Bundesliga-Streit

Medienwächter besorgt über Allianz von Premiere und Telekom

Verband kündigt genaue Prüfung des Kooperationsvertrages an
Von dpa / Ralf Trautmann

Die Medienwächter sehen die Internet-Allianz der Deutschen Telekom und des Bezahlsenders Premiere zur Live-Übertragung von Fußball-Bundesligaspielen mit Sorge. Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) kündigte heute an, den Kooperationsvertrag genau zu prüfen. Die bisherigen Erklärungen von Telekom und Premiere reichten nicht aus, erklärte die DLM heute in Hannover. "Die DLM betrachtet mit Sorge, dass große Infrastrukturanbieter zunehmend kostspielige und massenattraktive Sportübertragungsrechte erwerben."

Die Telekom hatte sich die Internet-Rechte an der Fußball-Bundesliga gesichert und will sie gemeinsam mit Premiere über VDSL-Internet-Leitungen übertragen. In schriftlichen Erklärungen an die Medienwächter haben die beiden Unternehmen nochmals bekräftigt, dass die medienrechtliche Verantwortung bei Premiere liege - und nicht beim Infrastrukturbetreiber Telekom.

"Die vollständige redaktionelle Unabhängigkeit von Premiere steht außer Zweifel", versuchte Premiere-Chef Kofler heute die Bedenken der DLM zu zerstreuen. Der Bezahlsender habe die Übertragungsrechte von der Telekom erworben. Die publizistische Richtlinienkompetenz liegt beim Premiere-Vorstand. Die Telekom könne keinen Einfluss auf die Berichterstattung nehmen. "Alle Moderatoren, Kommentatoren und Experten haben direkte Verträge mit Premiere und sind ausschließlich der Premiere Sport-Redaktion weisungsgebunden."

Die Landesmedienanstalten sind aber weiter skeptisch. Die Besorgnis erregende Entwicklung habe ihre Anfang genommen, als die Bundesliga-Rechte für das Pay-TV an den neuen Anbieter Arena [Link entfernt] vergeben wurden. Denn Arena gehört den Kabelnetzbetreibern ish, Iesy und Tele Columbus. "Aus Sicht der Direktorenkonferenz ist durch die zunehmende Bedeutung der Plattformbetreiber für die öffentliche Meinungsbildung eine grundlegende Veränderung der deutschen Fernsehlandschaft zu erwarten", erklärte die DLM daher. Diese Entwicklung werde vom bestehenden Medienrecht noch nicht ausreichend erfasst.