ARD & ZDF: Aus für Spartensender nicht ausgeschlossen
Wie weiter mit ARD/ZDF-Spartenkanälen
Logos: ARD/ZDF, Foto/Montage: teltarif.de
Schon im vergangenen Jahr hat die Medienpolitik die Weichen dafür gestellt, dass ARD und ZDF bislang auf klassischen Übertragungswegen angebotene TV-Kanäle ins Internet verlagern oder komplett neu aufstellen können. Im Laufe dieses Jahres soll die Auftragsreform für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten konkretisiert werden. Schon im Vorfeld äußerte sich die Intendantin des Bayerischen Rundfunks, Katja Wildermuth, zu diesem Thema.
In einem Interview mit der Nachrichtenagentur dpa sagte die Chefin der bayerischen Landesrundfunkanstalt, sie würde nicht ausschließen, dass einer der aktuell von ARD und ZDF verbreiteten Spartensender "vielleicht in ein paar Jahren" eingestellt werde. Wildermuth wörtlich: " Wir leben ja in einem dynamischen Medienmarkt, und wir haben den Auftrag, alle Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Und deswegen werden wir uns immer wieder fragen: Ist die Aufstellung, die wir haben, noch adäquat zu dem, was wir als Auftrag bekommen haben?"
Aktuell bieten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten neben ihren Hauptprogrammen und den Dritten Fernsehprogrammen der Landesrundfunkanstalten die bundesweiten Spartenkanäle tagesschau24, Phoenix, KiKa, ZDFinfo, ZDFneo, ARD alpha und One an. Gemeinsam mit Partnern aus anderen europäischen Ländern gibt es noch die Programme Arte und 3sat und mit dem für ein jugendliches Publikum gedachten Portal Funk.net gibt es bereits ein Angebot, das ausschließlich online verbreitet wird.
Kein "handstreichartiger" Wechsel zu "online only"
Wie weiter mit ARD/ZDF-Spartenkanälen
Logos: ARD/ZDF, Foto/Montage: teltarif.de
Die BR-Intendantin erklärte gegenüber der dpa weiter, dass auch nach der Auftragsreform "flexibilisierte Angebote", die abseits der linearen Programme verbreitet werden, "weiterhin als beauftragt gelten". Es sei aber nicht vorstellbar, bisher lineare Programme "im Handstreich in rein internetbasierte Angebote" zu überführen oder die Sender ganz einzustellen. Dazu sei ein "fundiertes und geordnetes Verfahren zusammen mit den Gremien" vorgesehen.
Noch bis zum 14. Januar werden Anmerkungen und Stellungnahmen zur geplanten Reform des Auftrags für ARD und ZDF gesammelt. Dabei geht es ausschließlich um die Organisationsstruktur, nicht um die Inhalte der Rundfunkanstalten, zumal das Grundgesetz die Pressefreiheit garantiert, sodass der Staat keinen Einfluss auf die Ausgestaltung der Programme hat. Auch das Thema Finanzierung kommt erst später auf die Tagesordnung.
ARD und ZDF sollen aber die Möglichkeit bekommen, flexibler als bisher auf das geänderte Mediennutzungsverhalten der Zuschauer reagieren zu können. So werden vor allem Inhalte, die nicht live übertragen werden, heutzutage oft zu einer dem Anwender genehmen Zeit im Internet abgerufen, statt auf einen fixen Sendetermin in einem linearen Programm zu warten.
In einer weiteren Meldung lesen Sie, welche Änderung sich bei der Satellitenverbreitung der ARD-Hörfunkprogramme ergeben hat.