BNetzA prüft Verbindungsdaten-Speicherung von Telefon-Firmen
BNetzA prüft Verbindungsdaten-Speicherung von Telefon-Firmen
Bild: BNetzA, Christoph Hähnel - fotolia.com / Montage: teltarif.de
Noch immer speichern einige Telekommunikationsunternehmen die
Verbindungsdaten ihrer Kunden in umfangreichem
und teils auch nicht nachvollziehbar langem Maße. Während einige Abrechnungsmodelle
der Provider die Speicherung von Daten über einen begrenzten, fest definierten Zeitraum noch
rechtfertigen, gibt es auch Telefon-Firmen, deren Speicherung von Verkehrsdaten über den
gesetzlichen Rahmen hinausgeht. Aus diesem Grund überprüft die Bundesnetzagentur
(BNetzA) als Aufsichtsbehörde die Speicherpraxis der
betroffenen Unternehmen nun hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
BNetzA prüft Verbindungsdaten-Speicherung von Telefon-Firmen
Bild: BNetzA, Christoph Hähnel - fotolia.com / Montage: teltarif.de
Erste Ergebnisse der Überprüfungen ergaben, dass die Speicherung von Verkehrsdaten in
Zusammenhang mit pauschal abgerechneten Verbindungen (Flatrate) bei einigen Unternehmen
in bestimmten Fällen den gesetzlichen Rahmen überschreitet. Auf die Anfrage von teltarif.de,
welche Unternehmen dies konkret seien, gab es bis zur Veröffentlichung dieser Meldung keine
Rückmeldung der Bundesnetzagentur.
Ebenfalls als kritisch, da nicht den gesetzlichen Regelungen entsprechend, erwies sich auch die Speicherung der genutzten Funkzelle (Cell-ID) im Mobilfunk, soweit sie außerhalb der zulässigen Speicherzwecke wie beispielsweise zur Abrechnung eines standortabhängigen Tarifs wie Homezone-Tarife oder bei Roaming lag, sowie die Speicherung der Kennung des genutzten Endgerätes, die sogenannte IMEI.
Die betroffenen Telekommunikationsunternehmen sind von der BNetzA über die Ergebnisse der Prüfungen informiert worden. Zudem wurden diesen entsprechende Anordnungen zur Änderung der Speicherpraxis von Telekommunikations-Verkehrsdaten zugestellt.
Ähnliche Überprüfungen bereits im Jahr 2011
Bereits im vergangenen Jahr hat die BNetzA eine Statistik der Speicherdauer von Verbindungsdaten vom Frühjahr 2011 veröffentlicht. Nach den Aussagen dieses Dokuments speicherte Vodafone im angegebenen Zeitraum die vollständigen Verbindungsdaten bis zu 210 Tage lang, The Phone House 120 Tage, Drillisch/Simply 92 Tage, E-Plus 80 Tage und die Telekom 30 Tage. Gegenüber der Behörde wurde diese Speicherpraxis beispielsweise mit dem Argument gerechtfertigt, die Bewegungsprotokolle seien zur Überprüfung der Plausibilität von Einwendungen gegen Rechnungen notwendig.