Neue Regeln

Mehr Transparenz bei Online-Shopping ab Ende Mai

Umfas­sen­dere Verbrau­cher-Infor­mationen beim Einkaufen und bei Vertrags­schlüssen im Internet: Das ist das Ziel einer EU-Verbrau­cher­schutz-Richt­linie, die nun deut­sches Recht wird.
Von dpa /

Neue Regeln fürs Online-Shopping Neue Regeln fürs Online-Shopping
Foto: stokkete - fotolia.com
Auf Online­händler und Online­markt­plätze kommen neue Infor­mati­ons­pflichten zu (EU-Richt­linie 2019/2161). Ab Ende Mai müssen sie viele Angaben machen, die sie bislang verwei­gert oder für die sie ihre Zustän­dig­keit bestritten haben. Das betrifft insbe­son­dere die Darstel­lung von Ange­boten und deren Preise. Die Verbrau­cher­zen­trale Nieder­sachsen erklärt, was sich vom 28. Mai an ändert:

Wer verkauft und wer ist zuständig?

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Markt­plätze und Platt­formen, auf denen Verbrau­cher Verträge mit Dritten schließen, müssen angeben, ob ein Unter­nehmen oder eine Privat­person etwas verkauft. Denn bei einem Privat­ver­kauf gibt es kein Wider­rufs­recht und im Regel­fall keine Gewähr­leis­tung.

Buchungs- und Vergleichs­por­tale müssen zudem darlegen, ob sie bestimmte Aufgaben für die von ihnen gelis­teten Anbieter über­nehmen, etwa bei Miet­wagen. Das ist wichtig, weil sonst unter Umständen nicht klar ist, wer bei Problemen und Fragen zuständig ist.

Was für einen Preis sehe ich?

Händler und Markt­plätze müssen angeben, wenn sie Verbrau­chern perso­nali­sierte Preise anzeigen. Also Preise, die unter Verwen­dung perso­nen­bezo­gener Daten oder Merk­male durch einen Algo­rithmus auf einen Menschen zuge­schnitten werden.

Achtung, nicht verwech­seln: Diese neue Rege­lung gilt nicht für soge­nannte dyna­mische Preise, die im Zeit­ver­lauf mehr oder weniger heftig schwanken, aber für alle glei­cher­maßen gelten. Dyna­mische Preise erklären die Verbrau­cher­zen­tralen in ihrem fiktiven Online­shop Wasistdeinpreis.de.

Welche Anbieter werden vergli­chen?

Vergleichs­por­tale müssen anhand einer Liste kennt­lich machen, welche Anbieter in den Vergleich einbe­zogen worden sind. Das soll verhin­dern, dass fälsch­licher­weise der Eindruck entsteht, dass im Vergleich der gesamte Markt abge­bildet worden ist. Ein Problem bleibt: Verbrau­cher müssen weitere wich­tige Anbieter kennen, um sie bei ihrer Suche berück­sich­tigen zu können, monieren die Verbrau­cher­schützer.

Die Portale müssen nun auch erläu­tern, wie ihre Ergeb­nis­liste zustande kommt. In einem Extra-Info­bereich soll stehen, welche Haupt­para­meter bei der Erstel­lung berück­sich­tigt werden und wie stark diese das Gesamt­ergebnis beein­flussen. Das können etwa die Anzahl der Aufrufe, Bewer­tungen oder die Anzahl der Verkäufe sein, aber auch Provi­sionen und Entgelte.

Wie ordne ich Online-Bewer­tungen ein?

Shops oder Portale müssen erläu­tern, ob sie Maßnahmen treffen, die sicher­stellen, dass Bewer­tungen nur von Kunden stammen, die das jewei­lige Produkt oder die jewei­lige Dienst­leis­tung auch wirk­lich gekauft oder gebucht haben. Und sie müssen erklären, wie diese Maßnahmen aussehen.

Auch hier bleibt aus Sicht der Verbrau­cher­schützer ein Problem: Die Anbieter werden nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämp­fung von Fake-Bewer­tungen einzu­führen. Dabei seien stren­gere Regeln wünschens­wert, weil Rezen­sionen für viele eine wich­tige Infor­mati­ons­quelle beim Einkauf im Netz darstellten, aber häufig mani­puliert oder gefälscht werden.

Achtung: Ausge­nommen von den neuen Infor­mati­ons­pflichten für den Online-Handel sind Verträge über Finanz­dienst­leis­tungen wie etwa Kredite, Versi­che­rungen und die Alters­ver­sor­gung von Einzel­per­sonen.

Nicht alle Shops im Internet sind seriös und achten die gesetz­lich verbrieften Rechte der Kunden. Bei Fake-Shops droht Gefahr. Auf diese Krite­rien sollten Sie daher beim Online-Einkauf achten.

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