Verfall

Internetmarken der Deutschen Post bekommen Verfallsdatum

Ab Juli 2014 verfallen die Internetmarken der Deutschen Post nach drei Jahren ohne Recht auf Erstattung oder Umtausch. Noch bis zum 30. Juni können Bestandskunden unbefristet gültige Internetmarken kaufen.
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Internetmarke Internetmarken verfallen nach drei Jahren
Deutsche Post AG
Die Internetmarken der Deutschen Post verlieren ab Juli 2014 drei Jahre nach dem Kauf ihre Gültigkeit. Wie die Deutsche Post mitteilte, ist danach kein Umtausch der Internetmarke mehr möglich. Auch wird der Kaufpreis nach dem Verfall der Gültigkeit nicht erstattet.

AGB-Änderung für Neukunden bereits gültig

Internetmarke Internetmarken verfallen nach drei Jahren
Deutsche Post AG
Wirksam wird diese Verschlechterung durch eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Produkte "Portokasse" und "Internetmarke". Laut dem Unternehmen wird die Änderung für Bestandskunden zum 1. Juli 2014 gültig. Für Neukunden gilt diese Regelung bereits seit dem 2. Juni 2014, da sie diesen neuen AGB bei der Registrierung schon jetzt zustimmen. Der neue Text der AGB ist auf dem Produkt-Portal unter dem Stichwort "AGB" verlinkt.

Unbefristet gültige Internetmarken für Bestandskunden

Gegenüber Bestandskunden musste die Deutsche Post aufgrund ihrer Informationspflicht eine Frist von 4 Wochen bis zum Gültigkeitsbeginn der neuen AGB einhalten. "Internetmarken, die vor Gültigkeit der neuen AGB gekauft wurden, behalten ihre unbeschränkte Gültigkeit", bestätigte die Deutsche Post gegenüber teltarif.de. Für Bestandskunden bedeutet dies, dass sie also noch in den nächsten Tagen Internetmarken ohne Verfallsdatum kaufen können. Für sie gelten noch bis zum 30. Juni 2014 die AGB vom 23. Januar 2012 [Link entfernt] .

Verfall nach mehr als drei Jahren

Auf Anfrage teilte uns die Pressestelle weiterhin mit, dass man sich zudem an den üblichen Verjährungsfristen orientiere. Internetmarken, die von der neuen Regelung betroffen sind, werden somit erst nach drei Jahren am Ende des Kalenderjahres entwertet.

Daher sollten Kunden der Deutschen Post nicht zu viele Internetmarken auf Vorrat kaufen. Es gibt bei der Internetmarke keinen Mengenrabatt, daher lohnt sich mit den neuen Bedingungen kein Hamsterkauf. Immerhin kostet die Internetmarke keinen Aufpreis - im Gegensatz zum Handyporto, das noch kurzfristiger erworben werden kann, jedoch mit 40 Cent Mehrkosten pro Stück verbunden ist.

Ein Umtausch der Internetmarken empfiehlt sich, da es für die Internetmarke nur für kurze Zeit Ergänzungsmarken gab. Eine Mischfrankatur mit klassischen Postwertzeichen schließen zudem die AGB aus. Diese Kombination verursache laut der Deutschen Post Verzögerungen im Sortierzentrum. Daher sollten beispielsweise 58-Cent-Internetmarken trotz ihrer unbefristeten Gültigkeit eingetauscht werden.

Seit über fünf Jahren: Die Internetmarke

Vorläufer der Internetmarke war das System "Stampit", eine Software zum Frankieren von Postsendungen. Der Dienst wurde im Laufe des Jahres 2011 eingestellt und lebt als Internetmarke weiter.

Die digitalen Postwertzeichen bestehen aus einem Matrixcode, der "Postmatrix", der eine einmalige Identifikationsnummer enthält. Der Code wird im PDF-Format heruntergeladen und kann auf Etiketten oder Papier ausgedruckt werden. In den Briefzentren wird der Code registriert, eine Mehrfachnutzung ist somit ausgeschlossen.

Attraktiv an der Internetmarke ist die Möglichkeit, die Marken mit Motiven zu versehen. Der Kauf erfolgt per Webbrowser oder per Microsoft Word-Add-In. Voraussetzung ist die Einrichtung einer "Portokasse" bei der Deutschen Post, dem Prepaid-Dienst für die Bezahlung von Produkten in der "eFiliale", dem Webshop des Unternehmens. Dieser muss für die Nutzung per Paypal- oder Giropay-Zahlung mit mindestens 10 Euro aufgeladen werden. Kunden sollten daher überlegen, ob sie zumindest gelegentlich über die eFiliale Postwertzeichen kaufen, damit sich die Einrichtung des Kundenkontos lohnt.

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