Ortung

Handy-Ortung: Die Dienste, die Kosten und die Missbrauchs-Gefahr

Für eine heimliche Kontrolle genügt oft ein kurzer Zugriff aufs fremde Handy
Von Peter Reelfs / Björn Brodersen

Anders sieht es aus, wenn das zu ortende Handy einen GPS-Empfänger besitzt. Dann lässt sich dessen Position exakt bestimmen. Dazu schickt der Suchdienst eine SMS-Mitteilung an das Telefon, woraufhin dieses seine Koordinaten übermittelt – ebenfalls per Kurzmitteilung. Je nach Ortungsdienst geschieht dies vom Nutzer unbemerkt oder muss von diesem quittiert werden. Dem Vorteil der exakteren Ortsbestimmung steht der Nachteil der schlechteren Erreichbarkeit gegenüber. Befindet sich das Mobiltelefon innerhalb von Gebäuden, kann es keine Satellitensignale empfangen. Auch in engen Häuserschluchten oder in dichtem Wald kann es Empfangsprobleme geben.

Ist es überhaupt erlaubt, ein Handy orten zu lassen?

Eine entscheidende Frage ist die Legalität einer Positionsbestimmung. Schließlich stehen zurzeit Unternehmen und Institute wie etwa die Deutsche Telekom oder die Northeastern University in Boston in den Schlagzeilen, weil sie die Daten von unwissenden Mitarbeitern bzw. Handy-Nutzern heimlich ausgewertet haben, beispielsweise um Bewegungsprofile zu erstellen. Dabei ist die Sachlage im Grunde genommen eindeutig: Heimliche Abfragen wie im eingangs geschilderten Beispiel sind strafbar und können zu einer Gefängnisstrafe führen. Selbst die Polizei darf nur mit richterlichem Beschluss oder wenn Gefahr im Verzuge ist, eine Abfrage bei den Mobilfunkbetreibern veranlassen.

Unmöglich sind sie deswegen aber nicht. Um Missbrauch zu verhindern, haben die Anbieter von Handy-Ortungsdiensten mehr oder weniger strenge Schutzvorkehrungen getroffen. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über das Internet. Ob der Antragsteller dabei jedoch schummelt, kontrolliert kaum ein Anbieter. Beim Schutz des Überwachten sieht es oft nicht viel besser aus. Manchmal muss dieser nur zum Start des Vertrages einmalig einer Überwachung per SMS-Mitteilung zustimmen. Wer eine Person heimlich überwachen möchte, braucht daher kurz Zugriff auf dessen Handy, um die Kontroll-SMS selbst unbemerkt beantworten zu können. Anbieter, die den Persönlichkeitsschutz höher bewerten, lassen sich die Bestätigung vor jeder Anfrage vom Handy-Besitzer quittieren. Den besten Schutz bietet derzeit der Anbieter Cognid [Link entfernt] . Hier muss die Unterschrift des zu Überwachenden vorliegen - ohne eine Unterschrift geht gar nichts.

Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass auch Kinder einen Anspruch auf Datenschutz haben und deshalb nicht bei jeder Gelegenheit und schon gar nicht heimlich überwacht werden sollten. Im Teenager-Alter könnten sie eine solche Überwachung untersagen.

Heimliche Überwachung ist nicht das Geschäftsziel

Heimliche Überwachung ist aber gar nicht das Geschäftsziel der Anbieter. Sie setzen vielmehr auf den Sicherheitsaspekt. Wer etwa weiß, dass ein verspätetes Kind bei einer Freundin ist, braucht sich keine Sorgen zu machen und erspart dem Nachwuchs durch den Lokalisierungsservice einen womöglich peinlichen Anruf. Auch wer im Notfall die eigene Position oder die eines Vermissten an den Rettungsdienst weitergeben kann, verschafft sich einen Zeitvorteil, der lebensrettend sein kann. Unpraktisch ist solch ein Service auch nicht für Freunde oder Flirtwillige, die - mit Absprache des Gegenübers - leicht feststellen können, wer sich in der Nähe befindet. Hilfreich kann der Service auch bei Diebstahl oder Verlust des Handys sein. Problematisch bleibt aber letztendlich der einfache Missbrauch.

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