Illegale Speicherung

BNetzA prüft Verbindungsdaten-Speicherung von Telefon-Firmen

Praxis einiger Anbieter entspricht nicht dem gesetzlichen Rahmen
Von Rita Deutschbein

BNetzA prüft Verbindungsdaten-Speicherung von Telefon-Firmen BNetzA prüft Verbindungsdaten-Speicherung von Telefon-Firmen
Bild: BNetzA, Christoph Hähnel - fotolia.com / Montage: teltarif.de
Noch immer speichern einige Tele­kommuni­kations­unternehmen die Verbindungs­daten ihrer Kunden in umfang­reichem und teils auch nicht nachvoll­ziehbar langem Maße. Während einige Abrechnungs­modelle der Provider die Speicherung von Daten über einen begrenzten, fest definierten Zeitraum noch rechtfertigen, gibt es auch Telefon-Firmen, deren Speicherung von Verkehrs­daten über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht. Aus diesem Grund überprüft die Bundes­netz­agentur (BNetzA) als Aufsichts­behörde die Speicher­praxis der betroffenen Unternehmen nun hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

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Bild: BNetzA, Christoph Hähnel - fotolia.com / Montage: teltarif.de
Erste Ergebnisse der Überprüfungen ergaben, dass die Speicherung von Verkehrs­daten in Zusammen­hang mit pauschal abgerechneten Verbindungen (Flatrate) bei einigen Unternehmen in bestimmten Fällen den gesetzlichen Rahmen überschreitet. Auf die Anfrage von teltarif.de, welche Unternehmen dies konkret seien, gab es bis zur Veröffent­lichung dieser Meldung keine Rückmeldung der Bundes­netz­agentur.

Ebenfalls als kritisch, da nicht den gesetzlichen Regelungen entsprechend, erwies sich auch die Speicherung der genutzten Funkzelle (Cell-ID) im Mobilfunk, soweit sie außerhalb der zulässigen Speicherzwecke wie beispielsweise zur Abrechnung eines standort­abhängigen Tarifs wie Homezone-Tarife oder bei Roaming lag, sowie die Speicherung der Kennung des genutzten Endgerätes, die sogenannte IMEI.

Die betroffenen Tele­kommu­nikations­unternehmen sind von der BNetzA über die Ergebnisse der Prüfungen informiert worden. Zudem wurden diesen entsprechende Anordnungen zur Änderung der Speicherpraxis von Tele­kommunikations-Verkehrsdaten zugestellt.

Ähnliche Überprüfungen bereits im Jahr 2011

Bereits im vergangenen Jahr hat die BNetzA eine Statistik der Speicher­dauer von Verbindungs­daten vom Frühjahr 2011 veröffentlicht. Nach den Aussagen dieses Dokuments speicherte Vodafone im angegebenen Zeitraum die vollständigen Verbindungs­daten bis zu 210 Tage lang, The Phone House 120 Tage, Drillisch/Simply 92 Tage, E-Plus 80 Tage und die Telekom 30 Tage. Gegenüber der Behörde wurde diese Speicher­praxis beispielsweise mit dem Argument gerechtfertigt, die Bewegungs­protokolle seien zur Überprüfung der Plausibilität von Einwendungen gegen Rechnungen notwendig.

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