Themenspezial: Verbraucher & Service NetzDG

Bundestag stärkt Nutzerrechte beim Anti-Hass-Gesetz

Die Ände­rung des umstrit­tenen Netz­werk­durch­set­zungs­gesetzes wurde vom Bundestag abge­segnet. Die Meldung und Nach­ver­fol­gung von Hass und Hetze auf Face­book & Co. sollen einfa­cher werden.
Von dpa /

Neue Version des NetzDG gegen Hass im Netz Neue Version des NetzDG gegen Hass im Netz
Bild: dpa
Im Kampf gegen straf­bare Hetze im Netz hat der Deut­sche Bundestag mit den Stimmen der schwarz-roten Regie­rungs­koali­tion eine Ände­rung des umstrit­tenen Netz­werk­durch­set­zungs­gesetzes beschlossen. Damit sollen die Rechte der Nutzer gestärkt werden. Die Frak­tionen der AfD und FDP stimmten gegen die Novelle, Grüne und Linke enthielten sich der Stimme.

"Wer im Netz bedroht oder belei­digt wird, muss das einfach und unkom­pli­ziert melden können", erklärte Bundes­jus­tiz­minis­terin Chris­tine Lambrecht (SPD). Daher müssten Melde­wege künftig mühelos auffindbar und leicht zu bedienen sein. In der Novelle des "NetzDG" wird auch ein "Gegen­vor­stel­lungs­ver­fahren" einge­führt, mit dem sich Nutzer gegen die Sper­rung vermeint­lich ille­galer Inhalte wehren können, ohne sofort vor Gericht ziehen zu müssen.

Melde­wege müssen verein­facht werden

Neue Version des NetzDG gegen Hass im Netz Neue Version des NetzDG gegen Hass im Netz
Bild: dpa
Das 2017 erst­mals beschlos­sene Netz­werk­durch­set­zungs­gesetz (NetzDG) wird umgangs­sprach­lich auch Face­book-Gesetz genannt, gilt aber für alle Betreiber sozialer Netz­werke, die im Inland mehr als zwei Millionen regis­trierte Nutzer haben. Außen vor sind E-Mail- und Messenger-Dienste, beruf­liche Netz­werke, Fach­por­tale, Online-Spiele und Verkaufs­platt­formen. Es verpflichtet die Platt­formen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propa­ganda.

Tankred Schi­panski, der digi­tal­poli­tische Spre­cher der CDU/CSU-Bundes­tags­frak­tion, erklärte, das verän­derte NetzDG verbes­sere die Rechte von Betrof­fenen von Hass­rede. "Face­book und Co. werden dazu verpflichtet, ihre Melde­wege nach dem NetzDG und den Wider­spruch gegen Entschei­dungen zu verein­fachen." Das neue Gegen­vor­stel­lungs­ver­fahren zwischen Streit­par­teien ermög­liche eine erleich­terte außer­gericht­liche Streit­bei­legung. Im Falle einer Löschung können Nutzer auf Nach­frage jetzt eine indi­vidu­elle Begrün­dung für die Entschei­dung über gelöschte Inhalte einfor­dern.

Erfor­schung der Verbrei­tung von Hass­rede

Neu ist auch eine "Forschungs­klausel". Wissen­schaft­lerinnen und Wissen­schaftler bekommen einen Auskunfts­anspruch gegen­über Platt­formen, um daten­basiert die Verbrei­tung von Hass­rede durch Algo­rithmen besser erfor­schen zu können.

Auf scharfe Kritik stieß die Novelle außer­halb des Parla­ments beim Digi­tal­ver­band Bitkom. Beim Versuch, die Nutzer­rechte zu stärken, schieße das neue Gesetz weit über das Ziel hinaus, sagte Bitkom-Haupt­geschäfts­führer Bern­hard Rohleder. Mit dem Gegen­vor­stel­lungs­ver­fahren werde "ein praxis­fernes büro­kra­tisches Ungetüm geschaffen".

In der Debatte im Bundestag kriti­sierten vor allem AfD und Linke die Novelle. Stephan Brandner (AfD) sagte, dass Gesetz fördere die Zensur von unbe­quemen Meinungen. Niema Movassat (Linke) kriti­sierte eine mögliche Weiter­gabe der Daten an das Bundes­kri­minalamt und sprach von einem "schlechten Gesetz". Renate Künast (Grüne) sagte, das NetzDG hinke den aktu­ellen Entwick­lungen hinterher.

Was die Bundes­tags­par­teien zum Thema Digi­tal­politik in ihren Wahl­pro­grammen stehen haben, haben wir bereits in einer mehr­tei­ligen Artikel-Serie analy­siert.

Mehr zum Thema Deutscher Bundestag