Digitalradio

2. DAB+-Bundesmux: SLM droht Millionenklage durch Göpel

Das juristische Gezerre um den zweiten DAB+-Bundesmux geht in die nächste Runde. Der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) droht eine Schadensersatzklage in Millionenhöhe. Kläger ist der beim Verfahren unterlegene Ex-Rennfahrer Steffen Göpel.
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Um den zweiten DAB+-Bundesmux wird weiter gestritten Um den zweiten DAB+-Bundesmux wird weiter gestritten
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Das juristische Gezerre um den zweiten DAB+-Bundesmux geht in die nächste Runde und wird nun nochmals eine Runde heftiger. Der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) droht einem Medienbericht zufolge eine Schadenersatzklage in Millionenhöhe. Auf den möglichen Schadenersatzanspruch hat der Leipziger Unternehmer und Ex-Rennfahrer Steffen Göpel die Behörde schriftlich hingewiesen. Nach Informationen der "BILD"-Zeitung gehe es um 103 Millionen Euro. Dieses Geld soll Göpel bereits in den Aufbau der Digitalradio-Plattform investiert haben. Er selbst wollte die Summe nicht bestätigen, da es sich um ein laufendes Verfahren handele.

Göpel soll als Initiator viel Geld verloren haben

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Göpel und seine DAPD GmbH hatten sich als Betreiber für die bundesweite Digitalradio-Plattform beim zweiten Bundesmux beworben und verloren. Die SLM war die verantwortliche Medienanstalt für die bundesweite Vergabe. Göpel selbst war Initiator des Projektes und hatte viel Geld in das Vorhaben investiert. Noch in der Vorauswahl habe es "eine klare Empfehlung für unser Angebot gegeben", sagte Göpel zu BILD.

Die Medienanstalten erteilten dann aber überraschend dem Konkurrenten Antenne Deutschland (Absolut Radio/Media Broadcast) den Zuschlag, wogegen der Sachse klagte. Das Verwaltungsgericht Leipzig stellte darauf­hin unter anderem Fehler im Vergabeverfahren fest. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat die vom Verwaltungsgericht (VG) Leipzig angeordnete aufschiebende Wirkung gegen die Zuweisungsentscheidung der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Landesmedienanstalten inzwischen wieder aufgehoben, wonach Antenne Deutschland jetzt theoretisch starten könnte. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht allerdings noch immer aus.

SLM-Geschäftsführer muss gehen

BILD spekuliert, dass die Entlassung von Martin Deitenbeck als Geschäftsführer der SLM eine Konsequenz aus dem Verfahren gewesen sein könnte. Der Medienrat der SLM hatte in der letzten Woche in einer außerordentlichen Sitzung beschlossen, Deitenbeck mit sofortiger Wirkung abzuberufen. "Weitere Entscheidungen in dieser Angelegenheit wird der Medienrat erst am 15.02.2019 treffen können. Wir werden bis dahin in diesem schwebenden Verfahren keine weitere Auskunft geben können. Wir bitten dafür um Verständnis", heißt es dazu aus der SLM.

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