Dropbox ändert AGB: Schiedsverfahren nimmt Recht zur Klage
Nutzer können gegen die neuen AGB von Dropbox widersprechen
Bild: dropbox, bearbeitet: teltarif.de
Der Clouddienst Dropbox ändert mit Wirkung
zum 24. März seine
Geschäftsbedingungen.
Neu ist darin vor allem ein
Passus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und
seinen Kunden. Dropbox-Nutzer verpflichten sich damit, bei bestimmten
Problemen nicht vor Gericht zu ziehen, sondern ein Schiedsverfahren
zu nutzen. Für Verbraucher sei das ein Nachteil, warnen Experten des
Rechtsportals iRights.info
- unter anderem, weil die mit den
Schiedsverfahren beauftragte Organisation in den USA sitzt. Anwender
sollten diesem Teil der AGB daher mit dem entsprechenden Formular widersprechen.
Wer es nicht nutzt, stimmt dem Passus automatisch zu. Ob eine solche Regelung nach deutschem Recht überhaupt gültig ist, sei allerdings unklar, so die iRights-Experten. Es sei daher gut möglich, dass die Vereinbarung auch ohne Widerspruch keine Wirkung habe. Allerdings könnte es dann später knifflig werden: Lässt sich der Kunde im Zweifelsfall doch auf ein Schiedsverfahren ein, erklärt er die Vereinbarung in den AGB nachträglich für gültig, kann also keinen Rückzieher mehr machen. Sicherer sei daher, den Widerspruch schon jetzt zu erklären.
Schiedsverfahren sind nicht immer optimal für den Verbraucher
Nutzer können gegen die neuen AGB von Dropbox widersprechen
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Auch weitere Unternehmen haben bereits eine derartige Klausel in ihren AGB. So nutzen beispielsweise
eBay, Spotify und Microsoft, ebenfalls das Schiedsverfahren um Streitigkeiten frühzeitig zu
schlichten.
Einige Verbraucherorganisationen sehen diese Klausel als kritisch an. Durch das Schiedsverfahren ist es dem Kunden nicht mehr möglich, das Unternehmen zu verklagen. Kritisch wäre dies für den Nutzer, wenn bei Dropbox beispielsweise ein Datenleck vorliegt und dem Nutzer hierdurch einen Schaden entsteht. Ein Schiedsgericht aus den USA würde dann über den Konflikt entscheiden. Wiederum steht es Dropbox - trotz Schiedsverfahrensklausel - zu, den Nutzer beispielsweise im Fall einer Urheberrechtsverletzung zu verklagen.
Viele Unternehmen bieten mit ihren Nutzungsbedienungen allerdings ihren Kunden nicht die Möglichkeit an, die Klausel mit dem Schiedsverfahren abzuwählen.