Bundesnetzagentur klärt fast 4000 Funkstörungen auf
Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2019 fast 4000 Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten vor Ort aufgeklärt und die Beseitigung der Störungen "begleitet".
„Wir stellen sicher, dass in Deutschland Frequenzen effizient und störungsfrei nutzbar sind. Viele Technologien, die Frequenzen nutzen, sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Das Störungsaufkommen liegt trotz steigender Frequenznutzungen auf einem erfreulich niedrigen Niveau“, sagte Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur dazu. „Die Bundesnetzagentur führt mit präventiven Überprüfungen von Frequenzzuteilungen Qualitätssicherungsmaßnahmen bei den Frequenzzuteilungsinhabern durch. Die Störungsbearbeitung ergänzt unsere Tätigkeiten im Rahmen der Frequenzregulierung und der Marktüberwachung.“
1200 Störungen wurden beseitigt
Ein Mitarbeiter der BNetzA demonstriert die Funkstörung einer Lichtleiste an einem Radio. Die Lichtleiste ist eines der rund 460 000 unsicheren Elektrogeräte, welche die Bundesnetzagentur 2017 vom Markt genommen hat
Foto: Ina Fassbender/dpa/Picture Alliance
Neben der Funkstörungsbearbeitung für sicherheitsrelevante Funkdienste und im industriellen Bereich haben in über 1200 Fällen Bürger und Bürgerinnen von der Störungsbearbeitung profitiert. Die Störungen betrafen zum Beispiel den Mobilfunk, WLAN, DSL-Anschlüsse oder Geräte wie Funkkopfhörer, Funkautoschlüssel und Funkgaragentoröffner.
Neben der Funkstörungsbearbeitung und vorausschauenden Überprüfungen von Frequenzgenehmigungen (Amtsjargon "Zuteilungen") kontrolliert der Prüf- und Messdienst u.a. die Umsetzung von Versorgungsverpflichtungen im Mobilfunk und die Einhaltung von Grenzwerten der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit.
Als klassische Aufgabe sucht der Prüf- und Messdienst nach Frequenznutzungen ohne Genehmigung ("ohne Frequenzzuteilung") und stellt bei Großveranstaltungen sicher, dass Frequenzen störungsfrei für die unterschiedlichsten Funkanwendungen genutzt werden können.
Flächenpräsenz des Prüf- und Messdienst der BNetzA
Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur ist an 19 Standorten im Bundesgebiet mit Messfahrzeugen vertreten, um flächendeckend Aufgaben wahrzunehmen. Darüber hinaus werden ein akkreditiertes Messlabor für die Marktüberwachung und eine Satellitenmessstelle betrieben.
Verbraucher und Unternehmen, die eine Funkstörung melden wollen, können sich an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur wenden. Diese ist rund um die Uhr unter der bundesweit gültigen Rufnummer 04821 89 55 55 oder per E-Mail: funkstoerung@bnetza.de erreichbar.
Zunächst wird geklärt, ob die gemeldete Störung in die gesetzliche Zuständigkeit der Bundesnetzagentur fällt. Fall die Störung "betrieblicher Natur" sein sollte, wird der Anfragende informiert, wer "zuständig" ist. Der Service und die Störungsbearbeitung durch den Prüf- und Messdienst vor Ort sind für den Störungsmeldenden gebührenfrei.
Auch die Verursacher von Störungen müssen keine Gebühren befürchten, soweit die Störungen unverschuldet verursacht wurden. Die Zeiten haben sich gewandelt. Früher kamen Funkmessdienst und Polizei gemeinsam mit einem Hausdurchsuchungsbefehl und beschlagnahmten Geräte, die man oft nicht wiedergesehen hat. Heute wird nur eine Auflage erteilt, die Geräte nicht mehr in Betrieb zu nehmen.
Wer aber vorsätzlich stört oder ohne Genehmigung funkt, muss mit einem Bußgeld (Ordnungswidrigkeit) und ggfs. auch den Kosten für den Messeinsatz rechnen. Ein Freibrief ist das also nicht. Wer sich einen Funksender kaufen und den benutzten möchte, sollte sich vorher informieren, ob man dafür eine Funkgenehmigung braucht und ob das Gerät die entsprechenden Vorschriften einhält. Ein wichtiges Dokument ist die Konformitätserklärung, die dem Gerät im Karton (meist in der Bedienungsanleitung) beiliegt.