berechnete der Händler mit fast 40 000 Euro. Er wollte aber auch den noch nicht bezifferten künftigen Schaden ersetzt haben, weswegen das Gericht von einem Streitwert von 70 000 Euro ausging.

Klage wegen Formfehler abgewiesen

Letztlich hatte die Klage keinen Erfolg. Der Kläger hätte nachweisen müssen, dass die Internet-Bewertung unrichtig war, betonte Wagner - konkret also, "dass die Montageanleitung nicht fehlerhaft, sondern richtig ist". Ob Amazon tatsächlich nur wegen einer einzigen Bewertung einen Händler ausschließt, blieb dabei offen. So weit habe die Kammer den Fall gar nicht geprüft, erklärte Wagner.

Rechtsanwalt Christian Solmecke schreibt [Link entfernt] , die Kammer habe die Klage wegen eines Formfehlers abgewiesen. Demnach habe der Kläger einen Beweisantrag zu spät eingereicht. Laut Solmecke gebe die Urteils-Begründung "keinen Aufschluss zu der grundsätzlichen Frage der möglichen Haftung eines Kunden für negative Kommentare auf Bewertungsportalen". Laut Solmecke ist das Urteil nicht rechtskräftig, da der Gang zum Oberlandesgericht offen steht.

Negative Bewertungen sind im Internet nicht selten. Doch stellen sie ein Haftungsrisiko dar - wie der Verkäufer im Fliegengitter-Fall meint? In unserer Einschätzung des Falls zeigen wir, dass nicht nur die rechtliche Seite des Falls zu berücksichtigen ist.

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