Schnäppchenjagd

Was gilt bei Online-Bestellungen aus dem Ausland?

Wer in den kommenden Schnäpp­chen-Tagen vor Weih­nachten im Internet Waren bestellt, sollte sich das Impressum des Händ­lers genau anschauen. Sonst könnten im Zwei­fels­fall böse Über­raschungen drohen.
Von dpa /

Ein großes Paket-Versandzentrum in China (Symbolbild) Ein großes Paket-Versandzentrum in China (Symbolbild)
Bild: dpa
Egal ob Jogging-Anzug, Lampe oder Kopf­hörer - im Internet gibt es fast nichts, was es nicht gibt. Ein paar Klicks - und schon ist die Ware bestellt. Was mitunter zunächst nicht ersicht­lich ist: Die Angaben zum Produkt sind zwar auf Deutsch, ebenso der Name des Anbie­ters. Tatsäch­lich kommt die Ware aber aus Fernost.

Solange alles glatt geht, spielt das auch keine Rolle. Doch was tun, wenn die Bestel­lung nicht ankommt, sich verzö­gert, defekt ist? "Das kann zu Problemen führen, weil bei Online-Händ­lern mit Sitz im Ausland mehr zu beachten ist", sagt Georg Tryba von der Verbrau­cher­zen­trale NRW in Düssel­dorf.

Gene­rell empfiehlt sich laut Tryba beim Online-Shop­ping, nicht einfach auf "Kaufen" zu klicken, sondern sich erst einmal zu infor­mieren, bei wem man kauft.

Infor­mationen müssen erkennbar sein

Ein großes Paket-Versandzentrum in China (Symbolbild) Ein großes Paket-Versandzentrum in China (Symbolbild)
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"Markt­platz­betreiber wie etwa eBay haben darauf zu achten, dass die Iden­tität der Händler klar erkennbar ist", erklärt Eva Behling. Sie ist Syndi­kus­rechts­anwältin des Bundes­ver­bands E-Commerce und Versand­handel (bevh) in Berlin.

Jeder Händler muss in seinem Impressum seine Adresse und weitere Kontakt­daten nennen. So hat der Verbrau­cher die Möglich­keit zu prüfen, wo der Händler seinen Sitz hat, ob in Deutsch­land, in der EU oder anderswo. Diese Angabe kann zum Beispiel bei der Einschät­zung helfen, wie lange die Liefe­rung dauern kann.

Sollte das Produkt wider Erwarten gar nicht oder defekt eintreffen, stehen dem Kunden Gewähr­leis­tungs­ansprüche gegen den Verkäufer zu. "Gene­rell hat jeder das Recht, ein gekauftes Produkt fehler­frei ausge­hän­digt zu bekommen", so Tryba. Auf die Gewähr­leis­tung als Sach­män­gel­haf­tung hat der Kunde einen gesetz­lich gere­gelten Anspruch gegen­über dem Verkäufer.

Platt­formen bieten gewissen Schutz

Gestaltet sich die Kontakt­auf­nahme mit dem Verkäufer schwierig oder antwortet dieser gar nicht, bieten viele Markt­platz­betreiber von sich aus Hilfe an und erstatten zum Beispiel den Kauf­preis. "Bei Amazon gibt es etwa die A-Z-Garantie oder bei eBay den eBay-Käufer­schutz", erklärt Behling. Auch einzelne Payment-Dienst­leister leisten schnelle Rück­zah­lungen, wenn es Probleme bei der Vertrags­abwick­lung gibt. Ein Beispiel ist etwa der PayPal-Käufer­schutz.

Um sich von vorn­herein beim Online-Kauf zu wappnen, sollten Verbrau­cher immer auf eine sichere Bezahlart achten. "Nie via Vorkasse zahlen oder mit Kredit­karte", rät Tryba. Besser sind die Vari­anten auf Rech­nung oder per Last­schrift. "Dann kann etwa defekte Ware einfach zurück­geschickt werden, ohne dass Kunden vorher bezahlt haben", so Verbrau­cher­schützer Tryba.

