ARD/ZDF-Strukturreform

ARD/ZDF-Reform: Privat­funk­ver­band sieht "vertane Chance"

Unter­schied­lich haben die beiden Privat­funk­ver­bände auf die Eini­gung der Minis­ter­prä­sidenten zur Struk­tur­reform des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks in Deutsch­land reagiert. Der Vaunet sieht wich­tige Beschrän­kungen, die APR eine vertane Chance.
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Der öffent­lich-recht­liche Rund­funk in Deutsch­land soll refor­miert werden. In einem ersten Schritt geht es um den Auftrag, was die Sender leisten sollen. Hier gab es eine Eini­gung der Länder. die von den beiden Privat­funk­ver­bänden jedoch unter­schied­lich bewertet wird.

Vaunet: Wich­tige Beschrän­kungen für öffent­lich-recht­lichen Rund­funk

Der Vaunet (Verband Privater Medien) begrüßt, dass die Minis­ter­prä­siden­ten­kon­ferenz bei ihrem Beschluss zum zukünf­tigen Auftrag des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks eine Lösung gefunden hat, die in einigen Punkten die Anliegen der privaten Anbieter berück­sich­tigt und wett­bewerb­liche Auswir­kungen in der Praxis begrenzen soll. ARD und ZDF sollen reformiert werden ARD und ZDF sollen reformiert werden
Quelle: ARD, Screenshot: Michael Fuhr
"Der neue Auftrag bringt zwar Erwei­terungen und keine grund­legenden Einschnitte für die Rund­funk­anstalten mit sich, aber auch wich­tige Beschrän­kungen im Detail", beur­teilt Claus Grewenig, Vorstands­vor­sit­zender des Vaunet und Chief Corpo­rate Affairs Officer bei RTL Deutsch­land, die Eini­gung. "Die Tatsache, dass der Auftrag künftig in seiner gesamten Breite im Tages­ver­lauf der Voll­pro­gramme und in den Media­theken wahr­nehmbar sein muss, ist ein wich­tiger Schritt hin zu einem eigen­stän­digen öffent­lich-recht­lichen Programm­profil.

Diese Vorgaben sind ebenso wie die Schär­fung bei der Unter­hal­tung und die eng begrenzte Öffnung der Online-Auswer­tungs­mög­lich­keiten wichtig, weil alle Verän­derungen bei ARD und ZDF sich unmit­telbar auch auf die privaten Medien als 'zweite Säule' auswirken. In einem nächsten Schritt müssen die Länder nun die Werbe­beschrän­kungen und klare Grenzen für kommer­zielle Tätig­keiten der Anstalten fest­legen, damit die sich bereits jetzt abzeich­nende Auswei­tung der Vermark­tungs­akti­vitäten gestoppt wird", fordert Grewenig.

Er appel­lierte vor dem Hinter­grund, dass die spezi­fischen Radiothemen nicht im Zentrum der laufenden Auftrags­debatte standen, an die Länder, zeitnah eine Gesamt­schau der viel­fäl­tigen öffent­lich-recht­lichen Radio- und Audio­akti­vitäten anzu­gehen.

Privat­funk­ver­band APR sieht "eine vertane Chance"

"Eine vertane Chance" ist dagegen für den anderen Verband, die Arbeits­gemein­schaft Privater Rund­funk (APR) die Eini­gung der Länder zu den öffent­lich-recht­lichen Rund­funk­anstalten. "Was als Diskus­sion um den zukünf­tigen Auftrag und die Struktur begann, ist ein Kompro­miss auf aller­kleinstem Nenner, der zur Struk­tur­reform nichts mehr sagt, die Aufga­ben­defi­nition den Anstalten selbst über­lässt und das Thema Rund­funk­bei­trag in die Zukunft verschiebt", so APR-Vorsit­zender Olaf Hopp.

Die Inter­essen­ver­tre­tung der lokalen und regio­nalen elek­tro­nischen Medien bedauere diese Entwick­lung. "Nach der letzten Beitrags­ent­schei­dung des Bundes­ver­fas­sungs­gerichtes hatten die Länder kurze Zeit die Chance, ernst­haft sowohl die Anstalten fit für die Zukunft zu machen als auch den Ausgleich mit anderen profes­sio­nell-jour­nalis­tischen Medien zu finden", so Hopp.

Ziel müsse es sein, die viel­fäl­tige Medi­enland­schaft im Land gegen­über den inter­natio­nalen Medi­enplatt­formen zu stärken: "Es reicht nicht, sich nur um die Rund­funk­anstalten zu kümmern." Die APR hatte in der Diskus­sion um die Reform auf die Verwer­fungen hinge­wiesen, die kosten­freie Zulie­ferungen der Anstalten für Dritt­platt­formen darstellen, die mit einge­kaufter Musik und den frei Haus gelie­ferten Beiträgen den lokalen und regio­nalen Radios Konkur­renz machen, ohne dafür Jour­nalisten zu beschäf­tigen und den Medi­enan­stalten im Hinblick auf die programm­liche Viel­falt Rechen­schaft ablegen zu müssen.

"Der vorge­legte Beschluss der Minis­ter­prä­sidenten hat keine Siche­rungen für die privaten Wett­bewerber der Rund­funk­anstalten einge­baut, Rechts­schutz gegen über­grif­figes Verhalten ist nicht vorge­sehen", kriti­siert Hopp.

Ein Aus für Spar­ten­sender von ARD und ZDF ist nicht ausge­schlossen.

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