Entscheidung

BNetzA: Telekom muss Entgelte für letzte Meile senken

Die Kosten für die Weiter­ver­mie­tung der TAL, die die Fest­netz-Konkur­renten an die Telekom zahlen müssen, waren zuletzt mehr­fach gestiegen. Jetzt ordnete die BNetzA wieder eine Senkung an - vorüber­gehend.
Von

Ein Multifunktionsgehäuse der Telekom in Berlin Ein Multifunktionsgehäuse der Telekom in Berlin
Bild: teltarif.de / Daniel Molenda
Noch immer ist die Deut­sche Telekom einer der beherr­schenden Breit­band-Anbieter in Deutsch­land, insbe­son­dere bei DSL- und VDSL-Anschlüssen. Sie unter­liegt in diesem Bereich darum weiterhin der Regu­lie­rung, insbe­son­dere was die Weiter­ver­mie­tung der Teil­neh­mer­anschluss­lei­tung (TAL) an konkur­rie­rende Provider angeht.

Zuletzt waren die Gebühren für diese Weiter­ver­mie­tung ange­hoben worden, unter anderem weil die Telekom gerne gestie­gene Kosten geltend machte. Zu Beginn dieses Jahres tobte bereits die Diskus­sion um erneute Preis­stei­gerungen, nun hat die BNetzA die beinahe finale Entschei­dung vorge­legt.

Details: Die Entgelte sinken

Ein Multifunktionsgehäuse der Telekom in Berlin Ein Multifunktionsgehäuse der Telekom in Berlin
Bild: teltarif.de / Daniel Molenda
In dieser Preis­runde scheint die BNetzA mehr auf die Wett­bewerber als auf die Telekom gehört zu haben. Eine weitere Neue­rung ist, dass der Zeit­raum der Gültig­keit dieser Entgelte deut­lich länger ist als bisher. Die Entgelte wurden nämlich erst­mals mit einer Lauf­zeit von zehn Jahren geneh­migt.

Zum 1. Juli 2022 sollen laut der Behörde die in den letzten Entschei­dungs­peri­oden gestie­genen Entgelte für die TAL am Haupt­ver­teiler (HVt-TAL) von 11,19 Euro auf 10,65 Euro sinken. Der Haupt­ver­teiler ist der zentrale Punkt im Netz der Telekom, ab dem die einzelnen Kupfer­lei­tungen zu den Endkunden führen. Die Preise für die in Zukunft wohl stärker nach­gefragte TAL am Kabel­ver­zweiger (KVz-TAL), d.h. die grauen Vertei­ler­kästen am Stra­ßen­rand, sollen von 7,05 Euro auf 6,92 Euro zurück­gehen.

Ursprüng­lich hatte die Telekom in diesem Verfahren im Januar Entgelte in Höhe von 12,15 Euro (HVt-TAL) bezie­hungs­weise 8,25 Euro für die KVz-TAL für einen kürzeren Zeit­raum bean­tragt, den Antrag dann aber Ende März auf die jetzt geneh­migten Entgelte geän­dert.

Das Ziel der Bundes­netz­agentur bei dieser Entschei­dung war es nach eigenen Angaben, "die Digi­tali­sie­rung zu unter­stützen und den Zugang und die Nutzung von Glas­faser­netzen zu fördern". Der TAL komme bei der Migra­tion von Kupfer­netzen auf Glas­faser­netze "große Bedeu­tung zu". Auf dem Weg hin zu hoch­bitra­tigen Netzen habe die TAL für Netz­betreiber, Anbieter und Inves­toren die Funk­tion eines "Anker­pro­dukts".

Nach der Senkung wieder Erhö­hung

Die Behörde beab­sich­tigt, die Entgelte erst­mals nicht mit einer Lauf­zeit von drei, sondern von zehn Jahren zu geneh­migen. Nach fünf Jahren ist aller­dings ein Anstieg der Preise um 4 Prozent vorge­sehen. Dieses Vorgehen soll "grund­legenden Anliegen der Tele­kom­muni­kati­ons­brache" Rech­nung tragen, die in diesem Punkt "sehr geschlossen auftritt". Die lang­fris­tige Fest­legung der Entgelte soll den Ausbau von Glas­faser­netzen und den Wechsel auf diese Netze erleich­tern.

