Abmahnung

sipgate hält an seinem VoIP-Client fürs Apple iPhone fest

VoIP-Provider trotzt der Abmahnung von T-Mobile
Von Björn Brodersen

Trotz Abmahnung durch den Mobilfunkbetreiber T-Mobile will der VoIP-Provider sipgate an seinem VoIP-Client für das Apple iPhone festhalten. In einem der Redaktion vorliegenden Schreiben verwehrt sich sipgate gegen die Vorwürfe des Bonner Konzerns, Kunden mit irreführenden und unlauteren Mitteln für die Internet-Telefonie (VoIP) gewinnen und T-Mobile-Kunden zum Vertragsbruch verleiten zu wollen. sipgate werde die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben, heißt es in dem Schreiben. Notfalls will der Anbieter es damit auf eine Klärung des Streits vor Gericht ankommen lassen.

Apple iPhone 8GB

Wie berichtet bietet sipgate eine Software für Internet-Telefonate mit dem Apple iPhone an. Nutzer des Smartphones können damit an WLAN-Hotspots kostengünstiger zu anderen Festnetz-, Mobilfunk- und VoIP-Anschlüssen telefonieren als in ihrem Mobilfunktarif. Die VoIP-Software in einer Beta-Version steht kostenlos auf der Website zum Download bereit. Um die Software nutzen zu können, muss der Nutzer allerdings die technischen Voreinstellungen seines Apple iPhone verändern und das Gerät für fremde Programme öffnen ("cracken") – und dadurch endet der Garantieanspruch. Nach Ansicht des iPhone-Verkäufers T-Mobile verleite sipgate die Nutzer zum Vertragsbruch, weil der Provider diese missbräuchliche Nutzung des Apple iPhone voraussetze.

sipgate: Missbrauch ist vor Nutzung des Clients geschehen

Screenshot von der Website von sipgate sipgate selbst sieht das anders: Der VoIP-Client diene nicht noch eigne er sich dazu, das Apple iPhone zu öffnen. Sie könne lediglich auf einem iPhone mit Schreibrechten verwendet werden, d.h. es müsse ein Installer-Programm auf dem iPhone installiert sein. sipgate biete einen solchen Installer nicht selbst an, noch informiere das Unternehmen Interessenten, wo sie ein Installer-Programm erhalten können. Dies sei aber weltweit überall möglich und die Verwendung dieser Programme auf einem iPhone üblich.

Auch dem Vorwurf der Irreführung der Kunden tritt sipgate entgegen: Die Bedeutung des Begriffs "Beta" für die Vorabversion einer Software sei allgemein bekannt. Die Verwendung des Begriffes sei marktüblich und weise den Verbraucher von vornherein darauf hin, dass es sich um eine Software handelt, die unfertig oder gar fehlerbehaftet sei und noch erprobt werde.

Ist das umstrittene Programm die Aufregung wert?

Beim neuen iPhone 3G und für die neue Firmware 2.0, die auch als kostenloses Update auf das erste iPhone gespielt werden kann, bietet Apple mit dem AppStore die Möglichkeit an, den Funktionsumfang der Geräte legal durch Applikationen von Drittanbietern zu erweitern. Hier können die iPhone-Besitzer zum Teil kostenlos Programme herunterladen, die entsprechend des Software Development Kits (SDK) erstellt und von Apple entsprechend zertifiziert wurden. Hier werden Interessenten künftig zwar auch VoIP-Programme finden, die über die Internet-Einwahl an WLAN-Hotspots genutzt werden können, nicht aber welche, die dazu auch über das Mobilfunknetz funktionieren.

Der VoIP-Client von sipgate ist nicht von Apple zertifiziert und damit nicht im AppStore zu finden. Ob der Stein des Anstoßes zwischen T-Mobile und sipgate die Aufregung wert ist, ist fraglich, denn das umstrittene Programm weist wesentliche Beschränkungen auf. Anrufe auf die von sipgate vergebene Ortsrufnummer gehen nur bei geöffnetem Client ein und werden lediglich auf dem Display des Handys angezeigt - einen Klingelton hört der Nutzer nicht. Zudem ist der Nutzer an öffentliche WLAN-Hotspots gebunden. Der Dienst eignet sich so nur für abgehende VoIP-Telefonate.

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