Themenspezial: Verbraucher & Service Falsche Paket-SMS

Falsche Paket-SMS: Das rät die Verbraucherzentrale

Wer muss zahlen, wenn Schad­soft­ware massen­haft SMS in die Welt schickt? Bei hohen Rech­nungen nach der Oster-Spam­welle mit angeb­lichen Paket-SMS raten Verbrau­cher­schützer zur Gegen­wehr.
Von dpa /

Gefährliche Spam-SMS können das Smartphone verunreinigen Gefährliche Spam-SMS können das Smartphone verunreinigen
Foto: teltarif.de
Eine Spam­welle angeb­licher Paket-SMS rauschte nach Ostern durchs Land. Wer auf die enthal­tenen Links klickte, fing sich schlimms­ten­falls schäd­liche Soft­ware auf dem Smart­phone ein. Die wiederum verschickte massen­haft SMS. Ohne SMS-Flat­rate kann das schnell ein teurer Spaß werden.

Im Streit­fall mit dem eigenen Tele­fon­anbieter rät die Verbrau­cher­zen­trale Nord­rhein-West­falen (vznrw) zur Ruhe - und zur Gegen­wehr. Das müssen Sie wissen.

Straf­anzeige stellen und nicht gleich bezahlen

Gefährliche Spam-SMS können das Smartphone verunreinigen Gefährliche Spam-SMS können das Smartphone verunreinigen
Foto: teltarif.de
Sollten Sie betroffen sein, melden Sie den Fall der Polizei, sofern nicht schon geschehen. Das ist später wichtig, um ein eigenes Verschulden auszu­schließen.

Besteht der Anbieter auf Zahlung der unbe­merkt versandten SMS, fragen Sie gezielt nach, welche Schutz­mecha­nismen einge­setzt werden, um solch unty­pisches Verhalten eines einzelnen Tele­fon­anschlusses zu unter­binden. Die Verbrau­cher­schützer raten außerdem, eine Kopie der Straf­anzeige mitzu­schi­cken und darzu­legen, dass ein Schad­pro­gramm verant­wort­lich war.

Versi­che­rung prüfen

Even­tuell deckt ja die eigene Haus­rats­ver­siche­rung solche Fälle ab? Die Verbrau­cher­schützer weisen darauf hin, dass manche Verträge solche und andere Fälle miss­bräuch­licher Online­akti­vitäten abde­cken. Ein Blick auf die Police oder ein Anruf bei der Versi­che­rung schadet nicht.

Nichts vorschnell unter­schreiben

Manch ein Unter­nehmen bietet einen Kosten­deckel an. Soll heißen: Kundinnen und Kunden zahlen 100 Euro und der Fall ist erle­digt. Hiervor warnt die vznrw. Aus ihrer Sicht wird Mobil­funk­kunden hier im Gegenzug per Verpflich­tungs­erklä­rung sämt­liche Verant­wor­tung für künf­tige Fälle aufge­drückt. Die Juristen der vznrw raten zum Strei­chen solcher Klau­seln. Im Zwei­fels­fall lohnt eine Rechts­bera­tung.

Wenn es um Fax-Spam geht, forciert die Bundes­netz­agentur jetzt die Sperre auslän­discher Nummern.

Mehr zum Thema Sicherheit