Löschungsanspruch

Internetanbieter müssen Nutzerdaten auf Wunsch löschen

Im Datenschutzrecht ist ein Löschungsanspruch verankert
Von dpa / Marie-Anne Winter

Auf Verlangen müssen Internet-Anbieter Kundendaten löschen. Auf Verlangen müssen Internet-Anbieter Kundendaten löschen.
Bild: fotolia / LaCatrina
Die unerwünschte Werbeflut per E-Mail nimmt ständig zu: Wer einmal bei einem Onlineshop eingekauft hat, ist damit im Werbeverteiler des Anbieters gelandet - und damit flattert immer neue Werbung ins E-Mail-Postfach. Genervte Verbraucher können sich gegen unerwünschte Werbung aber wehren. "Es gibt nach dem derzeit geltenden Datenschutzrecht grundsätzlich einen Löschungsanspruch", sagt der Berliner Rechtsanwalt Thorsten Feldmann im Gespräch mit dem dpa-Themendienst. "Wenn jemand meine Daten nicht mehr haben darf, muss er sie löschen."

Was das genau bedeutet, ist allerdings von Fall zu Fall unterschiedlich: Eine Lebensversicherung darf die Daten ihrer Kunden zum Beispiel bis zum Ende der Vertragslaufzeit und sogar darüber hinaus behalten. Bei einem Onlineshop endet das sogenannte berechtigte Interesse an den Daten dagegen mit dem Ende der Transaktion.

Kaum jemand löscht Daten aber automatisch - stattdessen muss der Verbraucher das erst einfordern. Werbung für ähnliche Produkte darf ein Händler zum Beispiel so lange schicken, bis der Empfänger dem widerspricht. Ähnlich ist es bei der Einwilligung zur Datenverarbeitung, die der Verbraucher einmal erteilt hat, zum Beispiel bei Gewinnspielen: "Die gilt bis auf Widerruf", erklärt Thorsten Feldmann. Allerdings müssen Händler Kundendaten aus bilanzrechtlichen Gründen zehn Jahre aufbewahren - daher werden Name, Adresse und so weiter zunächst nur gesperrt und nicht wirklich gelöscht.

Löschaufträge bei sozialen Netzwerken sind schwieriger

Auf Verlangen müssen Internet-Anbieter Kundendaten löschen. Auf Verlangen müssen Internet-Anbieter Kundendaten löschen.
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Etwas schwieriger wird es dagegen bei anderen Plattformen im Netz: "Grundsätzlich gibt man in sozialen Netzwerken aber immer ein bisschen die Kontrolle über seine Daten auf", sagt der Anwalt. Freunde können zum Beispiel eigene Beiträge oder hochgeladene Fotos auf ihrem Rechner speichern, ohne dass der Anbieter das kontrollieren kann. Trotzdem müssen die Netzwerkbetreiber Daten ihrer Nutzer löschen, wenn diese das wünschen.

"Die großen Anbieter im Internet haben für die Löschung der Daten einen Prozess", sagt Feldmann. Oft gibt es in Netzwerken, bei Shops oder anderen Plattformen sogar einen eigenen Button dafür, zum Beispiel bei den Kontoeinstellungen. Aus technischen Gründen kann es nach dem Klick darauf aber ein paar Tage dauern, bis die Daten endgültig verschwunden sind.

Gibt es keinen Lösch-Button, sollten Verbraucher die Datenlöschung per Post einfordern, rät Feldmann: "Der Weg wäre etwa derselbe wie bei einer Kündigung." Schwierig sei das nur bei Anbietern, die ihre Identität verbergen, kein Impressum haben oder aus dem Ausland operieren: "Hiergegen ist kaum ein juristisches Kraut gewachsen. Man sollte also im Vorfeld überlegen, was man von sich preisgibt."

In diesem Zusammenhang hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) den Betreibern von sozialen Netzwerken inzwischen indirekt mit einem strengeren gesetzlichen Rahmen gedroht: Das Bundesinnenministerium setze sich dafür ein, dass offene Fragen europaweit gesetzlich geregelt werden. Dies betreffe etwa die Verbesserung der Rechte zur Löschung eigener Daten. "Ich kann den sozialen Netzwerken nur raten, sich schnellstmöglich auf konkrete Regelungen zu einigen, damit wir die daraus gewonnenen Erfahrungen in die gesetzgeberischen Überlegungen einbeziehen können", erklärte Friedrich.

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