Thread
Menü

Problem schon gegessen


31.07.2014 23:04 - Gestartet von garfield
Zitat
"Der Händler müsste also beweisen, dass die Kommunikation des verklagten Kunden (und nicht die Kommunikation anderer Kunden oder auch ein Testkauf von Amazon selber) ursächlich für die Amazon-Sperre war".

Selbst wenn ihm das gelungen wäre (Ich würde darauf wetten, dass die Sperrung auf Grund der Weiterleitung der Drohmail durch den Kunden an Amazon erfolgte), sehe ich kein Problem.
Denn durch den Verstoß gegen die Marketplace-AGB von Amazon, die verbieten, Einfluss auf die Bewertungen ihrer Kunden zu nehmen, hat sich der Händler ganz klar selbst ins Aus geschossen. Denn genau das hat er ja mit der Klageandrohung getan, wenn der Kunde die Bewertung nicht zurück nimmt.
Amazon hat daraufhin notwendigerweise konsequent den Verstoß mit dem Ausschluss geahndet, was der Händler sich eigentlich hätte ausrechnen können.
Theoretisch "versetzt (es) die Kunden in eine ziemliche Machtposition". Aber aus welchem Grund sollte ein Kunde ein Produkt oder einen Händler UNGERECHTFERTIGT madig machen, wenn alles normal ablief?