Benutzer sputnik99 schrieb:
Deshalb deutsches Recht und Klagemöglichkeit in Deutschland, Klausel unwirksam.
aha, und wen willst Du in Deutschland verklagen? Die Dropbox, Inc mit Firmensitz in San Francisco? Das scheitert schon am Fehlen einer ladungsfähigen Anschrift für die Zustellung der Klage. Selbst wenn -hypothetischerweise- ein deutsches Gericht zu Deinen Gunsten entscheiden würde - wie soll die Vollstreckung des Urteils erfolgen?
Übrigens: Selbst bei Firmen mit deutscher Niederlassung (wie z.B. Google Germany GmbH) schaut man als deutscher Kunden - rein rechtlich gehen - in die Röhre: Sämtliche Dienste nämlich von der Google Inc aus den USA erbracht. Eine mögliche Klage gegen die Google Germany GmbH scheitert schon daran, dass diese niemals Vertragspartner des deutschen Kunden ist.
Dennoch nutzen die meisten deutschen ausländische Dienste ohne großes Nachdenken, frei nach dem Motto "ist ja kostenlos", was soll da schon passieren.
Leider kann gerade bei kostenlosen Diensten sehr viel passieren, angefangen von Veruntreuung von Daten bis hin zu Sach- und Vermögensschäden, wenn beispielsweise unrichtige Auskünfte an Behörden erteilt werden.
Auch wenn dies Einzelfälle sein mögen - man sollte wissen, dass man bei der Nutzung von Diensten von Firmen mit Sitz im Ausland bei rechtlichen Probelmen schlechte Karten hat.