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Postscan der Deutschen Post: Neuer Name und günstiger

Der E-Post­scan der Deut­schen Post war noch ein Über­bleibsel des alten E-Post­briefs. Ende Juli wird er einge­stellt und startet ab 1. August unter neuem Namen wieder - güns­tiger wird er zudem auch. Die Post spart sich damit die tägliche Zustel­lung.
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In den vergan­genen Jahren hat die Deut­sche Post immer wieder digi­tale Dienste einge­führt und nach einigen Jahren wieder einge­stellt. Jüngstes Opfer war der E-Post­brief, der zum 30.11.2022 dicht­gemacht worden war. Das einzige Über­bleibsel damals war der E-Post­scan für 24,99 Euro monat­lich, den die Post bis jetzt weiter­führte.

Nicht zu verwech­seln ist der E-Post­scan übri­gens mit der digi­talen Brief­ankün­digung: Während bei der kosten­losen Brief­ankün­digung ledig­lich das Äußere des Brief­umschlags mit den Absender- und Empfänger-Infor­mationen gescannt und per E-Mail an den Empfänger über­mit­telt wird, öffnet die Post beim E-Post­scan alle Briefe, scannt deren Inhalt und über­mit­telt das per Mail an den Kunden, wobei dieser bei der Beauf­tra­gung teil­weise auf das Post­geheimnis verzichtet. Neuer Postscan der Post startet ab August Neuer Postscan der Post startet ab August
Bild: Deutsche Post
Ab August wird der E-Post­scan neu aufge­stellt und güns­tiger. Der Dienst ist beispiels­weise auch für Urlauber inter­essant.

Brief-Inhalte sollen nicht gelesen werden

Die Deut­sche Post teilt mit, dass der Dienst ab 1. August nur noch Post­scan heißt. Allen Nutzern des alten E-Post­scans sei bereits ein entspre­chendes Kündi­gungs­schreiben zuge­gangen. Der neue Post­scan ist ab sofort im Shop der Deut­schen Post buchbar, die Nutzung des Services ist dann ab 1. August möglich.

Der neue Dienst soll mit einer verbes­serten Nutzer­ober­fläche kommen - und außerdem wird er güns­tiger. Statt bisher 24,99 Euro monat­lich kostet er ab August dann 14,99 Euro pro Monat. Nach der Beauf­tra­gung digi­tali­siert die Deut­sche Post nach eigenen Angaben weiterhin die täglich eintref­fenden Briefe (bis maximal 100 Blatt pro Brief­sen­dung), Post­karten und Einschreiben der Kunden. Diese sollen den digi­tali­sierten Inhalt dann in ihrem Post­scan-Kunden­konto im Shop der Deut­schen Post einsehen können und erhalten auf Wunsch eine E-Mail-Benach­rich­tigung über neue Post­scans. Die Origi­nal­briefe werden im Anschluss verwahrt und einmal im Monat kostenlos an die Empfän­ger­anschrift oder, wenn gewünscht, an eine alter­native Adresse geschickt. Die Deut­sche Post sichert bei diesem Service die Wahrung strenger Daten­schutz-Bestim­mungen zu. Inhalte sollen nicht gelesen werden. Es sind nur Empfangs­anschriften in Deutsch­land zulässig.

Gleich­zeitig teilt die Post mit, dass Pakete und Päck­chen, Zeit­schriften oder Bücher- und Waren­sen­dungen nicht einge­scannt werden. Der Service könne dauer­haft oder nur für einen befris­teten Zeit­raum (z. B. Urlaub) gebucht werden. Eine Sendungs­menge von maximal 50 gescannten Sendungen pro Monat ist im Leis­tungs­umfang enthalten. Sendungen, die die Post nicht scannen kann (z. B. Kata­loge) schickt sie direkt (ohne Zeit­ver­zöge­rung) an die Empfangs­anschrift.

Gewisse Vorlauf­zeit wichtig

Die Deut­sche Post benö­tigt nach eigenen Angaben einen gewissen Vorlauf. Daher werden inter­essierte Kunden dazu aufge­for­dert, den Post­scan mindes­tens mit sieben Tagen Vorlauf zu beauf­tragen.

Denn um Zugang zur einge­scannten Post zu erhalten, müssten die Kunden - wie damals beim E-Post­brief - aus recht­lichen Gründen zunächst ihre Empfangs­anschrift veri­fizieren. Hierzu schickt die Post per Brief eine AdressTAN an die von den Kunden bei der Regis­trie­rung ange­gebene Anschrift, die nach ca. drei Tagen eintreffen sollte. Diese AdressTAN muss dann im jewei­ligen Post­scan-Kunden­konto im Shop der Deut­schen Post einge­geben werden, um die Empfangs­anschrift zu bestä­tigen.

Erst wenn dieser Schritt erfolg­reich ist, können Kunden ein Start­datum für ihren Post­scan-Auftrag wählen, teilt die Post mit. Die Auftrags­bestä­tigung der Deut­schen Post folgt dann eben­falls als Brief. Während eines laufenden Post­scan-Auftrags kann die Anschrift übri­gens nicht geän­dert werden. Um die Anschrift zu ändern, muss der Kunde einen neuen Post­scan-Auftrag für die neue Anschrift beauf­tragen. Es ist auch nur eine Empfangs­anschrift pro Post­scan-Auftrag möglich. Für weitere Aufträge muss der jewei­lige Kunde mit dem eigenen Kunden­konto einen Post­scan-Auftrag beauf­tragen.

Ein weiterer digi­taler Service der Post ist der Brief-Versand über Web.de und GMX.

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