Benutzer IMHO schrieb:
Also: Um was kann man mit Dropbox so erbittert streiten, dass man sich überlegt welchen Unterschied ein Schiedsverfahren gegenüber einem Gericht macht?
Dropbox schließt in ihren ABGs jegliche Haftung bei Datenverlust oder Datenschutzverletzungen aus. Gerade deswegen könntebei einem eklatanten Fehlverhalten seitens Dropbox ein Gerichtsverfahren notwendig werden.
Stell Dir nur mal vor, Dropbox macht bei einer Behördenauskunft einen Fehler und ordnet Dir versehentlich straflichtlich relevanten Inhalt zu. Es folgt das übliche Programm der deutschen Behörden: Hausdurchsuchung, Beschlagnahme der PC, ggf. Sperrung von Kreditkarten und Konten. Der Irrtum lässt sich erst vor Gericht aufklären und es entstehen Kosten für die Verteidigung und Wiederbeschaffung von Geräten. In diesem Fall wäre es nicht schlecht, wenn man Dropbox vor einem ordentlichen Gericht auf Schadenersatz verklagen könnte.
Wenn ich als Firma wirklich(!?!) eine Cloudlösung brauche und sensible Daten draufpacke ist die Idee des Outsourcings der initiale Fehler, nicht der Gerichtsstandort.
Zustimmung. Aber Dropbox richtet sich mit ihrem Angebot auch an (kleinere und mittlere) Unternehmen, die üblicherweise keine Rechtsabteilung haben, die jeden Vertrag vor Abschluss prüft. Da kommt das große Erwachen erst wenn etwas schiefläuft.