Standardisierung

WiFi-6: EU harmonisiert Frequenzen um 6 GHz

2,4 GHz über­lastet, 5 GHz recht voll: Das ist die Situa­tion bei vielen WLAN-Netzen auf engem Raum. Die EU harmo­nisiert nun den Frequenz­bereich um 6 GHz und reser­viert weiteres Frequenz­spek­trum für WLAN.
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EU harmonisiert Frequenzen für WiFi-6 EU harmonisiert Frequenzen für WiFi-6
Bild: teltarif.de
Wer in einem inner­städ­tischen Gebiet wohnt und zusätz­lich noch in einem Mehr­fami­lien­haus, kennt das Problem: Viel zu viele WLAN-Netze "verstopfen" den Funk­ver­kehr. Wer eine WLAN-Analyse-App verwendet, sieht meist auf einen Blick, dass die 2,4-GHz-Netze oft restlos über­füllt sind. Ledig­lich im 5-GHz-Band kann man mit einem auto­mati­schen oder manu­ellen Kanal­wechsel gege­benen­falls noch auf weniger genutzte Kanäle auswei­chen und damit noch etwas Leis­tung aus dem eigenen Heim­netz­werk heraus­kit­zeln.

Künftig sind - wie bereits berichtet - bei WLAN mehr Kanäle und mehr Band­breite möglich, aber die neuen Frequenzen rund um 6 GHz mussten erst frei­geschau­felt werden. Nun hat die EU einen weiteren Schritt hin zur euro­paweiten Nutzungs­mög­lich­keit von WiFi-6 getan.

2020 gefasster Beschluss nun offi­ziell veröf­fent­licht

EU harmonisiert Frequenzen für WiFi-6 EU harmonisiert Frequenzen für WiFi-6
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Der EU-Ausschuss für Elek­tro­nische Kommu­nika­tion (ECC) hatte bereits im vergan­genen Herbst über die Einfüh­rung von WLAN im 6-GHz-Frequenz­bereich entschieden. Auch unter Betei­ligung der deut­schen BNetzA wurden damals die tech­nischen Grund­lagen für einen gemein­samen euro­päisch harmo­nisierten Markt für 6-GHz-WLAN geschaffen.

Ende Juni wurde nun der finale Beschluss im Amts­blatt der EU veröf­fent­licht. Er nennt sich etwas sperrig "Durch­füh­rungs­beschluss (EU) 2021/1067 der Kommis­sion vom 17. Juni 2021 über die harmo­nisierte Nutzung von Funk­fre­quenzen im Frequenz­band 5945–6425 MHz für die Einfüh­rung draht­loser Zugangs­sys­teme einschließ­lich lokaler Funk­netze (WAS/Funk-LANs)".

Schon im Titel wird klar, was die EU hier tech­nisch beschlossen hat: Im Frequenz­bereich 5945–6425 MHz wurde ein zusätz­liches Spek­trum von 480 MHz für WLAN-Anwen­dungen reser­viert.

EU begründet Harmo­nisie­rung mit aktu­ellen Ereig­nissen

Inter­essant ist, dass die EU in der Veröf­fent­lichung sogar Bezug nimmt auf aktu­elle Ereig­nisse: Wegen der wach­senden Zahl und Viel­falt der Geräte für draht­lose Zugangs­sys­teme einschließ­lich lokaler Funk­netze ("WAS/Funk-LANs") und wegen des Anstiegs der Verbin­dungs­geschwin­dig­keit und des Daten­ver­kehrs­volu­mens sei es notwendig, für die Bereit­stel­lung draht­loser Breit­band­dienste über WAS/Funk-LANs zusätz­lich zu den Frequenzen, die bereits im 2,4-GHz-Band (2400–2483,5 MHz) und im 5-GHz-Band (5150–5350 MHz und 5470–5725 MHz) nicht-exklusiv zur Verfü­gung stehen, neue Frequenzen zu harmo­nisieren. Zusätz­liche Frequenzen für WAS/Funk-LANs sollten nach Auffas­sung der EU "die breiten Kanäle unter­stützen, die für viele Anwen­dungen, die eine große Band­breite benö­tigen (z. B. Video­kon­ferenzen, Herun­ter­laden von Medien, Tele­medizin, Online-Lernen, Online-Spiele, erwei­terte Realität und virtu­elle Realität), erfor­der­lich sind, um Gigabit-Geschwin­dig­keiten zu errei­chen. Solche Anwen­dungen haben auch in der Coro­navirus-Krise eine immer größere Bedeu­tung."

