Datenschutzbeauftragte warnt vor Einsatz von Dashcams
Datenschützer warnen vor Einsatz von Dashcams
Bild: dpa
Bei Autofahrern sind die kleinen Kameras, die an der Windschutzscheibe angebracht werden, durchaus beliebt - Datenschützern sind sie ein Dorn im Auge. Im Rahmen des heute beginnenden Deutschen Verkehrsgerichtstags
in Goslar hat die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff vor dem Einsatz von Dashcams im Straßenverkehr gewarnt.
Datenschützer warnen vor Einsatz von Dashcams
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In einem Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte die Bundesdatenschutzbeauftragte: "Wenn eine Dashcam dazu genutzt wird, den Verkehr lückenlos zu dokumentieren, ist dies datenschutzrechtlich unzulässig." Ein solcher Einsatz von Videoüberwachung sei ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht derjenigen Personen, die gefilmt würden. "Deren Grundrechte überwiegen in einem solchen Fall grundsätzlich gegenüber dem Interesse des Dashcam-Nutzers an einer eventuellen Beweissicherung", betonte Voßhoff.
Eine Ausnahme stelle nach Ansicht von Voßhoff lediglich eine rein private und nicht dauerhafte Nutzung einer Dashcam zu familiären oder persönlichen Zwecken dar. Voßhoff sagte: "Wer also beispielsweise im Urlaub die Fahrt über die Fehmarnsundbrücke filmt, um sie später Freunden vorzuführen, kann dies tun, ohne gegen den Datenschutz zu verstoßen."
Es gibt auch andere Ansichten
Allerdings gibt es mittlerweile auch Juristen, die das weniger kritisch sehen - Videoaufnahmen aus den Kameras im Fahrzeug können unter Umständen nach Unfällen als Beweismittel vor Gericht dienen. So hatte das Landgericht Landshut im Dezember vergangenen Jahres entschieden, solche Aufnahmen zuzulassen. In der Begründung lehnten die Richter das Beweisverwertungsverbot im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht (informelles Selbstbestimmungsrecht) ausdrücklich ab.
Der vom Filmenden verursachte Grundrechtseingriff sei nur geringfügig, denn das ständige Filmen vom Auto aus erfolge wahllos und ohne eine bestimmte Absicht. Eine systematische Erfassung anderer Verkehrsteilnehmer, etwa zur Erstellung von Bewegungsprofilen, finde dabei nicht statt. Allerdings ist damit nicht gesagt, dass hiermit eine Wende in der Rechtssprechung zu diesem Thema stattgefunden hat und andere Gerichte dieser Auffassung folgen werden.
Beim 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag beraten Juristen und Fachleute von Ministerien, Verbänden und Verkehrsclubs über aktuelle Fragen des Straßenverkehrs.