Homeoffice: Viele Rufumleitungen überlasten Telefonanlagen
Behördenmitarbeiter können im Homeoffice nicht unter ihrer Behördendurchwahl erreicht werden, weil die Anlagen überlastet sind
Foto: Picture Alliance / dpa
Dass möglichst alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von zu Hause aus arbeiten sollen, ist politisches Gebot und durchaus sinnvoll - sofern die technischen Möglichkeiten gegeben sind. Und da hakt es, wie das Magazin
DER SPIEGEL (Ausgabe 10/2021, Seite 22) berichtet.
Homeoffice überlastet Anlagen
Der Wunsch nach mehr Homeoffice scheiterte bei mehreren Bundesbehörden an überlasteten Telefonanlagen. In einem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums von Anfang Februar heißt es, die telefonische Weiterleitung aus den Büros nach Hause führe "zu einer zeitweisen Überlastung der Netze des Bundes".
Deshalb empfehle die dafür zuständige Bundesanstalt für den Digitalfunk (sic!), "Rufumleitungen an den Bürotelefonen möglichst nicht zu aktivieren". Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Diensthandy sollen stattdessen die Handynummer weitergeben – oder freiwillig ihre Privatnummer, um zu Hause erreichbar zu bleiben.
Anlage auch bei der Bundespolizei überlastet
Behördenmitarbeiter können im Homeoffice nicht unter ihrer Behördendurchwahl erreicht werden, weil die Anlagen überlastet sind
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Auch das Bundespolizeipräsidium in Potsdam kämpft mit einer schwächlichen Telefonanlage. Zwar lobte sich die Abteilung für Kommunikationstechnik im Dezember dafür, dass man in der Coronakrise die Zahl der Räume für Telefonschalten "erheblich ausgebaut" habe. Allerdings komme es wegen der rund 200 geschalteten Rufumleitungen aus den Büros "immer wieder zu Leitungsengpässen", was dazu führe, dass "die Räume zunehmend nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden".
Konsequenz auch hier: "Je Abteilung" dürften "maximal 10 externe Rufumleitungen geschaltet werden". Außerdem raten die Kommunikationsexperten und -expertinnen dazu, vermehrt das Diensthandy zu nutzen – allerdings ohne vom Büro aufs Handy umzuleiten. Mit technischer Aufrüstung bei der Bundespolizei sei frühestens "ab dem 2. Quartal 2021" zu rechnen.
Technische Hintergründe
Der technische Hintergrund dieser Anlagen ist folgender: Große Behörden oder große Firmen haben in der Regel eine "Nebenstellenanlage mit Durchwahl". Die hat eine "Kopfnummer" und eine Durchwahl (meist drei oder vierstellig, bei größeren Anlagen sogar fünfstellig). Bei vierstelligen Durchwahlen wären technisch gesehen 8999 Durchwahlen (die "0" ist üblicherweise die Zentrale) möglich.
Da aber nicht alle 8999 Nebenstellen gleichzeitig Amtsgespräche führen, gibt es nur einen Bruchteil an Amtsleitungen. Das reicht im Normalfall auch aus. Wenn nun aber 8999 Nebenstellen eine Umleitung nach draußen geschaltet haben, wird die Zahl der "belegten Sprachkanäle" verdoppelt, d.h. das System geht schneller in die Knie.
Die Lösung sind Telefonanlagen, die in einer Cloud laufen und rein auf Software basieren. Sie können bei Bedarf kurzfristig per Software "erweitert" werden. Da Cloud-Anlagen nicht in der Firma oder der Behörde, sondern "außer Haus" auf einem externen Server laufen, sind hier besondere Sicherheitsvorschriften zu beachten, schließlich soll ja "niemand unbefugtes" diese Gespräche mitverfolgen können.
Tipps für Arbeitnehmer
Wenn Ihr Arbeitgeber von Ihnen verlangt, die private Telefonnummer bekannt zu geben, um seine Anlage zu entlasten, gibt es eine einfache Möglichkeit: Moderne Telefonanschlüsse (auf VoIP-Basis) haben heute "ab Werk" mindestens drei Rufnummern inklusive, diese Zahl kann auf insgesamt 10 erweitert werden. Möglicherweise haben sie diese Nummern noch nie genutzt. Jetzt ist die Gelegenheit dazu, sie bekannt zu machen und zu nutzen.
In der heimischen Telefonanlage oder im Router kann dann festgelegt werden, welche Nummer wann an welchem Apparat klingelt. Somit ist gewährleistet, dass dienstliche Anrufe nur während der Arbeitszeit ankommen. Weitere Nummern können auch Lebenspartnern, Kindern oder verschiedenen Projekten (z.B. bei Selbstständigen) zugewiesen werden.
Die zusätzlichen Nummern können bei einem reinen SIP-Anbieter oder dem Anbieter des eigenen Anschlusses (z.B. Telekom, Vodafone, 1&1, etc.) bestellt werden. Der jeweilige Anbieter teilt dann per Briefpost oder E-Mail die zusätzliche(n) Rufnummer(n) mit und nennt die Anmeldeinformationen zum Einrichten.
Bevor man die Nummern schließlich bekannt gibt, sollte sie mit einem Handy und mit Freunden erst einmal getestet werden, ob die richtige Nummer am richtigen Telefon klingelt und auch abgehend die "gewünschte" Rufnummer signalisiert.