Im Einklang mit der Stra­tegie der Kommis­sion für die euro­päi­sche Gigabit-Gesell­schaft sollten "alle wich­tigen sozio­öko­nomi­schen Trieb­kräfte (darunter Schulen, Verkehrs­knoten und Haupt­anbieter öffent­licher Dienste) sowie stark digi­tali­sierte Unter­nehmen" bis 2025 Zugang zu Inter­net­anbin­dungen mit Down­load- oder Upload-Geschwin­dig­keiten von 1 GBit/s haben. Alle Privat­haus­halte in der Union sollten über Inter­net­anschlüsse mit einer Down­load-Geschwin­dig­keit von mindes­tens 100 MBit/s verfügen, die auf 1 GBit/s aufge­rüstet werden können. Diese Geschwin­dig­keiten müssen dann natür­lich auch im lokalen WLAN weiter­trans­por­tiert werden.

Anwen­dungs­fälle für WiFi-6 und weitere Dienste

Der empfoh­lene Rahmen der EU sieht die beiden folgenden Anwen­dungs­fälle für WAS/Funk-LANs im Frequenz­band 5945–6425 MHz vor:

  • Innen­raum­ein­satz mit geringer Leis­tung (Low Power Indoor, LPI), dauer­haft auf Gebäude, Züge mit metall­beschich­teten Fens­tern und Luft­fahr­zeuge beschränkt und nur dort zu verwenden.
  • Einsatz mit sehr geringer Leis­tung (Very Low Power, VLP) zur Verwen­dung in Innen­räumen und Außen­berei­chen. Der VLP-Einsatz in Außen­berei­chen ist für Anwen­dungen mit geringer Reich­weite für eine klein­flä­chige Direkt­kom­muni­kation bestimmt.

Ganz "alleine" werden Geräte in diesem Frequenz­bereich aller­dings zukünftig nicht sein: "Im Einklang mit der Voll­zugs­ord­nung für den Funk­dienst der Inter­natio­nalen Fern­mel­deunion (ITU)" sei das Frequenz­band 5945–6425 MHz in allen drei Regionen der ITU primär dem Mobil­funk­dienst, dem festen Funk­dienst (FS) und dem festen Funk­dienst über Satel­liten (FSS) zuge­wiesen worden. Das Frequenz­band 5945–6425 MHz werde von Satel­liten-Erdfunk­stellen auf Schiffen, FSS-Erdfunk­stellen, FS-Systemen (Punkt-zu-Punkt), passiven Sensoren (Satellit), Geräten mit geringer Reich­weite (Funk­ortung) und Ultrab­reit­band­anwen­dungen genutzt.

Das Frequenz­band 5945–6425 MHz werde auch für orts­feste terres­tri­sche Richt­funk­ver­bin­dungen großer Reich­weite (Punkt-zu-Punkt) mit mitt­lerer oder hoher Kapa­zität einschließ­lich Rück­füh­rung des Daten­ver­kehrs in mobilen Breit­band­netzen genutzt. In einigen Mitglied­staaten sei die Einfüh­rung intel­ligenter Verkehrs­sys­teme im städ­tischen Schie­nen­ver­kehr (IVS) einschließ­lich daten­gestützter Zugbe­ein­flus­sung (CBTC) in Teilen des Frequenz­bands 5905–5935 MHz und in einem Mitglied­staat im Frequenz­band 5925–5975 MHz geneh­migt worden. IVS im städ­tischen Schie­nen­ver­kehr im 5,9-GHz-Band ermög­licht laut der EU ein "sicheres und effi­zientes Manage­ment des städ­tischen Schie­nen­ver­kehrs­betriebs".

Unter­suchungen zur gemein­samen Nutzung und zur Kompa­tibi­lität hätten aber gezeigt, dass eine Koexis­tenz zwischen WAS/Funk-LANs (LPI, VLP) und bestehenden Nutzungen (FSS-Erdfunk­stellen und terres­tri­scher FS-Richt­funk) im Frequenz­band 5945–6425 MHz möglich sei, sofern eine Reihe von Bedin­gungen erfüllt ist, um einen ange­mes­senen Schutz bestehender Nutzungen vor funk­tech­nischen Störungen durch WAS/Funk-LANs in diesem Frequenz­band zu gewähr­leisten.

Die EU-Mitglied­staaten sind nun ange­wiesen, bis zum 1. Dezember das Frequenz­band 5945–6425 MHz für die Einrich­tung von draht­losen Zugangs­sys­temen einschließ­lich lokaler Funk­netze (WAS/Funk-LANs) gemäß den tech­nischen Bedin­gungen auszu­weisen und es nicht-exklusiv, nicht­stö­rend und unge­schützt dafür zur Verfü­gung zu stellen.

Inzwi­schen unter­stützen immer mehr Geräte den WiFi-6-Stan­dard - mehr dazu lesen Sie in unserer Meldungs­über­sicht zu WiFi-6.

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