Der Entschei­dungs­ent­wurf ist ab sofort unter bundesnetzagentur.de/tal2022 zur Konsul­tation veröf­fent­licht. Für inter­essierte Parteien besteht Gele­gen­heit, bis zum 13. Mai schrift­lich Stel­lung zu den Entgelt­vor­schlägen zu nehmen.

Der Entschei­dungs­ent­wurf wird wie üblich auch der EU-Kommis­sion, dem Gremium Euro­päi­scher Regu­lie­rungs­stellen für elek­tro­nische Kommu­nika­tion (GEREK) und den natio­nalen Regu­lie­rungs­behörden der anderen EU-Mitglied­staaten über­mit­telt, die inner­halb eines Monats Stel­lung­nahmen abgeben können. Sofern die EU-Kommis­sion keine ernst­haften Bedenken gegen die Entschei­dung äußert, kann sie ab dem 1. Juli endgültig in Kraft treten.

Die Reak­tionen der Telekom-Mitbe­werber

Der Bundes­ver­band Breit­band­kom­muni­kation BREKO e.V. befür­wortet die Entschei­dung der Bundes­netz­agentur, die Entgelte für den Zugang zur TAL für die nächsten 10 Jahre fest­zulegen. Das schaffe "lang­fristig Rechts­sicher­heit für die Nach­frager dieser zentralen kupfer­basierten Vorleis­tung der Telekom".

Wichtig sei laut BREKO-Geschäfts­führer Stephan Albers aber jetzt, dass die Behörde auch "zügig den nächsten Schritt macht und lang­fris­tige Planungs­sicher­heit für die Glas­faser ausbau­enden Unter­nehmen" schaffe, die für einen beschleu­nigten Ausbau der Glas­faser­netze zwin­gend notwendig sei. Dazu müsse sie gemeinsam mit der Branche in einem trans­parenten Verfahren ein Konzept erar­beiten, dass "die wesent­lichen der Fragen der Migra­tion von kupfer­basierten Netzen auf Glas­faser­netze, wie die verfüg­baren Vorleis­tungen, die Migra­tions­pro­zesse und -zeit­räume und die Vertei­lung der Migra­tions­kosten" regele.

So würden das derzeit schon Regu­lie­rungs­behörden in anderen euro­päi­schen Ländern wie Frank­reich und Groß­bri­tan­nien machen, deren Vorge­hens­weisen "Deutsch­land als Beispiel dienen sollten."

VATM nicht ganz zufrieden

Nicht so ganz zufrieden zeigt sich der Bran­chen­ver­band VATM, der erfolglos eine Absen­kung auf das Entgelt­niveau aus dem Jahr 2016 gefor­dert hatte (10,02 Euro).

Auch der VATM lobt zwar die längere Planungs­sicher­heit, auch mit der neuen Entschei­dung müsse aller­dings zur Kenntnis genommen werden, "dass der Telekom in den nächsten Jahren eine erheb­liche Über­ren­dite aus der Vermark­tung ihres Kupfer­netzes zufällt". VATM-Geschäfts­führer Jürgen Grützner kriti­siert, das daraus resul­tie­rende Quer­sub­ven­tio­nie­rungs­poten­zial ergebe sowohl für die etablierten Nach­frager als auch die vielen neuen Infra­struk­tur­inves­toren "ein erheb­liches Wett­bewerbs­hin­dernis“.

"Nicht umsonst" verweise die Telekom aktuell darauf, dass deren Markt­anteil bei den Neukunden wieder­holt bei deut­lich über 50 Prozent liege und sie laufend Markt­anteile von den Wett­bewer­bern zurück­hole. Hieraus folge, dass der Regu­lierer "wachsam bleiben und die rich­tigen Instru­mente in der Hand halten" müsse, um "Verwer­fungen im Markt" vorzu­beugen oder diese "effektiv besei­tigen zu können". Auch die immer häufiger zu vermel­dende Eini­gungen und Verträge zwischen den Betei­ligten könnten "keines­falls eine effek­tive und wett­bewerbs­sichernde Regu­lie­rung ersetzen".

Laut Statis­tischem Bundesamt wird der Zugang zum Internet immer güns­tiger. Auf der anderen Seite steigen die Band­breiten, denn die Netz­betreiber drücken auch im Früh­jahr 2022 beim Glas­faser­ausbau aufs Tempo.

Mehr zum Thema Bundesnetzagentur