Polizeifunk

DB Telematik darf BOS-Digitalfunk betreiben

Schily setzt sich im Nachprüfungsverfahren gegen Vodafone durch
Von Georg Stanossek

Das Bundesministerium des Innern darf die Bahn-Tochter DB Telematik mit dem Betrieb des BOS-Digitalfunks (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) beauftragen. Das ist das Ergebnis eines Nachprüfungsverfahrens, das vor der 3. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt gestern in Bonn beschieden wurde. Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag von Vodafone damit als unstatthaft verworfen. Bundesinnenminister Otto Schily: "Das Ergebnis zeigt, dass die Beauftragung der DB-Telematik allen Unkenrufen zum Trotz vergaberechtlich nicht zu beanstanden ist."

Bund und Länder bereiten derzeit die Einführung eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Digitalfunk) vor. Es ersetzt die veralteten analogen Funknetze durch ein flächendeckendes digitales Funksystem. Vodafone ist einer der Bieter in dem Verfahren und will das Digitalfunknetz auf Basis seines bestehenden GSM-Mobilfunknetzes als GSM-BOS realisieren. Der Bundesinnenminister hatte aber am 18. März bekannt gegeben, dass die DB Telematik den Betrieb des künftigen Digitalfunksystems für die Sicherheitsbehörden in Deutschland durchführen werde. Bereits Anfang April wurde das Vergabeverfahren für die Systemtechnik 2005 gestartet, mit der Veröffentlichung der Verdingungsunterlagen ist nach derzeitigem Planungsstand Anfang August 2005 zu rechnen.

"Das Urteil stützt meinen Kurs, klare Strukturen zu schaffen, die in einem föderalen System unabdingbare Voraussetzung für die zügige Einführung des Digitalfunks sind," sagt Schily. Dazu gehöre auch die geplante Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS, die der Bundestag am 30. Juni 2005 beschlossen habe, vom Bundesrat aber blockiert wird. Trotz eindringlicher Appelle des Bundes, die Länder mögen ihrer sicherheitspolitischer Verantwortung für eine rasche Einführung des Digitalfunks gerecht werden, verlangte der Bundesrat die Einberufung des Vermittlungsausschusses.

Binnen zwei Wochen kann Vodafone nun gegen die Entscheidung der 3. Vergabekammer beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einreichen. "Wir prüfen die neue Sachlage und entscheiden zum gegebenen Zeitpunkt, wie wir uns verhalten werden", heißt es dazu aus der Vodafone-Zentrale in Düsseldorf. "Technisch und wirtschaftlich gesehen halten wir GSM-BOS aber nach wie vor für die beste Lösung", so Vodafone-Sprecher Heiko Witzke.

Mehr zum Thema BOS-Funk