Vorgelegt

EU stellt abgeschwächte Roaming-Pläne vor

Preise auf Endkundenebene bis zu 30 Prozent über Großhandelspreis
Von Thorsten Neuhetzki mit Material von ddp, dpa und AFP

Nun ist es soweit: Nach zahlreichen Spekulationen hat die EU-Kommission heute eine neue EU-Verordnung vorgelegt, durch die die Kosten der Mobilfunknutzung im Ausland gesenkt werden sollen. Von der ursprünglichen Planung, dass ankommende Gespräche im Ausland nichts mehr kosten sollen, ist man abgerückt. Genau diese möglicherweise kostenlos ankommenden Anrufe waren jedoch auch stark kritisiert worden. Für den Verbraucher bleibt aber dennoch etwas Positves: Denn der Verordnung zufolge sollen die Kosten für die Annahme von Anrufen im Ausland gesenkt und gedeckelt werden.

Erster Schritt der Preisreduzierung soll zunächst eine Regulierung der Großkundenentgelte sein, die Mobilfunkbetreiber einander für die Abwicklung von Gesprächen aus ausländischen Netzen in Rechnung stellen. Netzbetreiber sollen auf den Großkundenpreis sowohl für ein- als auch für ausgehende Gespräche einen Betrag von maximal 30 Prozent aufschlagen können, um diesen Gesamtbetrag dann den Kunden in Rechnung zu stellen. Das hört sich zwar zunächst gut an, macht allerdings auch einen möglichen Wettbewerb unwahrscheinlich. Dieser wäre bei einer ausbleibenden Deckelung bzw. einer Deckelung auf einem höheren Niveau wahrscheinlicher und auch für neue Anbieter attraktiver gewesen.

In Unterlagen, die der Redaktion vorliegen, werden auch Minutenpreise genannt, die den gestern von österreichischen Medien gemeldeten sehr nahe kommen. Allerdings handelt es sich hierbei um Minutenpreise, die heute gelten würden, wäre die Verordnung in Kraft. Bis zum kommenden Jahr wäre es somit möglich, dass sich die Preise noch ändern. Demnach würde ein ankommendes Gespräch im Ausland momentan für den Endkunden 16,5 Cent pro Minute kosten. Telefonate innerhalb des Auslands kämen auf höchstens 33 Cent pro Minute und Telefonate aus dem Ausland ins Heimatland oder ein drittes Land würden auf maximal 49 Cent pro Minute festgelegt. Der Endkundenzuschlag von 30 Prozent ist hier den Unterlagen zufolge bereits eingerechnet. Unklar ist jedoch, ob an dieser Stelle noch eine anfallende Umsatzsteuer aufgeschlagen werden dürfte.

Verordnung tritt nicht vor Sommer 2007 in Kraft

Sofern das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat den Vorschlag der Kommission unterstützen, könnte die neue EU-Verordnung unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU frühestens zum Sommer 2007 in Kraft treten. Für eingehende Gespräche würde diese Endkunden-Preisobergrenze am Tag des Inkrafttretens der neuen EU-Verordnung wirksam werden. Für ausgehende Gespräche würde sie erst nach einer letzten Übergangsphase von sechs Monaten gelten.

Zudem fordert die EU in ihrer Verordnung, dass die Transparenz deutlich verbessert werden müsse. Mobilfunkbetreiber müssten den Kunden bei Vertragsabschluss vollständig über die geltenden Roamingentgelte informieren und den Kunden regelmäßig aktualisierte Informationen über diese Entgelte zukommen lassen. Das erfolgt jedoch auch heute schon, wenngleich nur kompliziert über die Homepages der Netzbetreiber. Darüber hinaus sollen die nationalen Regulierer dazu aufgefordert werden, die Entwicklung der Roamingentgelte auch bei SMS- und MMS-Diensten genau zu beobachten.

Mobilfunkanbieter kritisieren Verordnung

Ein Sprecher von Vodafone in Düsseldorf nannte den Vorschlag der Kommission "völlig überflüssig" und eine gefährliche Einmischung in den Wettbewerb. "Es wird künftig weniger Wettbewerb geben und innovative und günstige Produkte würden in Frage gestellt". Auch beim Marktführer T-Mobile stießen die Brüsseler Ideen auf Ablehnung. Die Mobilfunkbranche könne sich besser selber regulieren. "Wir sind zu deutlichen Preissenkungen in der Lage", betonte ein Sprecher.

Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) begrüßte unterdessen die Pläne der EU-Kommission. Die deutlich überhöhten Roamingentgelte dokumentierten das "Marktversagen im Binnenmarkt" und belasteten unzumutbar Bürger und Unternehmen. "Vor diesem Hintergrund ist eine regulatorische Intervention auf EU-Ebene unausweichlich." Die von Brüssel vorgeschlagenen Maßnahmen setzten auf möglichst wenig regulatorische Eingriffe. Für die betroffenen Mobilfunkunternehmen blieben "hinreichend große wettbewerbliche Spielräume", sagte Glos.

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