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Über was will man eigentlich mit Dropbox streiten?


18.03.2014 11:52 - Gestartet von IMHO
Mir fehlt da die Phantasie. Wenn ein Dropbox-Server wirklich abstürzen sollte, hat man ja noch eine "Offline-Kopie" auf seinem Endgerät.
Im Zweifelsfall bekommt man die Kopie seines letzten Datensatzes eh' bei der NSA billiger als bei Dropbox. Und wenn Dropbox sich einen Namen macht wegen eines schlechten Preis-Leistungs-Verhältnisses für Business-Kunden wechselt man.
Wenn die Daten im Netz auftauchen, die man "Dropbox anvertraut hat" muss man erstmal plausibel machen können ob es der Trojaner auf dem eigenen PC war oder wirklich Dropbox schuld hat. Von einer gerichtsbelastbaren Beweismöglichkeit ganz zu schweigen.
Also: Um was kann man mit Dropbox so erbittert streiten, dass man sich überlegt welchen Unterschied ein Schiedsverfahren gegenüber einem Gericht macht?
Wenn ich als Firma wirklich(!?!) eine Cloudlösung brauche und sensible Daten draufpacke ist die Idee des Outsourcings der initiale Fehler, nicht der Gerichtsstandort.
Kann mir irgendjemand von einem auf Kundenseite sinnvoll-begründeten Streit mit Dropbox berichten? Sind die (partiell) so bescheuert, dass die ihren Ruf riskieren? Sowas steht doch nur Branchenriesen wie Apple, Facebook und Microsoft an. Abgesehen vom Delta-Sync, sehe ich keine Punkte, die ein rasches Wechseln weg von Dropbox zur Konkurrenz erschweren.
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[1] kammann antwortet auf IMHO
18.03.2014 22:30
Benutzer IMHO schrieb:
Also: Um was kann man mit Dropbox so erbittert streiten, dass man sich überlegt welchen Unterschied ein Schiedsverfahren gegenüber einem Gericht macht?

Dropbox schließt in ihren ABGs jegliche Haftung bei Datenverlust oder Datenschutzverletzungen aus. Gerade deswegen könntebei einem eklatanten Fehlverhalten seitens Dropbox ein Gerichtsverfahren notwendig werden.
Stell Dir nur mal vor, Dropbox macht bei einer Behördenauskunft einen Fehler und ordnet Dir versehentlich straflichtlich relevanten Inhalt zu. Es folgt das übliche Programm der deutschen Behörden: Hausdurchsuchung, Beschlagnahme der PC, ggf. Sperrung von Kreditkarten und Konten. Der Irrtum lässt sich erst vor Gericht aufklären und es entstehen Kosten für die Verteidigung und Wiederbeschaffung von Geräten. In diesem Fall wäre es nicht schlecht, wenn man Dropbox vor einem ordentlichen Gericht auf Schadenersatz verklagen könnte.

Wenn ich als Firma wirklich(!?!) eine Cloudlösung brauche und sensible Daten draufpacke ist die Idee des Outsourcings der initiale Fehler, nicht der Gerichtsstandort.

Zustimmung. Aber Dropbox richtet sich mit ihrem Angebot auch an (kleinere und mittlere) Unternehmen, die üblicherweise keine Rechtsabteilung haben, die jeden Vertrag vor Abschluss prüft. Da kommt das große Erwachen erst wenn etwas schiefläuft.
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[1.1] IMHO antwortet auf kammann
19.03.2014 12:15
Benutzer kammann schrieb:

Zustimmung. Aber Dropbox richtet sich mit ihrem Angebot auch an (kleinere und mittlere) Unternehmen, die üblicherweise keine Rechtsabteilung haben, die jeden Vertrag vor Abschluss prüft. Da kommt das große Erwachen erst wenn etwas schiefläuft.

Danke für die Auskunft.
Ich sag' nur NEULAND und hasse es, wenn die bedächtige Tour der konservativen Regentin sich bewahrheitet.

Aber wie lange noch Staatsanwaltschaften blauäugig alles in Bewegung setzen, weil ein Online-Indiz vorliegt, müsste man in der Realität beobachten.
Selbst wenn es in der Vergangenheit vorgekommen sein kann (könnte), auch die STA lernt dazu.