Fernsehen

ARD & ZDF: Aus für Spartensender nicht ausgeschlossen

Die Inten­dantin des Baye­rischen Rund­funks hält das Aus für einen ARD/ZDF-Spar­ten­sender für denkbar. Bishe­rige lineare TV-Ange­bote könnten auch ins Internet verla­gert werden.
Von mit Material von dpa

Wie weiter mit ARD/ZDF-Spartenkanälen Wie weiter mit ARD/ZDF-Spartenkanälen
Logos: ARD/ZDF, Foto/Montage: teltarif.de
Schon im vergan­genen Jahr hat die Medi­enpo­litik die Weichen dafür gestellt, dass ARD und ZDF bislang auf klas­sischen Über­tra­gungs­wegen ange­botene TV-Kanäle ins Internet verla­gern oder komplett neu aufstellen können. Im Laufe dieses Jahres soll die Auftrags­reform für die öffent­lich-recht­lichen Rund­funk­anstalten konkre­tisiert werden. Schon im Vorfeld äußerte sich die Inten­dantin des Baye­rischen Rund­funks, Katja Wilder­muth, zu diesem Thema.

In einem Inter­view mit der Nach­rich­ten­agentur dpa sagte die Chefin der baye­rischen Landes­rund­funk­anstalt, sie würde nicht ausschließen, dass einer der aktuell von ARD und ZDF verbrei­teten Spar­ten­sender "viel­leicht in ein paar Jahren" einge­stellt werde. Wilder­muth wört­lich: " Wir leben ja in einem dyna­mischen Medi­enmarkt, und wir haben den Auftrag, alle Bevöl­kerungs­gruppen zu errei­chen. Und deswegen werden wir uns immer wieder fragen: Ist die Aufstel­lung, die wir haben, noch adäquat zu dem, was wir als Auftrag bekommen haben?"

Aktuell bieten die öffent­lich-recht­lichen Rund­funk­anstalten neben ihren Haupt­pro­grammen und den Dritten Fern­seh­pro­grammen der Landes­rund­funk­anstalten die bundes­weiten Spar­ten­kanäle tages­schau24, Phoenix, KiKa, ZDFinfo, ZDFneo, ARD alpha und One an. Gemeinsam mit Part­nern aus anderen euro­päi­schen Ländern gibt es noch die Programme Arte und 3sat und mit dem für ein jugend­liches Publikum gedachten Portal Funk.net gibt es bereits ein Angebot, das ausschließ­lich online verbreitet wird.

Kein "hand­streich­artiger" Wechsel zu "online only"

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Logos: ARD/ZDF, Foto/Montage: teltarif.de
Die BR-Inten­dantin erklärte gegen­über der dpa weiter, dass auch nach der Auftrags­reform "flexi­bili­sierte Ange­bote", die abseits der linearen Programme verbreitet werden, "weiterhin als beauf­tragt gelten". Es sei aber nicht vorstellbar, bisher lineare Programme "im Hand­streich in rein inter­net­basierte Ange­bote" zu über­führen oder die Sender ganz einzu­stellen. Dazu sei ein "fundiertes und geord­netes Verfahren zusammen mit den Gremien" vorge­sehen.

Noch bis zum 14. Januar werden Anmer­kungen und Stel­lung­nahmen zur geplanten Reform des Auftrags für ARD und ZDF gesam­melt. Dabei geht es ausschließ­lich um die Orga­nisa­tions­struktur, nicht um die Inhalte der Rund­funk­anstalten, zumal das Grund­gesetz die Pres­sefrei­heit garan­tiert, sodass der Staat keinen Einfluss auf die Ausge­stal­tung der Programme hat. Auch das Thema Finan­zie­rung kommt erst später auf die Tages­ord­nung.

ARD und ZDF sollen aber die Möglich­keit bekommen, flexi­bler als bisher auf das geän­derte Medi­ennut­zungs­ver­halten der Zuschauer reagieren zu können. So werden vor allem Inhalte, die nicht live über­tragen werden, heut­zutage oft zu einer dem Anwender genehmen Zeit im Internet abge­rufen, statt auf einen fixen Sende­termin in einem linearen Programm zu warten.

In einer weiteren Meldung lesen Sie, welche Ände­rung sich bei der Satel­liten­ver­brei­tung der ARD-Hörfunk­pro­gramme ergeben hat.

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