Kunden haben Gewähr­leis­tungs­anspruch

Aber was ist, wenn die Ware nach einem Jahr defekt ist? "Deut­sche Verbrau­cher haben zwei Jahre lang einen Gewähr­leis­tungs­anspruch, wenn die Ware bereits bei der Liefe­rung einen Mangel aufge­wiesen hat", erläu­tert Behling. So kann es sein, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war, sich aber erst nach einiger Zeit zeigt.

"Aktuell wird in den ersten sechs Monaten nach der Liefe­rung vermutet, dass ein Mangel, der sich inner­halb dieser sechs Monate zeigt, bereits beim Über­gang der Ware vom Verkäufer auf den Käufer bestanden hat", erklärt Behling.

Nach den sechs Monaten kann der Händler vom Verbrau­cher eine Beweis­pflicht verlangen - er muss es aber nicht. "Viele Händler verzichten darauf", sagt Tryba. Was bedeutet: Bei diesen Händ­lern haben Verbrau­cher tatsäch­lich eine zwei­jäh­rige Gewähr­leis­tung.

Kunden müssen mit weiteren Kosten rechnen

Was auch wichtig ist: Wer bei einem Online-Shop im Ausland Waren ordert, muss mit zusätz­lichen Steuern, Zoll­gebühren und hohen Versand­kosten rechnen. "Der Verkäufer steht in der Pflicht, den Kunden auf diese Zusatz­kosten hinzu­weisen", erklärt Tryba.

EU-weit gilt zudem ein 14-tägiges Wider­rufs­recht. Das bedeutet: Der Kunde kann 14 Tage nach Abschluss eines Vertrags oder dem Erhalt bestellter Ware den Kauf wider­rufen. Dies muss er dem Händler mitteilen.

Welches Recht ist anwendbar?

Und was müssen Kunden beim Online-Shop­ping außer­halb der EU beachten? "Kommt es zu Problemen bei der Vertrags­abwick­lung, kann eine gericht­liche Durch­set­zung der eigenen Rechte schwierig werden", sagt Behling. Bei der Frage, welches Recht anwendbar ist - das im Land des Verkäu­fers oder das im Land des Kunden - kommt es darauf an, ob der Unter­nehmer seine gewerb­liche Tätig­keit auf das Heimat­land des Verbrau­chers fokus­siert hat.

Dies ist etwa der Fall, wenn der Anbieter im Land des Verbrau­chers etwa über Zeitungs­anzeigen für sich wirbt. "Bei Online­shops spielt vor allem die jewei­lige Webseite eine Rolle", erläu­tert Tryba. Gibt es dort zum Beispiel eine Tele­fon­nummer mit deut­scher Vorwahl? Können Verbrau­cher in deut­scher Sprache bestellen? "Das alles können Hinweise sein, dass hiesiges Recht anwendbar ist", so Tryba.

Verbrau­cher sollten im Einzel­fall genau abwägen, ob und welche Produkte sie bei Online-Händ­lern aus dem Nicht-EU-Ausland bestellen. Dabei sollten sie sich immer die Frage stellen, ob die Waren tatsäch­lich das Risiko wert sind, dass sie entweder defekt oder zeit­lich mehr oder weniger stark verzö­gert ankommen. Womög­lich ist das gleiche Produkt im Inland oder in der EU güns­tiger zu haben.

Es kann auch passieren, dass eine Liefe­rung aus dem Nicht-EU-Ausland unvoll­ständig den Empfänger erreicht und eine Nach­lie­ferung fällig wird. "Das kann aber gerade dann, wenn das Produkt schnell benö­tigt wird, ein K.O.-Krite­rium sein", sagt Behling.

In einem Ratgeber geben wir Ihnen weitere Tipps dazu, wie Sie einen seriösen Online-Shop erkennen.

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