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schon mal jemand bei Dropbox ins Gesetz geguckt?


17.03.2014 18:34 - Gestartet von sputnik99
einmal geändert am 17.03.2014 18:35
so etwas ist bei Verbrauchern nach http://dejure.org/gesetze/ZPO/1031.html Absatz 5 schon formunwirksam. Man bräuchte eine qualifizierte elektronische Signatur und wer hat die schon beim Schweigen. Abgesehen davon dürfte es auch nach dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, nämlich zB §307 BGB unwirksam sein. Und ob die neuen AGB durch Schweigen nach Fristablauf Vertragsbestandteil werden, ist auch sehr fraglich.