Rechtsstreit

Überraschung: 2. nationaler DAB+-Multiplex kann starten

Plötzliche und positive Wendung im Rechtsstreit um den zweiten DAB+-Bundesmux: Das OVG Bautzen hat die aufschiebende Wirkung gegen die Zuweisungsentscheidung der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) wieder aufgehoben. Damit steht rechtlich einem Sendestart nichts mehr im Weg.
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Absolut Digital kann mit weiteren bundesweiten Programmen auf DAB+ starten Absolut Digital kann mit weiteren bundesweiten Programmen auf DAB+ starten
Foto: Absolut Digital
Plötz­liche und posi­tive Wendung im Rechts­streit um den zweiten DAB+-Bundesmux: Das Säch­si­sche Ober­ver­wal­tungs­ge­richt (OVG) in Bautzen hat die vom Verwal­tungs­ge­richt (VG) Leipzig ange­ord­nete aufschie­bende Wirkung gegen die Zuwei­sungs­ent­schei­dung der Gremi­en­vor­sit­zen­den­kon­fe­renz (GVK) der Landes­me­di­en­an­stalten wieder aufge­hoben. Das bestä­tigte Martin Deiten­beck, Geschäfts­führer der Säch­si­schen Landes­me­di­en­an­stalt (SLM) gegen­über dem Magazin "Info­Di­gital".

Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung: "Sind die Erfolgsaussichten einer Konkurrentenklage gegen die Zuweisung von rundfunkrechtlichen Übertragungskapazitäten nicht offensichtlich, überwiegt regelmäßig das öffentliche Interesse am vorläufigen Vollzug der Zuweisung der Übertragungskapazitäten gegenüber dem Suspensivinteresse eines in der Ausschreibung unterlegenen Unternehmens. "

Antenne Deutsch­land berät über Sende­start

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Damit wäre aus recht­li­cher Sicht der Weg für den Platt­form­be­treiber Antenne Deutsch­land (Media Broad­cast/Absolut Radio) frei, den bislang blockierten Aufbau des zweiten Bundesmux wieder in Angriff zu nehmen. Deiten­beck weist aller­dings darauf hin, dass das Verfahren in der Haupt­sache noch nicht beendet sei: "Ob Antenne Deutsch­land vor dem Hinter­grund dieser nicht sicheren Rechts­po­si­tion inves­tieren wird, wird nach meinen Infor­ma­tionen derzeit beraten."

Antenne Deutsch­land-Geschäfts­führer Willi Schreiner erklärte Info­Di­gital, man begrüße die Entschei­dung des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts Sachsen, "die unserer Beschwerde gegen die erst­in­stanz­liche Entschei­dung statt­gibt. Wie auch die beklagte Säch­si­sche Landes­me­di­en­an­stalt sind wir nach wie vor davon über­zeugt, dass das Verga­be­ver­fahren zum zweiten natio­nalen DAB+ Multi­plex recht­mäßig war und dies im Haupt­ver­fahren auch gericht­lich bestä­tigt wird."

Schreiner kündigte an, man werde die Entschei­dung des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts im vorläu­figen Rechts­schutz­ver­fahren prüfen und halte "als Antenne Deutsch­land auf Basis unserer gültigen Platt­form­zu­wei­sung an unseren Plänen fest. Grund­sätz­lich gilt, was wir im Sommer 2017 schon gesagt haben, dass Media Broad­cast und Absolut Radio offen für weitere Partner sind". Das gelte auch für den Kläger, die DABP GmbH rund um den Ex-Renn­fahrer Steffen Göpel.

13 neue Sender für ersten Bundesmux

Media Broad­cast will unter­dessen einem Medi­en­be­richt ab dem 2. Quartal 2019 den Ausbau des Sende­netzes für den natio­nalen DAB+-Multi­plex fort­setzen. "In 2019 ist der Aufbau weiterer 13 Stand­orte für den natio­nalen DAB+ Multi­plex im Kanal 5C geplant", erklärte ein Unter­neh­mens­spre­cher auf Anfrage des Bran­chen­dienstes "dehn­media". Dadurch würden "bestehende Versor­gungs­lü­cken geschlossen und der Inhaus-Empfang in einzelnen Regionen verbes­sert". Konkre­tere Infor­ma­tionen sollen "nach Abschluss der Detail­pla­nungen mit unseren Kunden" veröf­fent­licht werden.

Laut früheren Infor­ma­tionen soll ein Schwer­punkt des Ausbaus in Bayern liegen. Hier gibt es noch einige Regionen ohne oder nur mit schlechtem Empfang des Bundesmux. Denk­bare Stand­orte zur Lücken­fül­lung sind Pfronten oder Ober­am­mergau.

Media Broad­cast will laut dem Medi­en­be­richt auch seine regio­nalen Akti­vi­täten erwei­tern: "Voraus­sicht­lich im 1. Quartal" sei die Zuschal­tung des Bremer Platt­form-Multi­plexes (Kanal 7D) am Sende­standort Schiff­dorf bei Bremer­haven vorge­sehen. Damit wäre der Mux auch entlang der Nord­see­küste zwischen Wilhelms­haven und Coxhaven zu hören.

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